Wehrpflicht freiwillig?

Die Wehrpflicht ist freiwillig ;)
Du hast doch die Wahl was du tun willst. KDV Antrag stellen, Zivildienst machen oder gehst zum THW.

also da muss ich dir kurz widersprechen olli. noch ist die wehrpflicht eine pflicht. kdv hat den zivildienst als folge, also auch einen pflicht dienst. denn zivis sind auch wehrdienstleistende nur halt ohne waffe. aber die möglichkeit 6jahre thw oder polizei oder zoll zu machen befreien von der wehrpflicht.
dazu kommen dann die sachen wie: mann ist älter als 23, mann ist vater, mann ist verheiratet oder mann hat 2 (oder 3?) brüder die schon wehrpflichtig waren.

ich denke sie werden die wehrpflicht nicht abschaffen, denn dafdurch würden dem sozialen system pro jahr 124.000 zivi's fehlen, die dann durch andere kräfte ersetzt werden müssten und das wird wohl zu teuer werden.
 
Kannste aber hinterher auch noch nen KDV Antrag stellen soweit ich weis.

Erfahrungsgemäß kann ich nur sagen, dass wenn man erstmal beim Bund is, nen KDV-Antrag unter Umständen viel zu lange dauert. Ob das bei denen direkt in den Papierkorb wandert, weil die einen nicht weglassen wollen, kein Plan ;)

Schätze auch, dass die Wehrpflicht nicht abgeschaft wird. Zum einen, wie schon angesprochen die günstigen Zivis und was man auch nicht außer acht lassen sollte ist, dass es einigen der jugendlichen mal ganz gut tut was soziales zu leisten oder eben Disziplin, Ordnung und sich Unterordnen zu lernen.

Du könntest aber gute Chancen haben nichts zu machen, wenn du (wie ich gesehen hab) bereits deine Ausbildung angefangen hast und später direkt übernommen wirst.
 
Was ist, wenn ich im Juni 2008 bzw. 2009 meine Schule beende und schon einen Ausbildungsplatz habe und direkt nach der Schule dort beginnen kann? Wäre ja schon nicht so praktisch, wenn die dann mit Wehrdienst ankommen würden und Wehrdienst kommt ja normalerweise direkt danach.
 
Dann werden die dich zurückstellen und direkt nach der Ausbildung einziehen.

Gruss
Marty
 
Erfahrungsgemäß kann ich nur sagen, dass wenn man erstmal beim Bund is, nen KDV-Antrag unter Umständen viel zu lange dauert. Ob das bei denen direkt in den Papierkorb wandert, weil die einen nicht weglassen wollen, kein Plan ;)

Schätze auch, dass die Wehrpflicht nicht abgeschaft wird. Zum einen, wie schon angesprochen die günstigen Zivis und was man auch nicht außer acht lassen sollte ist, dass es einigen der jugendlichen mal ganz gut tut was soziales zu leisten oder eben Disziplin, Ordnung und sich Unterordnen zu lernen.

Du könntest aber gute Chancen haben nichts zu machen, wenn du (wie ich gesehen hab) bereits deine Ausbildung angefangen hast und später direkt übernommen wirst.

Das wird bei mir der Fall sein da der Chef auch mit mir gesprochen hat ob ich dannach auch wirklich bleibe weil dem Unternhemen die Ausbildung auch Geld kostet.
Außnahme währe ich mach irgend einen mist in der Arbeit was ich aber nicht machen werde ansonsten bekomm ich eigentlich immer wieder Lob weil ich meine Arbeit gut mache und das auch immer versuche!

Also müsste ich wenn es so läuft garkeinen Sozialdienst oder Wherpflicht leisten ?
 
Was für eine Auskunft *todlach*.

Ich war eine Zeit lang arbeitslos und mit meinem neuen Arbeitsvertrag erhielt ich ein paar Tage danach meinen Einberufungsbescheid. Nix da!

Das hat niemanden interessiert, ich sollte meinen Wehrdienst sofort antreten, auch mit zurückstellung keine Chance mehr. "Ausrede": mit der Einberufung besteht Kündigungsschutz.

Das Thema mit der Zurückstellung hatte ich im vorherigen Betrieb bereits durch, max 1 Jahr mit Überwachung nach der Ausbildung dann PFLICHT-Antritt!

Also hab ich mich mit hilfe meines Arztes dann in einer 2ten Musterung ausmustern lassen, alles andere ist zwecklos!
 
abgesehen davon, dass der sozialdienst = wehrdienst ist, hast du recht. mit ausbildung und direkter übernahme wirst du wohl kaum einberuffen.

Sehe ich anders, man kann dann auch aus dem Berufsleben noch einberufen werden (kenne so einen Fall persönlich), nur dass das Arbeitsverhältnis dann eben 9 Monate ruht und eine Kündigung aufgrund der Einberufung rechtlich ausgeschlossen ist. Wäre sonst auch ein Skandal, weil z.B. Studenten dann gegenüber Auszubildenden benachteiligt wären.
 
freiwillige wehrpflicht??
das ist schwachsinn freiwillige pflicht...das gibt kein sinn das kann man garnet so nennen...

finde sowieso das sollte abgeschafft werden jeder versucht sich darum zu drücken...sollten eine berufarmee machen wo dann auch die soldaten besser ausgebildet werden..mal ehrlich was bringt in einem kriegsfall ein unerfahrener bzw nicht so gut ausgebildeter soldat??

heute sind elite einheiten viel wichtiger


bye
 
freiwillige wehrpflicht??
das ist schwachsinn freiwillige pflicht...das gibt kein sinn das kann man garnet so nennen...

finde sowieso das sollte abgeschafft werden jeder versucht sich darum zu drücken...sollten eine berufarmee machen wo dann auch die soldaten besser ausgebildet werden..mal ehrlich was bringt in einem kriegsfall ein unerfahrener bzw nicht so gut ausgebildeter soldat??

heute sind elite einheiten viel wichtiger


bye

Genau !
Und wenn ein ernstfall ist kommen die ,die die Wehrpflicht aleisten denk cih mal eh nicht zum Einsatz.
 
richtig da sie meiner meinung nach nicht genau wissen wie sie in einem ernstfall handeln sollen...naja mal schauen was da noch draus wird...
 
Soweit ich gehört habe hat der BUnd eh genug Leute und nehmen nur noch T1 schlechtestens T2 und wie hoch sit denn die Warscheinlichkeit das jetzt ein Krieg ausbricht ?
 
Naja, den Ernstfall gibt es bereits und Wehrpflichtige werden nicht eingesetzt.
Oder wie nennt ihr die Auslandseinsätze? Den großen Invasionskrieg wirds nich mehr geben.
Außerdem kann man heutzutage auch ganz gut dagegen klagen, wenn man den harten Weg gehen will und auf keinen Fall dahin will.

Interessanter Link hierzu, der sich auch auf wichtige Präzedensfälle stützt:
https://www.wehrpflicht-nein-danke.de/klagen-05.htm
Also wenn ich bereits nen festen Arbeitsvertrag hätte, würd ich das durchziehen.
Weil 228 Euro im Monat nen Witz sind, wenn man bereits nen anderen Lebensstandard hat, und auf die Unterhaltssicherungsbehörde auch kein Verlass ist (diverse Male bei Kameraden von Zwangsräumung gehört, weil keine Kohle kam). Fakt ist jedoch, dass es tatsächlich viel viel mehr Wehrpflichtige gibt, als tatsächlich gebraucht werden. Deswegen wurde die Ausmusterungsstufe von T5 auf T3 erhöht. Und die allgemeine Wehrpflicht für jeden gleichberechtigt existiert so nicht mehr, da bereits viele komplett durch das Raster fallen.
Ich sagte nicht, dass man rechtlich von der Wehrpflicht befreit ist mit einem Arbeitsvertrag, sondern, dass man gute Chancen hat drumrum zukommen, da es immernoch genug andere gibt.

Rein rechtlich gilt jedoch erstmal:
WPflG § 11 Befreiung vom Wehrdienst

* (1) Vom Wehrdienst sind befreit
o 1. ordinierte Geistliche evangelischen Bekenntnisses,
o 2. Geistliche römischkatholischen Bekenntnisses, die die Diakonatsweihe empfangen haben,
o 3. hauptamtliche tätige Geistliche anderer Bekenntnisse, deren Amt dem eines ordinierten Geistlichen evangelischen oder eines Geistlichen römischkatholischen Bekenntnisses, der die Diakonatsweihe empfangen hat, entspricht,
o 4. schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch .
* (2) Vom Wehrdienst sind auf Antrag zu befreien
o 1. Wehrpflichtige, deren sämtliche Brüder oder, falls keine Brüder vorhanden waren, deren sämtliche Schwestern an den Folgen einer Schädigung im Sinne des § 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 251-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2460), verstorben sind,
o 2. Wehrpflichtige, deren Vater oder Mutter oder beide an den Folgen einer Schädigung im Sinne des § 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes verstorben sind, sofern der Wehrpflichtige der einzige lebende Sohn des verstorbenen Elternteils aus der Verbindung mit dem anderen Elternteil ist. Der nichteheliche Sohn steht dem ehelichen gleich, wenn seine Eltern verlobt waren, ihre Ehe infolge des Kriegstodes eines Elternteils oder aus rassischen oder politischen Gründen jedoch nicht geschlossen werden konnte,
o 3. Wehrpflichtige, deren zwei Brüder Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1a bestimmten Dauer, Zivildienst von der in § 24 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes bestimmten Dauer oder deren zwei Geschwister Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldaten auf Zeit geleistet haben.
* Der Antrag ist frühestens nach Mitteilung der Erfassung durch die Erfassungsbehörde ( § 15 Abs. 1 Satz 2 ) und spätestens bis zum Abschluss der Musterung schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt zu stellen, es sei denn, der Befreiungsgrund tritt erst später ein oder wird später bekannt. Er ist zu begründen.

Hier die direkte Antwort eines Juristen auf genau diese Frage, wo noch weitere Ausnahmen aufgeführt werden
https://www.frag-einen-anwalt.de/Befreiung-vom-Wehrdienst-wegen-Festanstellung__f3345.html

Und was mir persönlich noch einfällt und nicht aufgeführt ist:
Der Polizeidienst befreit auch von der Wehrpflicht.

Aber persönlich rate ich jedem, der 9 Monate nix vorhat diese Erfahrung einfach mal mitzunehmen. Es gibt wirklich nichts vergleichbares. Man wird nie wieder auf derart hilfsbereite Menschen treffen wie unter Kameraden.
Und für Freunde der Action is auch was dabei. Man muss es eigentlich erlebt haben, diese "andere Welt hinter dem Tor". Aber das sei jedem selbst überlassen das abzuwägen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke mal das ich mir keine großen Sorgen machen muss denn ich denke ich werde bestimmt schlechter als T2 gemustert habe fiverse Allergien und jetzt schon eine schlechte Wirbelsäule.

Und sollte es doch so sein stelle ich ein KDV und leiste wenn es sein muss meinen Zivildienst ab (Krankenheöfer,THW o.ä).

Nochmals Danke für all die vielen Infos!
 
Sehe ich anders, man kann dann auch aus dem Berufsleben noch einberufen werden (kenne so einen Fall persönlich), nur dass das Arbeitsverhältnis dann eben 9 Monate ruht und eine Kündigung aufgrund der Einberufung rechtlich ausgeschlossen ist. Wäre sonst auch ein Skandal, weil z.B. Studenten dann gegenüber Auszubildenden benachteiligt wären.

naja das ist klar. ich meinte auch eher, dass die chancen sehr groß sind, dass man nicht eingezogen wird. prinzipiell kann es natürlich passieren. aber das is letzlich auch kein beinbruch. ich kann aus eigener erffahrung sagen, dass mir der dienst gut tat.
 
Hmm,

im Nachhinein würde mich mal interessieren, was wollen "die" bitte machen wenn ich mich weigere die Wehrpflicht oder Zivildienst anzutreten?

Die Frage stelle ich mir schon seit Ewigkeiten, aber beantworten konnte mir sie keiner so Recht. :think:

Hatte zwar meine Wehrpflicht abgeleistet, aber einmal und nie wieder :yawn:
 
§ 16 Fahnenflucht

(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Stellt sich der Täter innerhalb eines Monats und ist er bereit, der Verpflichtung zum Wehrdienst nachzukommen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

(4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach § 30 Abs. 1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.

Quelle: https://bundesrecht.juris.de/wstrg/__16.html