Von Fahrkarten (Bus) Geld zurückbekommen

Das wäre mir neu.

https://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A051-Jugendliche/Publikation/pdf/GA-ausbildungsbegleitende-Hilfen-07-2007.pdf

Daraus geht hervor, dass nicht jeder Arbeitgeber gefördert wird, aber es wird gefördert.
Da es also schon Gesetze in diese Richtung gibt (speziell zu Fahrtkosten zum Arbeitsplatz habe ich jetzt spontan nichts gefunden), kann man davon ausgehen, dass es in besonderen Härtefällen, also zum Beispiel übermäßig langer Arbeitsweg des Azubis, dem Arbeitgeber möglich sein sollte gewisse Zusatzleistungen für seinen Azubi zu beantragen.
Und ansonsten kann der TE auch zur Arbeitsagentur laufen und mal fragen ob diese die Fahrtkosten in Zukunft erstatten oder trotz wohnen bei den Eltern eine geringe BAB gewähren.



Sicherlich schadet das nicht.
Nur kommt dann der Haken an der Sache, wenn man durch die Fahrtkostenerstattung, die ja als Gehaltsleistung zählt, über den Steuerfreibetrag kommt.

Dann hat man auch nix gewonnen.

gruss kelle!

Nun, dass muss wohl jeder für sich selbst ausrechnen ob sich das lohnt oder nicht. Für mich würde es sich lohnen, weil ich selbst im 3. Lehrjahr und einer Fahrkostenerstattung von 1000€ im Jahr ca. 1000€ Luft nach oben hätte um die Steuerfreigrenze zu erreichen...
 
Jut, das war mir neu.
Aber wie gesagt, der Arbeitgeber spart nix, für den Arbeitnehmer ist es sicherlich günstiger.
Wenn man seine Erhöhung nur brutto betrachtet, dann spart der Arbeitgeber nichts. Wenn man aber z.B. 300 Euro bei 15% Steuern vergleicht mit 400 Euro bei 42% Steuern, dann wird ein Arbeitnehmer evtl. das Erste nehmen. Und schon spart auch der Arbeitgeber.

Marty
 
Und schon spart auch der Arbeitgeber.

Hmmja, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das gleiche "Netto" zukommen lassen will spart er.
So gesehen richtig.

By the way für den Threadersteller:
Mach Dich mal kundig, ob es bei Deinem Arbeitgeber nen Jobticket gibt.
Haben große Firmen im Angebot, demzufolge könnten es auch Behörden haben.

gruss kelle!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hätte nochmal eine Frage:
Ist es eigentlich möglich, die Fahrtkosten in den Jahren "aufzusparen" in dem noch keine Lohnsteuer fällig ist, um diese dann in den Jahren mit Lohnsteuer-Pflicht aufzubrauchen?
Habe da zweideutige Meinungen im Internet gelesen, villeicht kann mir ja einer weiterhelfen bevor ich mich beim FA blamiere :-?
 
Also ich würde alle Sachen aus der Ausbildung und Studium sammeln und später,wenn du Steuern zahlst, bei der Steuererklärung mitbeigeben. Wenn ich mich nicht irre habe ich gelesen das dies seit letzten Sommer so entschieden worden ist.
 

und frisch korrigiert:
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass Studenten die Fahrtkosten zur Uni komplett von der Steuer absetzen können. Das gilt allerdings nur für Studenten im Zweitstudium - nicht im Erststudium. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten, ihn zu entschuldigen
 
und frisch korrigiert:
...
Zusatz:
Die Kosten für ein Erststudium können allerdings nicht steuerlich geltend gemacht werden, sondern nur für Fortbildungen oder ein Zweitstudium. Ausnahme: Wer schon eine Ausbildung abgeschlossen hat und danach ein Studium aufnimmt, kann die Kosten auch absetzen - obwohl es sein Erststudium ist.
also scheinbar nix für den Thread-Ersteller ;)