Weltregierung!

Sie mussten ja auch nicht darüber urteilen, ob er richtig oder falsch ist, sondern, ob er mit dem GG vereinbar ist.




Und was wurde gesagt der ESM verstößt "wahrscheinlich" nicht gegen das Grundgesetz also was jetzt tut er es oder doch nicht. Ich glaube eine Wahrscheinlichkeitsangabe reicht da nicht aus.
 
Viel einfacher: Es handelte sich um ein Eilverfahren. Und bei dem muss das Gericht die Erfolgswahrscheinlichkeit in einem Hauptsacheverfahren prüfen, also kann ich Euch beruhigen:

Die Verfassungsrichter haben alles richtig gemacht. 8)
 
Viel einfacher: Es handelte sich um ein Eilverfahren. Und bei dem muss das Gericht die Erfolgswahrscheinlichkeit in einem Hauptsacheverfahren prüfen, also kann ich Euch beruhigen:

Die Verfassungsrichter haben alles richtig gemacht. 8)

Wahrscheinlich bedeutet, dass man sich nicht sicher ist. Wenn nun ein Hauptsachverfahren dies noch genauer klärt, dann sollte man doch nicht in Eile für etwas entscheiden, was man so leicht nicht mehr rückgängig machen kann. Ansonsten hat man doch schon im Eilverfahren für das spätere Hauptverfahren entschieden.