200% für die Begrenzung der Arbeitergehälter. . .
Und als nächstes kommt dann die Forderung der Begrenzung der Gehälter für Arbeiter und Angestellte.
Nur dann mit dem Unterschied, das diese Begrenzung (der Arbeiter und Angestelltengehälter) sofort beschlossen wird und die Begrenzung der Managergehälter keine Mehrheit findet.
Dafür werden dann auch Gleichzeitig die Arbeiter und Angestelltensteuern noch einmal auf den Mindeststeuersatz von 45% angehoben und die Managergehälter erhalten einen Steuereingangssatz von maximal 15% wobei die bereits gezahlte Umsatzsteuer abgezogen werden darf.
Für Geringverdiener wird die Mehrwertsteuer auf 25% erhöht und dafür die Fahrtkostenrückerstattung auf 0,07 €-Cent je einfacher Entfernung gedeckelt und erst mit einer Mindestentfernung von 45 km aktiviert.
Und als nächstes kommt dann die Forderung der Begrenzung der Gehälter für Arbeiter und Angestellte.
Nur dann mit dem Unterschied, das diese Begrenzung (der Arbeiter und Angestelltengehälter) sofort beschlossen wird und die Begrenzung der Managergehälter keine Mehrheit findet.
Dafür werden dann auch Gleichzeitig die Arbeiter und Angestelltensteuern noch einmal auf den Mindeststeuersatz von 45% angehoben und die Managergehälter erhalten einen Steuereingangssatz von maximal 15% wobei die bereits gezahlte Umsatzsteuer abgezogen werden darf.
Für Geringverdiener wird die Mehrwertsteuer auf 25% erhöht und dafür die Fahrtkostenrückerstattung auf 0,07 €-Cent je einfacher Entfernung gedeckelt und erst mit einer Mindestentfernung von 45 km aktiviert.