Herzoegchen90
Well-known member
- 12 Mai 2010
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Das wäre mir neu.
https://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A051-Jugendliche/Publikation/pdf/GA-ausbildungsbegleitende-Hilfen-07-2007.pdf
Daraus geht hervor, dass nicht jeder Arbeitgeber gefördert wird, aber es wird gefördert.
Da es also schon Gesetze in diese Richtung gibt (speziell zu Fahrtkosten zum Arbeitsplatz habe ich jetzt spontan nichts gefunden), kann man davon ausgehen, dass es in besonderen Härtefällen, also zum Beispiel übermäßig langer Arbeitsweg des Azubis, dem Arbeitgeber möglich sein sollte gewisse Zusatzleistungen für seinen Azubi zu beantragen.
Und ansonsten kann der TE auch zur Arbeitsagentur laufen und mal fragen ob diese die Fahrtkosten in Zukunft erstatten oder trotz wohnen bei den Eltern eine geringe BAB gewähren.
Sicherlich schadet das nicht.
Nur kommt dann der Haken an der Sache, wenn man durch die Fahrtkostenerstattung, die ja als Gehaltsleistung zählt, über den Steuerfreibetrag kommt.
Dann hat man auch nix gewonnen.
gruss kelle!
Nun, dass muss wohl jeder für sich selbst ausrechnen ob sich das lohnt oder nicht. Für mich würde es sich lohnen, weil ich selbst im 3. Lehrjahr und einer Fahrkostenerstattung von 1000€ im Jahr ca. 1000€ Luft nach oben hätte um die Steuerfreigrenze zu erreichen...