Beim Roaming-Verträgen hat man i.d.R. keine Alternative UND die Kosten sind zumeist NICHT transparent (3mm-Schrift im Kleingedruckten der Vertragsbedingungen), also doch kein Vergleich zu eine Tankstelle (wo man als Super-tanker IMMER zwei Alternativen hat, teilw. sogar noch 3 und die preise GROß UND BREIT und gut lesbar ausgehängt sein MÜSSEN!!!):ugly::ugly::ugly:
 
Wer zwingt dich denn per Handy zu telefonieren?

Nimm doch eine der zahlreichen Alternativen. Festnetzanschlüsse im entsprechenden Land? Nur weil es groß und breit dransteht sind die Preise immer noch nicht legal, das hatten wir aber schon vor zwei Seiten.
 
Wer zwingt dich denn per Handy zu telefonieren?
:hö: Es wird doch auch keiner gezwungen, Auto zu fahren (wäre wenigstens die gleiche Ebene, wenn wir schon mit sinnfreien Argumenten um uns werfen...)

Nimm doch eine der zahlreichen Alternativen.
Um beim Autovergleich zu bleiben: Wenn du dich für einen Benziner entschieden hast, kannst du nicht einfach anfangen, Diesel zu tanken. Klar, du kannst Bus fahren. Und wenn du einen Handy-Vertrag abschließt, kannst du auch nicht einfach in ein anderes Netz wechseln, nur weil das Roaming dort billiger ist. Du kannst zur nächsten Telefonzelle gehen, auch richtig, aber die sollen inzwischen nicht mehr so häufig anzutreffen sein. ;)

Und die Frage ist nicht, ob der Preis "legal" ist, sondern in wie weit ein Gewerbetreibender für die Dummheit eines Kunden haften muss, der nachweislich nicht über den Tisch gezogen werden sollte. Das ist für mich der springende Punkt: "sittenwirdrig" kann für mich nur sein, was in arglistiger Absicht passiert. War hier nicht der Fall - im Gegenteil! Hatten wir aber auch schon auf der ersten Seite festgestellt...:p
 
@Darkurt
Nur weil etwas Groß geschrieben steht, heißt es noch lange nicht, dass es rechtens ist.

Vergleichbar mit Groß geschrieben kann man ja die Ansage bei Telefonhotlines vergleichen. Die ist ja schon länger Pflicht und d Kunde weiß bescheid. Aber der Kunde wußte nie Bescheid wie lange es dauert bis einer am Apparat ist und durfe für die Warteschlange zahlen. Das geht inzwischen auch nciht mehr, auch hier hat die EU den Riegel vorgeschoben. (oder kommt das bald, weiß gerade ncih genau).

Der unternehme soll nich für die Dummheit des Kunden bezahlen? Wieso soll der Kunde für die Dummheit des Unternehmers bezahlen? Von einem Unternehmer (Kaufmann) erwartet das gesetz deutlich mehr, denn er hat die Erfahrung. Wieso wurde nciht dafür gesorgt das ausreichend Sprit da ist? Wieso hat der Unternehmer nciht dafür gesorgt das er die zapfhähne einzeln stillegen kann?

Nochmal zum Telefon. Man hat auch die möglichkeit sich ein Prepaidkarte dort zu holen...

Da ich seit knapp 10 Jahren eine für min urlaub habe weiß ich nicht wie das heute ist, abe damals konnte ich zwischen den unterschiedlichen Anbietern im Urlaubsland wählen. Da es große Unterschiede gabe habe ich mich vorher erkundigt welche Preise die nehmen und diese Preise waren nicht 3mm groß...K.a. ob es heute noch möglich ist zu wählen.
 
Ist schon erstaunlich, mit welcher Dreistigkeit beim Abkassieren auf die 9.99 bestanden wurde - obwohl es ein "offensichtlicher Irrtum" ist.
 
@DarkurtNur weil etwas Groß geschrieben steht, heißt es noch lange nicht, dass es rechtens ist.
Warum sollte es verboten sein, etwas überirdisch teuer zu machen und "bitte NICHT kaufen" daran zu hängen? :think: Es geht mir darum, das der Pächter offensichtlich NICHTS verkaufen wollte zu dem Preis.

Der unternehme soll nich für die Dummheit des Kunden bezahlen?
Weil auch Kunden eine Verantwortung tragen. Handel bzw. Vertragsrecht ist doch keine Einbahnstraße. In meinem Gewerbe z.B. unterschreibt JEDER Kunde, dass eine Anlieferung Problemlos auf üblichen Transportwegen möglich ist (Türen, Treppen, Aufzüge) Ist das nicht gegeben, haftet der Kunde für entstehende Mehrkosten (Außenaufzüge, evtl. Beschädigungen, im Schlimmsten Fall Stornogebühren). Und das ist NICHT in den AGB versteckt, sondern steht oben auf dem Vertrag!

Wieso soll der Kunde für die Dummheit des Unternehmers bezahlen? Von einem Unternehmer (Kaufmann) erwartet das gesetz deutlich mehr, denn er hat die Erfahrung. Wieso wurde nciht dafür gesorgt das ausreichend Sprit da ist? Wieso hat der Unternehmer nciht dafür gesorgt das er die zapfhähne einzeln stillegen kann?
Gesetzt den Fall, das er darauf keinen Einfluss hat - was hätte er noch tun sollen/können? Abschreckender Preis, Hinweisschilder an den Säulen. Was denn noch?

Nochmal zum Telefon. Man hat auch die möglichkeit sich ein Prepaidkarte dort zu holen...
An der Tankstelle gab es E10 und SuperPlus - so what? Und wenn ich es richtig mitbekommen habe, hätten beide Kunden durchaus E10 tanken dürfen.
 
Gesetzt den Fall, das er darauf keinen Einfluss hat - was hätte er noch tun sollen/können? Abschreckender Preis, Hinweisschilder an den Säulen. Was denn noch?

Verkaufen bis nichts mehr ausm Zapfhan kommt.

Wenn er es nicht zu dem Preis verkaufen wollte. dann hätte er auch nicht auf das Geld bestehen müssen, als doch getank wurde.

Vetragsrecht ist sicherlich keine Einbahnstraße, aber Kunden genießen nun mal eine besonderen Schutz und Unternehmer haben nun mal bestimmte pflichten. Und das Kunden nun mal geschützt werden müssen sieeht man immer wieder, vor nicht mal al zu langer zeit wurden 10 Punkte der AGB von 1&1 für nichtig erklärt.

Als Unterneehmer mußt du halt mit nem DAU rechnen.
 
Verkaufen bis nichts mehr ausm Zapfhan kommt.
Es sthet nirgends geschrieben, das man als Händler verkaufen muss, bzw. sein gesamtes Angebot anbieten kann/muss. Im allgemeinen Bildet sich in Tanks irgendwann ein Sumpf, indem Fremd- und Schwebstoffe absinken. Stell Dir mal vor, ein Kunde hätte durch verunreinigten Sprit einen kapitalen Motorschaden erlitten - in meinen Augen hätte der Pächter in diesem Fall viel eher seine Sorgfaltspflicht missachtet.

Wenn er es nicht zu dem Preis verkaufen wollte. dann hätte er auch nicht auf das Geld bestehen müssen, als doch getank wurde.
Hat er auch nicht, sondern die Angestellten, die angehalten sind, das zu kassieren, was angezeigt wird. Kulanzleistungen werden sicherlich nicht von Angestellten gewährt.

Vetragsrecht ist sicherlich keine Einbahnstraße, aber Kunden genießen nun mal eine besonderen Schutz und Unternehmer haben nun mal bestimmte pflichten.
Auch der Kunde hat eine Sorgfaltspflicht. Ich sehe allein durch die Hinweisschilder die Pflichten des Pächters erfüllt. Siehe nochmal das Beispiel oben. Wie hätte es denn ausgesehen, wenn verunreinigter Sprit zum normalen Preis aus dem Hahn gelaufen wäre und dr Kunde trotz hinweisen getankt hätte?
 
Also wenn es wirklich so ist, dann muß doch erst recht dafür gesorgt werden, dass ein Zapfhahn gesperrt werden kann, bzw. das ab eine bestimmten Menge es automatisch sperrt...
 
Kein hätte/müsste/Könnte. Aktueller Fall: Welche Sorgfalt hätte der Pächter noch walten lassen müssen? Den Kunden von der Zapfsäule wegprügeln?
 
Kein hätte/müsste/Könnte. Aktueller Fall: Welche Sorgfalt hätte der Pächter noch walten lassen müssen? Den Kunden von der Zapfsäule wegprügeln?

Ich sagte ja einfach sperren, so das nicht getankt werden kann. Ganz ehrlich das muß doch gehen, ne Tankstelle muß man ja schließlich auch mal schließen können auch wenns in der Regel 24/7 auf ist...
 
Ganz verrückte Idee: Man hätte den Zapfhahn an der Zapfsäule mit einem Kabelbinder befestigen können. :psst:
 
Deshalb tanke ich immer nach Preis. "50€, bitte". Na gut, nicht deswegen, aber in diesem Fall wäre es sinnvoll gewesen, wenn man die Preisschilder nicht gelesen hat.
 
Man sieht doch während dem Tanken den Preis hochzählen.
Wenn der über 200€ geht würde ich mir spätestens Gedanken machen. :ugly:
 
Man sieht doch während dem Tanken den Preis hochzählen.
Wenn der über 200€ geht würde ich mir spätestens Gedanken machen. :ugly:

Wenn du selber tankst schon, aber wenn es keine Self-Service-Tanke ist, dann sagst du "Bitte voll tanken" und danach hast du den Salat.

Wie sieht es denn eigentlich aus mit Rückgaberecht? Anstatt >300 Euro zu zahlen würde ich die das Benzin wieder 'rauspumpen lassen. :D
 
Wenn du selber tankst schon, aber wenn es keine Self-Service-Tanke ist, dann sagst du "Bitte voll tanken" und danach hast du den Salat.
Der Betreiber der Tankstelle wollte das gar nicht verkaufen. Da wird wohl kaum einer seiner Angestellten den "Service" gemacht haben.

Wie sieht es denn eigentlich aus mit Rückgaberecht?
Welches Rückgaberecht?

Marty