www.Infernoslots.de: ZorDrak weg, Lose weg, Seite weg.

... strafrechtlich geht auf jeden Fall etwas, wenn sich mehrere Geschädigte zusammen tun:

1. Uns ist durch das Verhalten von Zordrak (und seinen Admins?) ein Schaden entstanden - also wurden wir betrogen
2. Uns wurde suggeriert, dass unsere Lose bei InfernoSlots sicher sind - also wurden wir arglistig getäuscht

Solange wir keine anderen Informationen haben müssen wir davon ausgehen, dass wir vorsätzlich geschädigt wurden. Ich für meinen Teil habe Zordrak vertraut. Wenn das ausgenutzt wurde, um mich und andere abzuzocken, lasse ich ihm das nicht durchgehen.

Da ist es völlig egal, ob Lose einen Wert haben oder nicht! Es geht nicht um Lose, sondern ums Prinzip - und ich lasse mich nicht gerne verscheißern ... :(
 
Ich geb dir 1000:1, also für 470 Mio auf Infernoslots, würde ich dir auf Klamm 470k geben, denke das wäre ein fairer Deal, sag Bescheid wenn du bereit bist. Auch andere gerne die ihre Lose verkaufen möchten, tausche gerne um zu helfen :D

Danke, ich verzichte gerne...

Wenn jemand ein ernsthaftes Angebot machen möchte, kann er sich gerne bei mir melden...


Gruß Delux
 
Also ich habe Infernoslots erst mal aufgefordert, meine Lose auf mein Klammkonto zu überweisen. Wer das für Infernoslots übernimmt, ist mir ziemlich egal.

Meinen Verdacht habe ich auch schon geäußert - was ich ja auch wieder zurücknehmen kann. Von meiner Seite war's das erst mal .
 
Ich hab das jetzt über längeren Zeitraum beobachtet. Negro ist immer online, wenn ich die Seite aufrufe. Guckt mal auf seiner Nickpage unter "Letzter Besuch". Die Zeit liegt immer um ca. 2 Min. zurück. Selbst Nachts.

D.h. Negro ist 24h online oder ein Cron trägt alle 2 Min. den aktuellen Timestamp bei seinem Account ein.
Heute ist ers nimmer. Und ich habe negro davor schon einige male off gesehen. Vor allem ist er in der liste immer nach unten gerutscht, wie alle anderen auch... bist die seite in den wartungsmodus ging, ab da war er plötzlich immer unter den ersten 5. Und jetzt ist er weg.
Keine ahnung was das heissen soll, aber ich finds irgendwie komisch, als hätte man auf der seite noch was zu schaffen gehabt, bevor man geht!
 
... Da ist es völlig egal, ob Lose einen Wert haben oder nicht! Es geht nicht um Lose, sondern ums Prinzip - und ich lasse mich nicht gerne verscheißern ... :(

Und genau das ist auf den Punkt gebracht.

Sorry, aber bei manchen User die hier schreiben hab ich den Eindruck, dass diese gar nicht wollen, dass Typen wie Zordrak (und leider immer mehr andere Webbis) mal zur Rechenschaft gezogen werden.

Sei es, weil diese User von der Pleite gar nicht betroffen sind, oder diese vielleicht selbst Webbis sind???
Ich weiss es nicht.

Mag ja sein, dass der ein oder andere sich gut auskennt, und schlechte Erfahrungen, hinsichtlich der Klammlose, mit der Justiz gemacht hat.

Aber wenn Ihr immer nur schreibt:"Das bringt alles sowieso nichts"
nehmt Ihr einerseits den Usern den Mut, zumindest mal nen Versuch zu starten, und andererseits könnte es sein, dass einige Webbis und User sich denken:"Na ja, wenn ich eh nichts zu befürchten hab, mach ich sowas doch ganz einfach auch mal" :-?
 
Und warum meldet sich ZorDraK hier nicht einmal zu Wort ? 8O
Sein Forren-Account ist doch noch offen, oder ist der komplett untergetaucht :roll:

Ich befürchte genau das ist er und zwar wahrscheinlich schon vor ner ganzen weile!
Mir kann auch keiner erzählen, dass er von dem ganzen zeug hier nichts mitkriegt. Wir wissen das doch alle selbst. Leute wie wir sind immer wieder an irgendnem computer und kriegen auch mit was bei den dingen abgeht wo wir unsere finger drin haben!
Wenn er was zu sagen wöllte hätte er es längst getan!
 

ich kann dein Rechtsempfinden durchaus nachvollziehen. Aber in den bisher mir bekannten Anzeigen gegen Loseseitenbetreiber kenne ich nur ähnliche Antworten wie nachfolgende.

Ermittlungsverfahren gegen…. Wegen Betrug

In dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom ….. folgende Entscheidung getroffen: Das Verfahren wurde gemäß §170 Abs.2 StPO eingestellt.

Gründe:

........
Die Tatbestände des Betruges, der Untreue und weiterer vermögensrechtlicher Straftatbestände setzen voraus, dass es zu rechtswidrigen Vermögensverlusten und unberechtigten Bereicherungen realer Vermögenswerte gekommen ist. Die „Klamm-Lose“ stellen jedoch als virtuelles Zahlungsmittel keine realen Vermögenswerte dar, so dass vermögensrechtliche Straftaten daran nicht begangen werden können. Die Akzeptanz von „Klamm-Losen“ innerhalb der Community erfolgt ausnahmslos auf eigenes Risiko.

gez. ……..
Staatsanwalt

Zitatende
 
....Die Akzeptanz von „Klamm-Losen“ innerhalb der Community erfolgt ausnahmslos auf eigenes Risiko....

Innerhalb der Community.. das mag wohl sein. Klamm zahlt dir nix für Lose.. Fakt bleibt aber dass sich diese 'Währung' längst verselbstständigt hat. Ich kann reale Gegenstände, die auch einen Wert darstellen erwerben damit. Ausserhalb der Community.. Vielleicht müsste den Staatsanwalt mal jemand darauf aufmerksam machen dass mit Klamm-Losen teilweise richtig fett verdient wird.

Dein Zitat sagt nur eines aus (und das bestreitet keiner) : Zum Tatbestand des Betruges gehört die Absicht zu betrügen.. Und die nachzuweisen ist manchmal schwer...
 
Ich denke auch, dass das schwer damit zu tun hat, woher der statsanwalt gerade seine informationen über klammlose her hat.
Die aussage in dem zitiertem schreiben ist ja nun mal wirklich fern ab jeder realität. Ausserdem müsste man wissen, auf was für einen fall sie sich überhaupt bezieht.
Vielleicht gibts ja nen staatsanwalt unter den klammusern :D der würde sich zumindest auskennen
 
Ich denke auch, dass das schwer damit zu tun hat, woher der statsanwalt gerade seine informationen über klammlose her hat.
Die aussage in dem zitiertem schreiben ist ja nun mal wirklich fern ab jeder realität. Ausserdem müsste man wissen, auf was für einen fall sie sich überhaupt bezieht.
Vielleicht gibts ja nen staatsanwalt unter den klammusern :D der würde sich zumindest auskennen

Aber dort geht es ja nur um den Tatbestand des Betruges und der Veruntreuung. Das bedeutet aber nicht, dass man kein Recht auf (https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html Schadensersatz) hätte.

Zudem urteilt der Staatsanwalt nicht, dass Lose wertlos sind, sondern viel eher, dass die Beweise fehlen, dass er sich daraus bereichert hat. Also aus Mangel an beweisen und nicht auf Grund von Klammlosen.

Kann jemand beweisen, dass Lose verkauft wurden, und sich somit ein Webmaster bereichert, dann sieht die Sache wieder anders aus.

Um also rechtswidrigen Vermögensverlusten und unberechtigten Bereicherungen nachzueweisen muss man 2 Beweise vorbringen.

1.) Das man die Lose selbst gekauft hat.
2.) Das der Webmaster diese verkauft hat!
 
Innerhalb der Community.. das mag wohl sein. Klamm zahlt dir nix für Lose.. Fakt bleibt aber dass sich diese 'Währung' längst verselbstständigt hat. Ich kann reale Gegenstände, die auch einen Wert darstellen erwerben damit. Ausserhalb der Community.. Vielleicht müsste den Staatsanwalt mal jemand darauf aufmerksam machen dass mit Klamm-Losen teilweise richtig fett verdient wird.

Dein Zitat sagt nur eines aus (und das bestreitet keiner) : Zum Tatbestand des Betruges gehört die Absicht zu betrügen.. Und die nachzuweisen ist manchmal schwer...

Hm, jetzt rufen viele nach dem Staat und Recht und Gesetz. Und können nicht verstehen, warum es eben Staatsanwälte gibt, die den Vorstellungen der Anzeigenerstatter nicht folgen. Wisst ihr, was mir dazu einfällt? Das ist eben die Kehrseite der Medaille. klamm-Lose sind eine Grauzone. Das hat Vor- und Nachteile. Die Vorteile muss ich nicht aufzählen, wir kennen sie. Aber zum (Aus)Nutzen der Vorteile gehört eben auch, dass man mit den Nachteilen leben muss.

Das soll natürlich nicht heißen, dass ihr auch eure Rechte verzichten sollt. Aber bitte versucht mal, auch diese Betrachtungsweise zu verstehen. Wenn wirklich Staatsanwälte und Richter sich ausführlicher mit Losen beschäftigen, wenn es irgendwann vielleicht doch eine Menge von Urteilen gibt, die man als Referenz ansehen kann ... ob es dann immer noch diesen unbekümmerten und zum Teil auch unkontrollierten Umgang mit Losen geben wird? Kein Zocken mehr (Glücksspiel?), vielleicht keine Leiher/Verleiher (weil die BaFin angesichts der Urteile vielleicht ihre Einschätzung ändert und sowas als verbotene Geldgeschäfte ansieht?), Lose4irgendwas komplett raus (weil dass dann alles als gewerblich anzusehen ist?), und jeder Thread wird von Finanzbeamten sorgfältigst durchleuchtet ... Ich glaube, mir würde das nicht gefallen :ugly: Wie gesagt, Vor- und Nachteile. Denkt man drüber nach ;).
 
Ich sehe da kein Problem. Und ich kann auch sagen wie man rechtlich korrekt an seine Forderung kommt. Wenn ihr ein Mahnbescheid absendet, dann verlangt den realen Wiederbeschaffungswert der gesetzlich vorgeschrieben wird. Dies bedeutet, ich fordere den Webmaster schriftlich (Post) auf mir meinen Gegenstand (in diesem Fall Lose) zurück zu geben. 14 Tages Fristen beachten. Das macht man 3 Mal. (6Wochen).

Sollte das nicht erfolgen kaufe ich mir die geschuldeten Lose gegen RECHNUNG nach, und diese Rechnung mache ich dann im Mahnbescheid geltend. Denn es muss unbedingt wieder beschafft werden, sonst entsteht kein Schaden.

Ich kann also nicht her gehen und sagen, die Mio wird a XY Cent gehandelt also rechne ich es einfach um. Ich brauche einen real bezifferten Schaden.

Sollte der Betroffene Widerspruch gegen den Mahnbeschei einlegen hat man mit der Rechnung einen realen Schaden zu beziffern. Dem im Gesetz so genannten Ersatzbeschaffung! Im Fall der Fälle wäre jetzt der betroffene Webmaster in der Nachweispflicht die Menge an Klammlosen günstiger beschaffen zu können. Und das wäre ja dann unmöglich.
 
Dies bedeutet, ich fordere den Webmaster schriftlich (Post) auf mir meinen Gegenstand (in diesem Fall Lose) zurück zu geben. 14 Tages Fristen beachten. Das macht man 3 Mal. (6Wochen).
Boah, nicht du schon wieder mit deinem Halb- bzw. Falschwissen. Aber jeder blamiert sich, so gut er kann :roll: .
 
Boah, nicht du schon wieder mit deinem Halb- bzw. Falschwissen. Aber jeder blamiert sich, so gut er kann :roll: .

Und wie nennt man Administratorisches "besser wissen"? Du wirst mir sicher gleich auf die Sprünge helfen, gehe ich von aus!

Wenn du einen besseren Ratschlag hast, bitte. Für mich stellst du keine Gottheit dar.
 
Mones Betrachtungsweise ist interessant und sicherlich richtig.

Aber es kann doch einfach nicht sein, dass man überhaupt nichts unternehmen kann!?
Das wäre ein Freibrief für jeden Webbi zu betrügen!

Irgendjemand hatte auch vor ein paar Seiten nen Auszug aus den AGB von Infernoslots gepostet. (Find ich jetzt nicht)
Da stand sinngemäß, dass Infernoslots weder Lose kauft, noch verkauft, und damit keinen Losehandel betreibt.

Da wurde doch eindeutig gegen die eigenen AGB verstoßen. (Sicherlich auch noch in anderen Punkten). Denn Lose wurden ja verkauft. Sonst wären sie ja noch da. Das kann ein User zwar nicht beweisen, aber Mone könnte es, die ja ihre evtl. Hilfe angepoten hat.

Mit den AGB wird doch auch ein Vertrag zwischen User und Betreiber geschlossen.
Wenn ein User gegen die AGB verstößt wird er gesperrt, oder der Account gelöscht.
Und der Webbi darf ungestraft dagegen verstoßen?

Das kann ich mir nicht vorstellen.
 
Meiner Meinung nach kann man sehr wohl vieles tun, das über den privatrechtlichen Weg. Das Schuldverhältnis und Ersatzbeschaffung ist im BGB geregelt.
 
Hallo,

Hm, jetzt rufen viele nach dem Staat und Recht und Gesetz....

muss ich mal sagen, ein wirklich gutes Posting.

Zu den Vorteilen, es gibt soviele Leute hier auf Klamm die mit Klammlosen richtig viel Geld monatlich machen. Und viele dieser Leute verstossen dabei gegen geltente Gesetze, davon bin ich felsenfest überzeugt.
Schon irgendwo lustig wenn diese Leute nun nach Recht und Gesetz rufen :mrgreen:

Nur irgendwo müssen wir alle auch aufpassen das wir nicht immer mehr zum kompletten Freibrief für "Möchtegernwebmaster" kommen. Weil dann wird es bald wirklich Volkssport - Seite eröffnen, User abzocken und verpissen.

LG Laemmi
 
Wäre so, dass Klammlose gesetzlich nicht belangbar wäre, könnte sich jeder ein solche, gleiches oder ähnliches Mittel erschaffen, besorgen oder zu Nutzen machen und käme ungestraft davon.

Dann wäre ein Recht auf Gesetzlosigkeit geboren. Ist im eigentlichen Sinne, totaler Humbug!

Das Problem bei Klammlosen ist immer noch der Beweis der im Gesetz für eine erfolgreiche Verurteilung erfolgen muss. Und nicht das Klammlos selbst. Um einen Strafbestand zu verfolgen müssen genügend Beweise aufgenommen werden. Man geht von aus mindestens so viel, dass man den Richter von der Schuld überzeugen kann.

Das Problem im Betrug ist nun folgendes:
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Dass man einen Vermögensschaden und Vermögensvorteil nachweisen muss. Und das ist in Anbetracht von Losen eben sehr schwierig, da man ja keine Einsicht auf das Konto und den EF des möglichen Betrügers hat. Und auf gut deutsch erklärt. Man kann nicht beweisen, ob er sich verspekuliert hat oder die Lose vorsätzlich verkauft hat und sich somit einen Vermögensvorteil verschafft hat.

Das ist der einzige Grund warum so etwas oft eingestellt wird. Mit Klammlosen hat das meist nichts zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
HWenn wirklich Staatsanwälte und Richter sich ausführlicher mit Losen beschäftigen, wenn es irgendwann vielleicht doch eine Menge von Urteilen gibt, die man als Referenz ansehen kann ... ob es dann immer noch diesen unbekümmerten und zum Teil auch unkontrollierten Umgang mit Losen geben wird? Kein Zocken mehr (Glücksspiel?), vielleicht keine Leiher/Verleiher (weil die BaFin angesichts der Urteile vielleicht ihre Einschätzung ändert und sowas als verbotene Geldgeschäfte ansieht?), Lose4irgendwas komplett raus (weil dass dann alles als gewerblich anzusehen ist?), und jeder Thread wird von Finanzbeamten sorgfältigst durchleuchtet ... Ich glaube, mir würde das nicht gefallen :ugly: Wie gesagt, Vor- und Nachteile. Denkt man drüber nach ;).

Ganz so "dramatisch" sehe ich das Ganze nicht. Wenn jemand zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat er den Zustand herzustellen, der vor dem Ereignis bestand, das jetzt zum Schadensersatz verpflichtet. (Wer sich genauer informieren will: § 249 Absatz 1 BGB). Zustand vor dem Sturz in die Pleite: "Ich hab x Mio, die ich mir jederzeit auszahlen lassen kann". Und diese Lose muss man eben wieder "besorgen", egal wie. ;)

Das heißt: Gerichte müssen nicht unbedingt feststellen, dass Lose einen konkreten Geldwert haben, damit man den Anspruch "rechtlich" durchsetzen kann.

Anders sieht es natürlich bei den hier viel diskutierten strafrechtlichen Fragen aus. Da braucht´s nen Vermögensschaden, und der muss eben bezifferbar sein. ;)