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Wieso hab ich nicht richtig gelesen...häää??? habe schon mehrmals gesagt, dass ich davon nicht wusste, mir hier zum größten Teil viele nette Menschen Rat gegeben haben und jetzt schlauer bin..........
§ 44 Zustellung, Vorführung und Zuführung
(1) Die in diesem Gesetz vorgesehenen Bescheide sind zuzustellen. Für das Zustellungsverfahren gilt das Verwaltungszustellungsgesetz . Einberufungsbescheide zu Wehrübungen, die von der Bundesregierung als Bereitschaftsdienst nach § 6 Abs. 6 angeordnet sind oder nicht länger als drei Tage dauern, können auch durch Eilbrief oder in entsprechender Anwendung des § 5 des Verwaltungszustellungsgesetzes unmittelbar durch die Truppe zugestellt werden; die Zustellung durch Eilbrief gilt mit dessen Zugang als bewirkt. Für das Zustellungsverfahren bei der Erfassung gelten die Zustellungsvorschriften der Länder. Bei minderjährigen Wehrpflichtigen ist an diese zuzustellen; § 7 Abs. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes und die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften gelten insoweit nicht.
(2) Bei Wehrpflichtigen, die der Erfassung, der Musterung, einer erneuten ärztlichen Untersuchung, der Prüfung der Verfügbarkeit, der Eignungsuntersuchung oder auf eine Aufforderung der Wehrersatzbehörde, sich persönlich zu melden (§ 24 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3), unentschuldigt fernbleiben, kann die Vorführung angeordnet werden; das Gleiche gilt bei männlichen Personen, die der Erfassung unentschuldigt fernbleiben (§ 15 Abs. 6 ). Die Polizei ist um Durchführung zu ersuchen.
(3) Die Polizei kann ersucht werden, Wehrpflichtige, die ihrer Einberufung unentschuldigt nicht Folge leisten, dem nächsten Feldjägerdienstkommando zuzuführen.
(4) Die Polizei ist befugt, zum Zwecke der Vorführung oder Zuführung die Wohnung und andere Räume des Wehrpflichtigen zu betreten und nach ihm zu suchen. Das Gleiche gilt, außer zur Nachtzeit, für andere Wohnungen und Räume, wenn sich der Wehrpflichtige einem unmittelbar bevorstehenden Zugriff der Polizei durch Betreten solcher Wohnungen und Räume entzieht.
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Er sollte sich mal schnellstens mit der Polizei (wenn die schon da waren) oder dem Kreiswehrersatzamt in Verbindung setzen. Dann kann evt. er noch den Zeitpunkt der Musterung bestimmen, ansonsten nicht mehr.
Natürlich reden wir miteinander, ich habe mich dann falsch ausgedrückt, sorry, ich wollte lediglich wissen was JETZT passiert! Nochmal für alle zum mitschreiben,!!!!!!!!!! MEIN FREUND HAT SCHEISSE GEBAUT UND ER WIRD NATÜRLICH DAFÜR GERADE STEHEN!!!!!!!!!!!!!!!! ich wollte nur wissen, was es denn jetzt bitte für Konsequenzen hat..nichts anderes keine klugscheisserei oder irgendwelche doofen Sprüche....
bad boy..ich will dich nicht beleidigen, aber anscheinend bist du der jenige, der blond ist, sonst hättest du mich verstanden, aber sei du mal weiter der "bad boy". Ausserdem, habe ich gesagt, dass ich auf Klugscheisserei verzichten kann, denn dafür ist es zu spät und ändern kann man nix, ich wollte nur wissen, was es JETZT HEUTE NACHDEM DIE POLIZEI HIER WAR für Konsequenzen hat.
Komm mal wieder runter.Alleine auf´s Klo gehen und essen und trinken kannst du schon?
ne bin nicht blond, halte dies auch für ein Vorurteil und diskriminierend, von daher hab ich dir schon einiges vorraus. Ach ja und hab sogar nen 2er Abitur..na da staunste ne...ich werd jetzt aber gar nicht mehr auf deine Kommentare eingehen, was du es immer noch nicht kapiert hast und ich ungerne gegen Wände spreche....
Und mein Freund ist gerade da hat sich gemeldet und die haben tatsächlich sehr freundlich reagiert und er muss morgen um 7 Uhr zur Musterung. Jetzt gehts mir wirklich viel besser, werde aber gerne nochmal schreiben was letzendlich bei rumgekommen ist.
Muss jetzt nicht draufeingehen, welche Aussagen ich damit meine![]()
@tittenbild
bitte nicht öffentlich hier im Thread sondern per Pn, wenn denn
Jungs reißt Euch zusammen![]()
Ähm,
nochmal: Niemand muss zum Bund, jeder muss zur Musterung. Ist doch gar nicht so schwer, oder?
Normalerweise gibt es ein Bußgeld, das kann es auch bei H4 Empfängern geben. Evt. darf er auch ein paar Stunden völlig ohne Bezahlung arbeiten.
Er sollte sich mal schnellstens mit der Polizei (wenn die schon da waren) oder dem Kreiswehrersatzamt in Verbindung setzen. Dann kann evt. er noch den Zeitpunkt der Musterung bestimmen, ansonsten nicht mehr.
Eigentlich hätte er sich ein weinig früher informieren sollen, er kann aber auch bei der Musterung sagen (er wird gefragt), dass er verweigern wird.
Lies dir mal den link durch, den ich eingestellt habe, dort wird darauf eingegangen, es gibt auch "Tipps und Tricks".
Drecks-Einstellung ... Dann hat er halt Schulden zum abarbeiten.ach ja Geld ist bei uns eh nix zu holen, von daher mach ich mir da keine Sorgen was das betrifft...ist hartz 4 Empfänger und geht für 1,50 arbeiten.