Pe-Su-Ki
<- Pe-Su-Ki ->
- 20 April 2006
- 6.185
- 429
Hi,
erst mal Willkommen zurück @ Bad Boy

Die User mekern ja sowieso immer nur, da kommt es auf die Mails mehr auch nicht darauf an, zumal es ja schon Programme geben soll, welche die Beschwerdepost abarbeiten, da gibt es dann die Standatantworten. Darüber lief vor kurzem etwas im Fernsehen, ein Schok für normaldenkende Menschen
Aber wer liest den schon AGB, da steht ja doch immer nur das selbe drin, nur blabla. Es möchte keiner so viel Text lesen, sondern Geldverdienen.
Es ist doch alles Rechtens und man will nur mein bestes im Internet
Vielleicht kommt ja auch die Frage nach einem Lebensberechtigungsnachweis auf, wer sagt denn, dass man nicht einen Paid4Dienst aufmachen darf, wer soll das entscheiden und bestimmen?
"Stiftung Paid4Test"
Müssten dann auch die bereits bestehenden Anbieter sich dieser Prüfung unterziehen, oder zählt das nur für neue Anbieter?
Kommt dann vielleicht auch ein Test für die User, damit die Webbies gleich aussortieren können?
erst mal Willkommen zurück @ Bad Boy
stimmt Userguthaben, wenn das Webbieguthaben wäre, würde bestimmt etwas unternommenBad_Boy schrieb:Ist das so schwer oder was? Hier geht es um 3- oder 4stellige Userguthaben.
Die User mekern ja sowieso immer nur, da kommt es auf die Mails mehr auch nicht darauf an, zumal es ja schon Programme geben soll, welche die Beschwerdepost abarbeiten, da gibt es dann die Standatantworten. Darüber lief vor kurzem etwas im Fernsehen, ein Schok für normaldenkende Menschen
und es wird sich auch NIE ändern, kaum kommt etwas Neues, rennen wieder alle hin, ohne erst einmal genauer hinzusehensprengi schrieb:weil einige User schon froh sind wenn noch ETWAS von den Guthaben und Refs vorhanden ist.
So ist das leider.
am besten auch so wie es da steht, mit der roten Schrift!CashButterfly schrieb:Fehlt ein Satz in den AGB, muß dies als nicht gewährleistet gekennzeichnet werden.
Z.B.
Bei Einstellung des Dienstes wird das Guthaben NICHT ausbezahlt.
Der Webbi haftet NICHT für nachweislich, grob fahrläßige Schäden die durch ihn oder seinen Gehilfen entstanden sind.
Es gibt KEIN Downline-Erhaltungs-Modul.
Aber wer liest den schon AGB, da steht ja doch immer nur das selbe drin, nur blabla. Es möchte keiner so viel Text lesen, sondern Geldverdienen.
Es ist doch alles Rechtens und man will nur mein bestes im Internet
Vielleicht kommt ja auch die Frage nach einem Lebensberechtigungsnachweis auf, wer sagt denn, dass man nicht einen Paid4Dienst aufmachen darf, wer soll das entscheiden und bestimmen?
"Stiftung Paid4Test"
Müssten dann auch die bereits bestehenden Anbieter sich dieser Prüfung unterziehen, oder zählt das nur für neue Anbieter?
Kommt dann vielleicht auch ein Test für die User, damit die Webbies gleich aussortieren können?
