www.Infernoslots.de: ZorDrak weg, Lose weg, Seite weg.

ach. und dabei hat er dir gesagt wieviel er an IS verdient hat?

warum fragst du ihn nicht selbst ?

(Ironie on) Dann frag auch gleich danach, wovon die Slots bezahlt wurden, die ebenfalls als Gewinn zu verbuchen wären - soweit mit Losen aus der IS Kasse bezahlt, etc etc. Frag nach Kostendeckungsbeiträgen und nach den Losen, die bei diversen Händlern verkauft wurden. Die Antworten hätte ich nämlich auch gerne noch gehabt. Wenn du dann alles genau weißt, poste es hier im Threat (Ironie off). ... Bei näheren Fragen zur Vermeidung von OT bitte PN.
 
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Darf bei dir jeder gesperrte Klammuser aktiv sein?

ist die selbe frage wie "darf bei dir jeder nicht gesperrte klammuser aktiv sein"
wo doch auf fast jeder extrenen loseseite steht nur user aus de,ch usw...

also wenn wer nicht jeden nicht gesperrten klammuser aktiv sein lässt warum sollte der dann nicht auch so frech sein und auf klamm gesperrte user aktiv sein lassen?

ps. beitrag kann spuren von ironie enthalten
 
Die Frage ob es sich bei Infernoslots um ein gewerblich genutztes oder privat geführtes Projekt handelt ist in meinen Augen aus einem Punkt sehr interessant. Im Falle eines gewerblichen Projektes wird es halt interessant in Punkten: Insolvenz, Insolvenzantrag, Insolvenzverschleppung und besonders die Vernichtung/Veräußerung von Werten.

Sprich im Falle einer gewerblichen Nutzung würde das ganze rein strafrechtlich um einiges interessanter werden und dann evtl. auch was die Veräußerung von Werten an dritte angeht.

Da aber wohl in den AGB der Seite ausdrücklich drin steht das es sich um ein rein privates Projekt ohne Gewinnabsicht handelt, wird dieses halt schwierig. Zumindest wenn die Angaben in den AGB soweit erstmal stimmen und wirklich kein eingetragenes Gewerbe die Seite betreffend vorliegt. Wie es sich nun damit verhalten können ob eine mögliche Insolvenzverschleppung auch gegeben sein kann bei einem nicht angemeldeten Gewerbe, das übersteigt meinen Laienrechtsverstand. Sprich ich finde diesen Fall rein strafrechtlich äußerst interessant und sollte es jemals zu einem Gerichtsverfahren kommen, würde ich mich über einen Hinweis dazu freuen.

Wichtig ist halt nur für die Gläubiger, wer davon ausgeht das bewusst Werte vernichtet bzw. den Gläubigern entzogen werden, der sollte so schnell wie möglich seine Forderung titulieren und im Falle der Zwangsvollstreckung auf mögliche Rechte an Slots/Domains/... hinweisen.
 
Wie es sich nun damit verhalten können ob eine mögliche Insolvenzverschleppung auch gegeben sein kann bei einem nicht angemeldeten Gewerbe, das übersteigt meinen Laienrechtsverstand. Sprich ich finde diesen Fall rein strafrechtlich äußerst interessant und sollte es jemals zu einem Gerichtsverfahren kommen, würde ich mich über einen Hinweis dazu freuen.

Es kommen hier eine ganze Reihe von Straftatbeständen in Frage. Das Problem ist dabei aber dass keiner so richtig weiß was wirklich Sache ist.


Wenn es wirklich so war dass Z. die Lose verhökert hat, hätte er die Einnahmen daraus versteuern müssen. (Steuerhinterziehung)

Hat er die Lose verhökert um seine persönlichen Finanzen aufzubessern wäre dies Betrug/Veruntreuung. Dies wäre auch der Fall wenn er die Kohle von Sunny nicht den Usern zur Verfügung stellt in Form von Losen.

Hat er dauerhaft Gewinn aus der Seite gezogen der eine bestimmte Höhe übersteigt wäre eine Gewerbeanmeldung Pflicht gewesen.

Hat er schon längere Zeit gewusst dass die Seite gegen die Wand fährt weil er dauerhaft minus macht käme Insolvenzverschleppung in Frage.

Hat er bereits ein privates Insolvenzverfahren laufen wäre dies beendet weil er mit der Pleite hier gegen die Bedingungen für ein priv. Insolvenzverfahren verstossen hat.

und... und.. und..

Das Problem ist nur: Es ist keiner da der diese Fragen verlässlich beantworten kann. Wer Interesse an den Antworten dazu hat dem bleibt nur der Gang zum Staatsanwalt. Der wird ihn dann persönlich fragen und sich die Antworten holen.
 
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Da aber wohl in den AGB der Seite ausdrücklich drin steht das es sich um ein rein privates Projekt ohne Gewinnabsicht handelt, wird dieses halt schwierig.

Genau aus dem Grund, dass es bei Infernoslots bereits AGB = Allgemeine GESCHÄFTS Bedingungen gibt, ist es nicht sehr schwierig. Die Formulierung "privates Projekt" ist hier eher verschleiernd.

Steuerrechtlich: "Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt." „Nachhaltig“ impliziert die Wiederholungsabsicht.

Es kommt also nicht darauf an, was Z erklärt, sondern was er macht.

Die Verwendung von AGB unterliegt der Richtlinie 93/13/EWG. Kurz und knacking heißt es im Gesetz: "Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten als vom Unternehmer gestellt, es sei denn, dass sie durch den Verbraucher in den Vertrag eingeführt wurden"

Das Verhalten von Z. ist gewerbsmäßig (s.o.). Und :"Scheinkaufmann ist, wer durch zurechenbares Verhalten den Anschein erweckt oder unterhält, Kaufmann zu sein. Gegenüber einem gutgläubigen Dritten, der sein Verhalten von diesem Anschein bestimmen ließ, muss er sich in gewisser Hinsicht als Kaufmann behandeln lassen."

Hier ist die gesamte Übersicht zum Thema Kaufmann:

https://kirchner.rewi.hu-berlin.de/4Mitarbeiter/Dietrich/hgr/Materialien/Uebersichten/3-Kaufmann.pdf

Das dürfte bei einer Anzahl von über 7000 Infernoslots-Kunden (User) und dem Charakter des Unternehmens außer Frage stehen. Selbst wenn die Entnahmen in Form von Losen erfolgen, da ja in der Folge in reales Geld getauscht werden (bzw. hier auch wurden), entsteht trotzdem ein Handel, auch wenn dies ggf. in den AGB verneint wird. Die geschäftliche Tätigkeit besteht darin, dass von den Usern Klammlose, die ja einen Handelswert ( 1 Mio Lose = x cent) besitzen, vereinnahmt werden und zwar durch verschiedene Angebote auf der Infernoslotsseite selbst. (Für die ja auch extern geworben wurde)

Hinzu kommen bei Infernoslots Einnahmen aus Werbebannern, wobei es hinsichtlich der Bewertung - Kaufmannseigenschaft oder nicht - auf den Umfang und auf eine eventuelle Wirtschaftlichkeit der Veranstaltung nicht ankommt. ( Sonst könnte man ja jeder Pleitefirma post mortum einfach die Kaufmannseigenschaft absprechen - wie bequem :ugly: ).

Eine weitere Komponente ist "... auf Dauer angelegt ..." . Davon kann man anbetrachts der Laufzeit von Infernoslots getrost ausgehen.

Was bei bisherigen Strafanzeigen erfolglos war, trifft hier nicht zu. Bei einem Fall in Sachsen wurde vom STA unterstellt, dass Klammlose ausschließlich als Verrechnungseinheit innerhalb einer geschlossenen Spielergemeinschaft verwendet wurden ( etwa wie bei einem Monopoly-Spiel). Klammlose hatten nach dieser Definition KEINEN Geldwert. Begrenzt auf diese Sichtweise würde das natürlich auch die Kaufmannseigenschaft des Betreibers verneinen lassen (Fehlende Einnahmen). Hier wurden aber eine ganze Reihe von Fakten nicht vorgetragen bzw. ermittelt, die bei einer späteren Einschätzung der STA Lübeck berücksichtigt wurden und eben auch eine zutreffendere Sichtweise zu Klammlosen erbracht haben.

Auch das BaFin geht bei Klammlosen von einer "Internetwährung" aus. Der feine Unterschied für das BaFin war eben nur, dass es sich bei Klamm-Anlagen nicht um "Geldanlagen" im herkömmlichen Sinn handelt, wodurch keine Zuständigkeit mehr gesehen wurde. (Dies wäre eindeutig anders, wenn User auf der Seite selbst Geld eingezahlt hätten, um dafür Klammlose zu erwerben, die dann angelegt worden wären).

Was bei Infernoslots die Kaufmannstätigkeit von Z. hier klar definiert, könnte man ungefähr so vergleichen: Ein Schrotthändler sammelt Altmaterial und erzielt mit dem Verkauf Einnahmen - ganz klarer Fall. Hinzu kommt hier, dass Z. sogar Anreize geschaffen hat, Lose auf seiner Seite einzuzahlen, die er dann zu Geld machen konnte. ( Also Schrotthändler verspricht eine Gegenleistung dafür, den Schrott zu ihm zu bringen ) Nun hat der Kunde ( User) im Vertrauen also "gutgläubig" aufgrund der Zusicherungen auf der Infernoslotsseite seine Lose nicht etwa verkauft ( wofür er ja problemlos Geld erhalten hätte), sondern Z. vorübergehend überlassen. Z. hat hierfür zugesichert:" Die Einzahlungen der User liegen immer auf dem EF und bleiben für den User verfügbar". Vergleichbar mit dem Bauern, der sich Kartoffeln leiht, um davon eine größere Ernte zu erzielen und dabei zusichert, die geliehene Kartoffelmenge jederzeit wieder zurückzugeben. (Bei Infernoslots ist der Unterschied, dass die "Kartoffeln" in Sekunden wachsen) Auch hier liegt der Gewinn des Bauern im Verkauf. Trotz Missernte wird das ja plötzlich nicht zur nichtgewerblichen Tätigkeit.

Wer nun meint. Z. könnte sich "als Hobbygärtner" Kartoffeln geliehen haben und sei deswegen nicht als Kaufmann tätig geworden ( etwa so muss man im übertragenen Sinn die Schuldbewertung in einem anderen Fall - geltend gemachter Schaden unter € 100 - bei der STA Lübeck verstehen), muss sich einfach vor Augen halten, dass selbst der "Hobbygärtner" eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, wenn er seine Kartoffeln verkauft und sich so viele vorher leiht, dass das verfolgte Ergebnis weit über den Eigenbedarf hinaus geht. Ob er den Mehrwert oder die Lose der User nun entnimmt und beim Pokern oder der roten Lola verprasst, kann dabei nicht als Eigenbedarf gelten. Hier wird vielmehr der ERTRAG aus der gewerblichen Tätigkeit verwertet.

Auf dieser Grundlage hat PAMTANO also mit seiner Einschätzung wohl völlig recht.
 
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Genau aus dem Grund, dass es bei Infernoslots bereits AGB = Allgemeine GESCHÄFTS Bedingungen gibt, ist es nicht sehr schwierig. Die Formulierung "privates Projekt" ist hier eher verschleiernd.

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Auf dieser Grundlage hat PAMTANO also mit seiner Einschätzung wohl völlig recht.

OT on: Ich ziehe 3 Hüte: Pamtano, Tabula und SL: Toll ge- und beschrieben!
OT off

Wir warten auf ein AZ der Staatsanwaltschaft - diese Postings sind ein guter Zusatz zur Stafanzeige!
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen heißt es hier nur, damit es rechtlich von Bedeutung ist. Das hat aber nichts damit zu tun, um welche Form der Unternehmung es sich handelt.
 
dein Rechtsempfinden in allen Ehren. Aber es nützt hier keinen etwas, wie du die Rechtslage auslegst oder interpretierst.

Wenn du Ergebnisse vorzuweisen hast, würde ich mich freuen wenn du diese uns mitteilst. Aber bis dahin empfinde ich deine Auslegung der Rechtssprechung als unnützen Ballast.

LG
 
Weiß hier jemand....

etwas genauers, hat sich ZorDrak schon mal irgendwie und irgendwo gemeldet.
Oder kann mir jemand sagen, wie der neuste Stand der Dinge ist.

Ich habe irgendwie keine Lust auf ca 500 Mil zu verzichten.

Danke und euch allen einen schönen Sonntag

LG
Petra
 
@Petra1510:
Leider tut sich rein gar nichts. Und Zordrak meldet sich nicht mehr.
Der Thread-Titel ist hier tatsächlich Programm.
Ich glaube nicht, dass da noch was kommt.

Ich würde die Lose aber nicht so einfach abschreiben, und zumindest Anzeige erstatten.

Dir auch nen schönen Sonntag.
 
Steht doch schon im Threadtitel:


Was ist an "Zordrak weg, Lose weg." nicht verständlich, dass du nachfragen musst? :ugly:




Du, sorry, aber ein Titel bedeutet nich immer, dass sich in der Zwischenzeit nicht doch was getan haben könnte.


Warum mußt du so giftig und böse antworten, wenn sich hier jemand nach dem Stand der Dinge erkundigt.

Kann Deine Feindseelige Art, mir gegen über, nicht verstehen.


Petra

Danke BlueBaron,

dass Du mir fair und anständig geantwortest hast. :clap:

LG
Petra
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hier nochmals:

- Zordrak wurde von Mone gesperrt, weil keine Lose mehr auf dem EF waren. (alles futsch)
- Etu meldete sich kurz, wusste aber von nichts.
- Die Support-Admins quitierten ihren Dienst.
- Von einigen wenigen Usern wurde Anzeige erstattet.
- Zordrak meldete sich nach ca. 2 Wochen, und veröffentlichte nach ein paar Tagen ein Konzept.
Er bot 2 Möglichkeiten an:
1. Die Seite läuft weiter, und die User sollen aktiv sein, und Anteile kaufen. Kurz: Die User sollen für ihren Verlust selbst aufkommen.
Dies wurde abgelehnt.
2. Möglichkeit: Verkauf des "Tafelsilbers"
- Zordrak nahm dann Möglichkeit 2 in Angriff. Mit dem Verkauf der Slots sollen 350 - 400 Mrd Lose zusammen kommen, und die User sollen alle ihre Lose zurück bekommen.
- Es wurden bisher 3 Slots an Sunny verkauft. Die Bezahlung erfolgte allerdings nur zum Teil in Lose. Der andere Teil in Bargeld.
- Seit dem ist Zordrak verschwunden. (Er postete hier eh nicht viel. 2 oder 3 Kommentare. Das wars.

Was gibts noch? :think:
Ahhhh ja... Die User zerfleischen sich Gegenseitig. :-?

Soweit in aller Kürze.
 
Warum mußt du so giftig und böse antworten, wenn sich hier jemand nach dem Stand der Dinge erkundigt.

Kann Deine Feindseelige Art, mir gegen über, nicht verstehen.

Der Smiley bedeutet, dass es nicht ernst gemeint war.
Wenn es für dich als feindselig rüber kam, dann hast du das falsch verstanden. ;)
 
Ist ZorDrak...

überhaupt noch irgendwie und irgendwo erreichbar? Oder ist er untergetaucht?
Und gebt es User, die bereits die Staatsanwaltschaft eingeschalten haben??

LG
Petra