Das BGB schreibt es ja
Zwangslage? Nein.
Unerfahrenheit? Maximal Doofheit oder Leseschwäche.
Mangel an Urteilsvermögen? Nein.
erhebliche Willensschwäche? Nicht zu beurteilen.
Woraus ergibt sich hier Wucher?
Der Preis stand da, ein extra Warnzettel hing auch da, es gab Alternativen, man hätte also anderes tanken können, wenn der Tank absolut leer gewesen wäre.
Marty
§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Zwangslage? Nein.
Unerfahrenheit? Maximal Doofheit oder Leseschwäche.
Mangel an Urteilsvermögen? Nein.
erhebliche Willensschwäche? Nicht zu beurteilen.
Woraus ergibt sich hier Wucher?
Der Preis stand da, ein extra Warnzettel hing auch da, es gab Alternativen, man hätte also anderes tanken können, wenn der Tank absolut leer gewesen wäre.
Marty