Standard Darf man Werbung aus Zeitungen veröffentlichen?

Jackson

Ossikult.de
ID: 25705
L
21 April 2006
452
10
Hallo,
darf man alte Werbeanzeigen aus Zeitschriften die es zu DDR Zeiten gab im Internet veröffentlichen oder unterliegen diese auch in einer Form dem Urheberrecht?
Z.B. alte Zahnpastawerbung aus den 60er Jahren
 
Ich denke mal so einfach wird es nicht sein. Schließlich gibt es die Firmen teilweise noch.
Die Frage ist nur ob öffentliche Anzeigen einfach weiterveröffentlicht werden dürfen.
 
Drum töten Bankräuber für gewöhnlich alle Zeugen und vernichten die Überwachungsvideos. Ich heb so auch immer Geld ab. Kein Kläger, also auch kein Richter :D :money:

... :roll: ;)

Wenn dann müssten die die Staatsanwälte töten, weil die dich ja offiziell anklagen.
Wenn du immer alle Staatsanwälte im Rechtssystem töten würdest, dann würdest du wohl damit durchkommen :ugly:
Aber denke das hätte ich mitbekommen, wenn du Geld abheben gewesen wärst... :LOL:
PS: dein vergleich hinkt ein wenig, aber nur bisschen....
 
...

Also auch dafür gilt natürlich seit 1990 das deutsche Urheberrecht :)

Es dürfte hier aber vielleicht besonders schwer fallen, die Rechteinhaber ausfindig zu machen.

Dementsprechend würde ich das mit dem Verweis veröffentlichen, das sofortig die Grafiken vom Server genommen werden, sofern ein Urheber dieses wünscht. Parallel dazu würde ich mir schon die Mühe machen, mal nachzuforschen, ob die damaligen Produkte heute noch oder wieder markenrechtlich vorhanden sind oder was daraus geworden ist. Vielleicht ist das für Leser noch interessanter, als die Werbungen selber!

Ich gehe dabei davon aus, dass Du die Ads zur Veranschaulichung veröffentlichen willst - und diese nicht unmittelbar zum Geld verdienen verwenden willst ?
 
Die meisten Firmen dürften ja auch nix dagegen haben - uralte Anzeigen haben für die ja keinen echten Wert mehr und im Zweifel ist es ja eher noch (kostenlose) Werbung für die Marke... von daher werden da wohl kaum zig Firmenanwälte pausenlos das Web nach solchen Seiten abgrasen ^^
 
Hinzu kommt, dass bei vielen "alten" Werbungen möglicherweise bereits der Urheberrechtsschutz ausgelaufen ist. Außerdem sollte man nicht das Recht vergessen, solche Werbeanzeigen zur Illustration von wissenschaftlichen Texten zu verwenden...