panzerkind
LoseBankier
- 3 Juni 2006
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- 41
Einige hier haben echt komische Vorstellungen... 
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ich glaube du hast das beispiel mit dem DNS falsch verstandenjedenfalls nicht so wie ich es gemeint habe...
ich rede hier von nem betrieb als DNS server nicht davon mittels "schneller änderung" auf ne andere kiste zu switchen... geht dabei um backends und redundante systeme
ich wollte damit eigentlich nur sagen das man auch mit mehreren redundanten kisten ganz gut fahren kann und das ganze auch _sinnvoll_ einsetzbar ist
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Dieser liegt vor, wenn der Vertrag nicht eingehalten ist. Also wenn meine Downtime höher 0,1% pro Monat = Höher 43 Minuten ist dies ein Grund ausserordentlich kündigen zu dürfen, weil der Provider 99,9% in der AGB verspricht.
Wenn dies jedoch eine Angekündigte oder gar unverschuldete Ursache hat nützt dir deine 99,9%ige Garantie auch nichts!
Habe es schon erlebt, das in einem RZ durch Bauarbeiten ein Uplink glaub Level3 war das durchtrennt wurde.
Dafür kann das RZ jedoch nichts wenn ein Bagger dies ausversehen trennt, und nach 24h erst repariert wurde. (abschluss der reperatur)
Da kannst du viel mit mit deinem Außerordlichen Kündigungen machen, hilft aber 0!
Selbst Google hat keine 100%ige Verfügbarkeit.
(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
Hat er das? Auf Monatsbasis? Ich finde das in den AGB folgendes:Dieser liegt vor, wenn der Vertrag nicht eingehalten ist. Also wenn meine Downtime höher 0,1% pro Monat = Höher 43 Minuten ist dies ein Grund ausserordentlich kündigen zu dürfen, weil der Provider 99,9% in der AGB verspricht.
Das wären mal locker 10 Tage Ausfall am Stück.3.3 Der Provider gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von 97% im Jahresmittel.
Richtig, niemand hat 100%, weil das nicht geht. 99,9% wäre schon extremst teuer.Und wer hat das schon? T-com? Strato? Hetzner? 1und1? Server4you?
Also kann er ja doch die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit rausnehmen.Die Klausel in der AGB hast zu zudem ganz falsch verstanden. Nach BGB (Verträge ziwschen Bürger und Unternemehn nicht Unternehmen zu Unterhnehmen) kann sich keiner der Haftung frei sprechen, auch nicht via AGB. Dehalb beschränken sich die Provider nur auf so genannte Grob fahrlässige Fehler, oder Fehler die im Einfluss deren sind.
Wenn der Hoster in seinen AGB solche Fälle (Fremdverschulden) ausnimmt, dann kannst Du zwar kündigen, aber nicht fristlos.Auch wenn der Bagger die Leitung zertrennt. Dann kündige ich beim Provider. Der Provider macht den Baggerfahrer schuldig, der seine Betriebshaftpflichtversichrung usw...
Abs. 1 aber nicht vergessen mitzulesen. Der hat auch Gültigkeit.IM BGB STEHT GANZ KLAR DRIN:
§ 276 Abs. 2 BGB
Bist Du schlecht gelaunt? Wenn Du nicht diskutieren möchtest... niemand zwingt Dich. Und "Scheiss" habe ich bisher hier nicht gelesen, nur Meinungen.Wenn man sich genau informiert, braucht man nich so ein scheiss schreiben.
Nach Fristsetzung, genau. Und was nützt Dir das, erstmal eine Frist setzen zu müssen? Dann ist unter Umständen dein Server mehrere Tage nicht da.Die Ausserordentliche Kündigung ist im BGB unter § 314 zu finden! Da kannst du es nachlesen. Das kann dem Provider jucken und kratzen wie es ihm will. Wen einer den Vertrag nicht erfüllt besteht Recht auf ausserordentliche Kündigung.
Die spielen bei Hosterverträgen welche Rolle?Schutzklauseln zu Ausserordentlichen Kündigungen findet man im Arbeitsrecht und Mietrecht.
Und nach dem von Dir genannten §314 BGB muss er erstmal Vertragserfüllung verlangen mit Fristsetzung. Erst nach druchtlosem Ablauf dürfte er kündigen.Stell dir nur mal vor du gehst mit mir einen Vetrag ein. In dem soll ich dir jeden Tag für 20 Euro 20 Bannen bringen. Du überweist mir jeden Tag die 20 Euro und ich liefer dir immer wieder weniger wie 20 Bannen oder manchmal nur 10. Du hast dann Recht dir einen anderen Lieferanten zu suchen, weil ich dir was vertraglich zugesichert habe, was einfach nicht erbracht wird.
Richtig, aber erst, wenn er nach Fristsetzung den Mangel nicht abstellt.Kurz, wenn der Provider 99,9 nicht liefert kann ich aussteigen.
Völlig falsch. Keiner kann sich seiner Haftung entzeiehen. Auch nicht vertraglich. Man kann nur die Haftungsansprüche reduzieren.Also kann er ja doch die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit rausnehmen.
Nochmal für micht das ist meine Meinung krazt es mich nicht. Der Provider hat das zu erfüllen was er anbietet. Es kann ja nicht schwer sein, einzusehen, dass dies MEINE MEINUNG IST.
Man kann sich natürlich so etwas suchen, aber dann gibts das eben nicht mehr billig. Die von mir bereits einmal genannte domainFactory, bietet 30 Tage Geldzurück, 99,9 % Verfügbarkeit, bei nicht erfüllen bekommt man anteilig Geld zurück, und wenn man gar nicht zufrieden ist kann man fristlos kündigen (Sie nennen das glaube ich Zufriedenheits-Garantie).Na was bieten dir den die Hoster an? Les mal ganz genau... im prinzip sind die Standardverträge nichts sagend. Dort steht maximale eine Garantie der Verbindung drin, aber auch mit dem zusatz höhere Gewalt. Da steht aber nix von einer Verfügbarkeitsgarantie, da steht nix von einer zugesicherten Reaktionszeit des Services, da steht nix über die Verfügbarkeit von irgendwelchen Tools wie Neustart/externe Konsole/Backups usw...
Sorry, ich muss da jetzt einfach noch mal etwas zu sagen. Alle paar Posts schreibst Du so seltsame Sachen. Du nennst das dann wohl "Selbstläufer" oder so ...ICH WILL 3 SERVER, und nicht SETUP für Hardwarekostendeckung. Etwas als eine Leistung zu verkaufen wofür es nicht verwendet wird, ist sowieso im Gesetz ilegal.
wenn du nur günstige Anbieter suchen willst und nicht diskutieren willst, bist du in einem Diskussionsforum völlig fehl am Platz, nimm Google und lass deine sinnlosen Auslegungen des Rechts.
wenn du nur günstige Anbieter suchen willst und nicht diskutieren willst, bist du in einem Diskussionsforum völlig fehl am Platz, nimm Google und lass deine sinnlosen Auslegungen des Rechts.
Genau, so sehe ich es auch. Ein Forum ist eine Diskusions-Plattform. Wenn du wirklich nur sehen willst und welcher am billigsten ist, dann geh nach WebHostList.de und benutz dort die Suche. Oder nutz Google. Das eine Diskusion stattfindet, egal über welches Thema ist doch eigendlich klar und auch gewollt wenn man ein Forum nutzt oder sehe ich das falsch?!?
Na was bieten dir den die Hoster an? Les mal ganz genau... im prinzip sind die Standardverträge nichts sagend. Dort steht maximale eine Garantie der Verbindung drin, aber auch mit dem zusatz höhere Gewalt. Da steht aber nix von einer Verfügbarkeitsgarantie, da steht nix von einer zugesicherten Reaktionszeit des Services, da steht nix über die Verfügbarkeit von irgendwelchen Tools wie Neustart/externe Konsole/Backups usw..