Wer kennt flatwin.com?

sollte man :mrgreen:
Aber was Google so ausspuckt an Hinweisen mit Vodafone sieht das glaub ich nicht so gut aus,die scheinen ganz schön auf stur zu schalten.
Aber ich werde trotzdem mal mein Glück versuchen :roll:
 
Vodafone Problem

Also bei mir ist es genauso.
Vodafone/Arcor
hat nach und nach alle Nummern gesperrt.
Eine Anfrage habe ich am 28.06.10 rausgeschickt.
Antwort:
Das Problem liegt an der Weiterleitung zum Provider von Flatwin.
Dieser ist für das Vodafone-Netz gesperrt.
Eine solche Sperre kann nur durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen Vodafone und dem Drittanbieter aufgehoben werden.

Auszug aus den AGB von VODAFONE:
Vodafone behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen
des Kunden einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummergruppen
oder Länderkennzahlen zu sperren. Eine Auflistung der jeweils
gesperrten Rufnummern stellt Vodafone dem Kunden auf Anfrage
zur Verfügung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass dies, an Verbindungsentgelten zwischen Providern zu verdienen, nicht die Form sein kann, auf denen Flats kalkuliert sind, kommt euch mal so gar nicht in den Sinn?

Seltsamerweise haben die ja nach meinen Schriftverkehr mit ihnen auch das Impressum geändert.

Den Namen ihres Anwalts, der das alte Impressum angeblich abgenickt hat, wollten sie auch nicht herausgeben.
 
4.3.2 Der Kunde verpflichtet sich ferner, die Festnetz-Flatrate nicht missbräuchlich zu verwenden.
Er wird insbesondere keine Verbindungen herstellen, (1) um Dritten Telekommunikations -
dienstleistungen zu erbringen (z.B. durch das Weiterleiten von Anrufen) (2) um diese an Dritte
weiterzuveräußern oder (3), bei denen der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des Anrufs
und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält
(z.B. Anruf von Werbehotlines).
4.3.3 Im Falle einer zweckwidrigen oder missbräuchlichen Nutzung ist der Anbieter berechtigt,
die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zu kündigen, sowie die Entgelte
für die angefallenen Verbindungen zu berechnen. Des Weiteren ist der Anbieter berechtigt, von
dem Kunden eine Schadenspauschale in Höhe von 150,00 Euro für die Berechnung der Verbin -
dungen zu verlangen. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

Hab das mal aus den AGB meines Anbieters kopiert (HanseNet)
Denke mal das es bei anderen so ähnlich sein könnte/ist.
Also nicht wunder wenn dann doch mal eine "kleine" Rechnung kommt.
@mensound:
Ach ja,bei 9 Live zahlt man immer 50 cent pro Anruf, egal ob Flat oder nicht!
 
Tja, genau das ist es, Bingo!

Aber das sehen die Leute ja nicht, die haben alle die Dollar (besser: Cent) Zeichen hinter der Bindehaut eingemeißelt und das Denkvermögen setzt sowieso aus.
 
Vodafone-Netz

Eine solche "Gebühr" gibt es bei Arcor/Vodafone nicht.
Aber die Reden sich anders raus:

Auszug aus den AGB von VODAFONE:
Vodafone behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen
des Kunden einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummergruppen
oder Länderkennzahlen zu sperren. Eine Auflistung der jeweils
gesperrten Rufnummern stellt Vodafone dem Kunden auf Anfrage
zur Verfügung.
Ihr habt schon recht.
Es ist nicht im Sinne der Anbieter,
wenn man den Anschluss auch wirklich ausnutzt...
 
wenn man den Anschluss auch wirklich ausnutzt...

Und das wundert dich? Das würde ich ganz genauso machen, dafür sind Flatrates weder gedacht, noch kalkuliert.

Ok, die meisten werden das jetzt nicht verstehen, aber ich habe lange bei einem TK Anbieter gearbeitet. Die Preise dort sind schon hart an der Schmerzgrenze.

Ganz bestimmt ist es nicht Sinn und Zweck einer Flatrate, irgendwelchen Leuten Transferentgelte zukommen zu lassen, während man den Hörer
neben das Telefon legt.

Aber das muss ja nicht jeder verstehen.
 
Hat jemand Erfahrung in Bezug mit der Telekom gemacht?
Ich habe gerade versucht, mich dort durch die AGBs zu hangeln aber komme dort nicht wirklich weiter, weil ich es für ziemlich unübersichtlich halte....

Kurz gefragt:
Erlaubt/Duldet die Telekom das ?
 
Rufe doch mal den Kundenservice an und frage dort nach. :biggrin:

Prinzipiell sollte die DTAG am wenigsten Probleme damit haben, weil die eben selten an andere Provider weiterleitet.*

Aber wetten würde ich darauf nicht, dass die das so toll finden.

Ach ja, wenn du keine AGB lesen und verstehen kannst, wirf deinen PC in den Müll.

*Ich habe das korrigiert, es gibt ja durchaus inzwischen private Netze, die bis in's Haus gehen, meist Stadtnetze.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen @ alle,

ich hatte mal direkt bei flatwin nachgefragt und von dort folgende Antwort bekommen:

Liebes Flatwin Mitglied,

wie du bereits ja gemerkt hast, ist die Verbindung aus den Vodafone/Arcor Netz zu Flatwin gestört....

Die Störung liegt definitiv an Vodafone, wenn es nach uns ginge, wären die Leitungen online, bitte wende dich daher mit der Störungsmeldung an Vodafone....

Wir sind dabei, alles in unsere Macht stehende zu unternehmen um die Leitungen wieder frei zu bekommen aber wir sind in diesem Punkt einfach auf Vodafone angewiesen....

Wir informieren dich aber sofort, wenn wir neue Infos haben....

Mit freundlichen Grüßen dein
Flatwin Kundenteam


Also: am besten Vodafone mit Störungsmeldungen und Beschwerden bombardieren und (notfalls) damit drohen den Anbieter zu wechseln.
 
scheint eine Standardantwort zu sein,die gleiche mail hab ich gestern auch bekommen :mrgreen:
 
@Columbus,


wem hast denn auf den Zahn gefühlt?
Vodafone oder flatwin?


@all,

gibts noch weitere solche Anbieter wie flatwin?
 
Zuletzt bearbeitet:
Laut den O2 AGB darf man das, solange man die Leitung nicht als Standleitung benutzt.
(...)
d) die DSL-Dienstleistungen, die dem Kunden unabhängig
von einer Abnahmemenge zu einem
Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im
Rahmen einer Flatrate), (1) nicht zum Betrieb von
Mehrwert- oder Massenkommunikationsdiensten
(z.B. Call-Center-Leistungen, Telemarketingleistungen
oder Faxbroadcastdienste), (2) nicht zur
Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltlichen
Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekommunikationsdienstleistungen
für Dritte, und/oder (3) nicht
zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund
einer Standleitung zustande kommen und bei denen
der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des
Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen
oder andere vermögenswerte Gegenleistungen
erhält, zu nutzen. (...)


Kündigen können sie mir auch nicht, weil:

9 c) gegen die Pflichten aus Ziffern 5.2 c, 5.3 a, 5.3 b,
5.3 c und 5.3 d verstößt.


Es steht zwar ein "d" vor dem vorangegangenen Text, aber der gesamte Punkt 5 sieht so aus:

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, O2 unverzüglich mitzuteilen,
wenn
a) sich sein Name (bei Unternehmen auch bei Änderungen
der Firma), sein Wohn- bzw. Geschäftssitz,
seine E-Mail-Adresse seine Rechnungsanschrift oder
seine Bankverbindung ändert.
b) dem Kundendienst von O2 unverzüglich unter Angabe
seiner PKK telefonisch oder per Fax mitzuteilen, wenn
die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte
Kenntnis von der PKK erlangt haben; eine lediglich
telefonische Mitteilung hat der Kunde unverzüglich
per Fax oder sonst schriftlich zu bestätigen.
c) eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche
Gefährdung seiner Vermögensverhältnisse (z.B.
Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über
seine Vermögenslosigkeit, Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen,
fruchtlose Durchführung einer Pfändung) eintritt.5.3
Der Kunde darf die Leistungen von O2 nicht
missbräuchlich nutzen, insbesondere
a) keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte verbreiten,
nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder
Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen und
keine Rechte Dritter verletzen.
b) die DSL-Dienstleistungen nicht für Anrufe zu öffentlichen
oder kundeneigenen Vermittlungs- oder
Rufumleitungsstellen zu benutzen und Anrufe nicht
weitervermitteln oder umleiten zu lassen, soweit die
Weitervermittlung oder Rufumleitung nicht durch
Einstellungen erfolgt, die von O2 zur Verfügung
gestellt werden.
Stand: April 2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG für O2 DSL
c) die DSL-Dienstleistungen von O2 nur zum Aufbau
selbst gewählter Verbindungen zu nutzen. Ihm ist
insbesondere nicht gestattet, von einem Dritten hergestellte
Verbindungen über Vermittlungs- oder
Übertragungssysteme weiterzuleiten.
d) die DSL-Dienstleistungen, die dem Kunden unabhängig
von einer Abnahmemenge zu einem
Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden (z.B. im
Rahmen einer Flatrate), (1) nicht zum Betrieb von
Mehrwert- oder Massenkommunikationsdiensten
(z.B. Call-Center-Leistungen, Telemarketingleistungen
oder Faxbroadcastdienste), (2) nicht zur
Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltlichen
Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekommunikationsdienstleistungen
für Dritte, und/oder (3) nicht
zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund
einer Standleitung zustande kommen und bei denen
der Anrufer oder der Angerufene aufgrund des
Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen
oder andere vermögenswerte Gegenleistungen
erhält, zu nutzen.


Wie man sieht, gibt es die Punkte 5.2 a,b,c,a,b,c,d
Punkt 5.3 d gibt es gar nicht. Es ist zwar ein Fehler seitens O2, aber ich kann nicht gegen irgendwas verstossen, was es nicht gibt.
 
Also ich sehe auf den ersten Blick das O2 das auch verbietet.
Und nur weil anscheinend dort irgendeine 5.3 Nummer vergessen wurde,sind die AGB noch lange nicht ungültig.
Gegen sowas sichern die sich nämlich auch ab in den AGB.
 
Das Problem wird wohl sein, dass viele solche Bestimmungen einfach nicht verstehen.
 
Kann mich bei Flatwin nicht mehr einloggen,Die Nummern sind entweder unbekannt oder besetzt oder angeblich nicht vergeben.Suspekt