Die Vorratsdatenspeicherung wurde unter anderem mit dem Argument eingeführt, dass auf die Daten nur bei schwerwiegenden Straftaten zugegriffen werden soll.

Ruhig Brauner ;-)

In 940 Fällen wurde tatsächlich auf die Daten zurückgegriffen.

Jetzt schau ich mir mal die Zahl der Tötungsdelikte in Deutschland von 2005 an:
3549
Macht auf das Vierteljahr gerundete 887 Fälle.

Bleiben 53 Fälle für räuberische Erpressung, Vergewaltigungen schwerste Eigentumsdelikte.

Wo ist Dein Problem?

gruss kelle!
 
In 940 Fällen wurde tatsächlich auf die Daten zurückgegriffen.
Nein, in 2200 Fällen wurde darauf zurückgegriffen, sie wurden in den Beweisen nur nicht verwendet, weil nichts gefunden wurde o.ä.. 57% Overhead haben imho nichts mit Verhältnismäßigkeit zu tun...
 
Bei einem Viertel (immerhin >500 Fälle!) war dazu jedoch keine Angabe möglich, das dürft ihr nicht außer Acht lassen...möglicherweise sind es also doch 1300-1400 Fälle.

Übrigens, dass das so lasch von den Richtern durchgewunken wird, auch wenn's nichtmal benötigt wird, entspricht nicht gerade dem Umgang mit den Vorratsdaten, den das Bvfg festgesetzt hat.
 
Übrigens, dass das so lasch von den Richtern durchgewunken wird...

Kannst Du es beurteilen, ob es lasch oder notwendigerweise durchgewunken wurde?

Wie viele Fälle schwerer Kriminalität gab es in der Zeit?
Komm mal mit Fakten um die Ecke, damit man die Verhältnisse beurteilen kann.

Wenn es in der Zeit 10.0ß00 Fälle gegeben hat, dann ist es verdammt wenig.

Also, bitte...

gruss kelle!
 
Du hast es doch selbst zitiert: Bei 940 Verfahren wurde auf die Daten zurückgegriffen und bei 2.200 Verfahren waren die Daten insgesamt durch einen Richter freigegeben.
Insgesamt waren es fast 2200 Ermittlungsverfahren von Mai bis einschließlich Juli 2008, in deren Rahmen Richter den Rückgriff auf Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internet-Nutzern angeordnet haben.
[...]
Tatsächlich und definitiv benutzt wurden die Vorratsdaten dann aber nur in 43 Prozent der Fälle, also in etwa 940 Verfahren.
Die wurden abgerufen, die wurden nur nicht benutzt, weil sie nicht relevant waren o.ä.... Sprich die haben in 1200+ Fällen in dem Kommunikationsverhalten anderer Leute rumgeschnüffelt und es hat nicht mal was gebracht.
 
Sprich die haben in 1200+ Fällen in dem Kommunikationsverhalten anderer Leute rumgeschnüffelt und es hat nicht mal was gebracht.
Und jetzt? Ist jetzt im Leben dieser Leute irgendwas anders geworden? Hat sich irgendein Ermittler gemerkt oder aufgeschrieben, wann wer mit wem telefoniert hat?

Wenn ich mir jetzt vorstelle ich hätte die Aufgabe solche Verbindungsdaten zu checken. Dann sitze ich dort und gucke mir Nummern an, wo ich nicht weiß zu wem sie gehören. Und wenn selbst das noch ausgekundschaftet wird, ja selbst dann interessiert es mich noch immer rein gar nicht, wer da welche Nummer angerufen hat.
 
Und jetzt? Ist jetzt im Leben dieser Leute irgendwas anders geworden? Hat sich irgendein Ermittler gemerkt oder aufgeschrieben, wann wer mit wem telefoniert hat?
Die Privatssphäre ist erst betroffen, wenn das Gefundene auch verwendet wird... und den Rechtsstaat macht aus, dass Unschuldige wieder freikommen.

Schöne neue Welt, die solche Argumente trägt...
 
Was für ein Schindluder mit gespeicherten Daten getrieben wird zeigt der Holzklotz-Mordfall. Hier wurde jeder zum Verdächtigen, der mit seinem Handy in der Nähe war und telefoniert hat. Die Unschuldsvermutung wurde effektiv abgeschafft, jeder war erstmal verdächtig, bis das Gegenteil bewiesen wurde.
Nebenbei wurde damit kein Fahnungserfolg erzielt, das ganze war für die Katz. Der Angeklagte hat sich selbst gestellt, ob er die Tat jedoch begangen hat, ist nach wie vor nicht sicher.
 
Ja, weil es zum Teil angeordnet aber gar nicht benötigt wurde.

Ach, ist das etwa nur bei Online Durchsuchungen so?

Was meinst Du denn, wie viele Leute zu Verhören vorgeladen werden, obwohl sie gar nix mit einer Tat zu tun hatte, nur weil vielleicht Ihr Pudel irgendwo gesehen wurde?

Aber jetzt mal Fakten, mit denen Du nicht dienen kannst...

Monatlich gibt es laut Zahlen 2005/2006 ca. 1.000 Kapitalverbrechen in Form von Tötungsdelikten und Vergewaltigungen. Dagegen werden ca. 700 Anträge auf Einsicht in die Kommunikationsdaten gestellt.
Miserables Verhältnis.

So, wenn man jetzt noch die organisierte Kriminalität mit reinrechnet (Drogen-, Waffen-, Menschenhandel), Zwangsprostitution, Sachen wie schwere räuberische Erpressung und Entführungen, schwere Fälle der Wirtschaftskriminalität, dann decken die 2.200 Anfragen bezogen auf schwerwiegende Delikte nicht mal 50% der Fälle ab.

Aber vielleicht kannst Du wenigstens ne Zahl liefern, wie viele Wohnungsdurchsuchungen es in der gleichen Zeit gegeben hat.

gruss kelle!
 
Was meinst Du denn, wie viele Leute zu Verhören vorgeladen werden, obwohl sie gar nix mit einer Tat zu tun hatte, nur weil vielleicht Ihr Pudel irgendwo gesehen wurde?
Solchen Vorladungen muss man nicht folge leisten, solange kein Vorführungsbeschluss durch einen Richter ergangen ist... und dann würdest du nicht vorgeladen, sondern am Armreif mitgeschleift. Aber das nur am Rande.

Pro Jahr sind es wohl ca. 30k bis 50k, was ca. 4k pro Monat macht. Man muss natürlich bedenken, dass die Zahl der Zugriffe auf so ein Instrument stetig steigt, je mehr Erfahrung im Umgang damit vorhanden ist. Wir sind also gar net so schlecht dabei, angesichts dessen, dass die VDS noch im ersten Jahr ist. Da geht noch einiges :/
 
Pro Jahr sind es wohl ca. 30k bis 50k, was ca. 4k pro Monat macht.

Ahja, bei 4.000 Hausdurchsuchungen sagt keiner was, aber bei reellen 350 Zugriffen auf Verbindungsdaten...

Es lebe die Konsequenz!

Man muss natürlich bedenken, dass die Zahl der Zugriffe auf so ein Instrument stetig steigt, je mehr Erfahrung im Umgang damit vorhanden ist.

Das solltest Du mal etwas untermauern.

Erfahrungen im Umgang mit einem Mittel führen in der Regel dazu, dass dieses Mittel immer gezielter und konkreter eingesetzt wird.
Im wesentlichen um Fehlleistungskosten zu vermeiden.

Ein Richter der zwanzig Mal den Zugriff auf Verbindungsdaten zugelassen hat, wobei 0 Ergebnisse raus kamen, wird es sich ein weiteres Mal sicher überlegen.

gruss kelle!
 
Das mit den Hausdurchsuchungen ist auch 'nen Unding, Udo Vetter von lawblog.de hat mal in einem Vortrag berichtet, dass jemand wegen einer unbeschrifteten CD in der Tasche Opfer einer Hausdurchsuchung wurde.
Das bittere ist ja auch, selbst wenn die Hausdurchsuchung im nachhinein für rechtswidrig erklärt wurde, das, was die Polizei an Beweisen gefunden hat, darf verwerten werden, da in DE ja kein Beweisverwertungsverbot existiert. Konsequenzen fürchten müssen weder Richter noch Polizisten. Irgendwie schon bitter :think:...
 
Das mit den Hausdurchsuchungen ist auch 'nen Unding...

Und dass die Polizei nach nem Alibi von nem Verdächtigen fragt, ist ein noch größeres Unding.

Sage mal, welche Ermittlungsmittel gestehst Du denn der Polizei überhaupt zu?
Nur noch Anklageerhebung nach freiwilligem Geständnis?

Du solltest Dich mal mit der Realität auseinandersetzen und nicht überspitzte Einzelfälle zitieren...

gruss kelle!
 
Ich sehe da auch eine leichte Unverhältnismäßigkeit: Auf der einen Seite wird demagogisiert, das Deutschland "nur Täterschutz, keinen Opferschutz" kennt, auf der anderen Seite haben wir einen autoritären und scheinbar willkürlichen Polizeistaat, der Grundrechte wie die informelle Selbstbestimmung mit Füßen tritt - was denn nun? :think:
 
Ahja, bei 4.000 Hausdurchsuchungen sagt keiner was, aber bei reellen 350 Zugriffen auf Verbindungsdaten...
Nochmal... 700 Zugriffe pro Monat. 350 Verwendungen des Gefundenen.
Und zu den Hausdurchsuchungen... Klar, von denen sind vermutlich auch 50% ohne Ergebnis. Das ist aber auch seit Jahren bekannt und die Hausdurchsuchung gibt es nicht erst seit einem Jahr.
Erfahrungen im Umgang mit einem Mittel führen in der Regel dazu, dass dieses Mittel immer gezielter und konkreter eingesetzt wird.
Im wesentlichen um Fehlleistungskosten zu vermeiden.
Sehr gezielt, das ganze...

Ein Richter der zwanzig Mal den Zugriff auf Verbindungsdaten zugelassen hat, wobei 0 Ergebnisse raus kamen, wird es sich ein weiteres Mal sicher überlegen.
Zumindest bei der Hausdurchsuchung ist es wohl so, dass ein Richter eine Begründung formulieren muss, wenn er das ablehnt. Das werden zweifelsohne auch Richter machen. Andere setzen ihren Wilhelm drunter und lassen dann laut Udo Vetter BF3 aus dem Justiztextprogramm ausdrucken, in dem dann weder drinsteht, weswegen man beschuldigt wird, noch was gefunden bzw. was durchsucht werden soll.
Wenn sie also mit dem Zugriff auf eine Privatwohnung so formlos umgehen, dann wird da sicher nicht grosses Tamtam um "die paar Daten" gemacht werden.

Du solltest Dich mal mit der Realität auseinandersetzen und nicht überspitzte Einzelfälle zitieren...
Empfehle ich dir auch. Nur weil jemand eine grüne (oder teilweise blaue) Uniform trägt, macht es ihn noch lange nicht zum Gutmenschen (was nicht ausschließen soll, dass es sie gibt ;)).
 
Klar, von denen sind vermutlich auch 50% ohne Ergebnis.

Ich erwarte selbstredend entsprechende statistische Auswertungen die dieses belegen.


Ich weiß nicht, was Du mir mit dem Bild sagen willst...

Vielleicht, dass mit steigender Zahl der Mobiltelefonen auch die nominelle Anzahl der Überwachungen steigt, wobei der Prozentsatz wieder mal der relevante war.

Andere setzen ihren Wilhelm drunter und lassen dann laut Udo Vetter BF3 aus dem Justiztextprogramm ausdrucken, in dem dann weder drinsteht, weswegen man beschuldigt wird, noch was gefunden bzw. was durchsucht werden soll.
Wenn sie also mit dem Zugriff auf eine Privatwohnung so formlos umgehen, dann wird da sicher nicht grosses Tamtam um "die paar Daten" gemacht werden.

Auch da interessiert mich mal der Anteil am gesamten ganzen.

Abgesehen davon, wenn irgendein Hirni so blöd ist, die Ermittler mit nem Blankoformular ins Haus zu lassen, selbst Schuld.

Empfehle ich dir auch. Nur weil jemand eine grüne (oder teilweise blaue) Uniform trägt, macht es ihn noch lange nicht zum Gutmenschen (was nicht ausschließen soll, dass es sie gibt ;)).

Es geht mir nicht um Gutmenschen oder wie Du das auch immer betiteln magst.
Die Gewerkschaft der Polizisten und so ziemlich alle Gerichte stöhnen unter Personalmangel bzw. zu viele Fälle.
Glaubt da auch nur einer dran, dass die sich mal eben nen Tag hinsetzen, um zu schauen, mit wem (Bier)Kelle am 03.11. telefoniert hat?

Sicher, alle Menschen machen Fehler, dass ist nicht auszuschließen.

Aber mehr als Verschwörungstheorien und seltene Einzelfälle kamen hier doch noch nicht ans Tageslicht.

gruss kelle!