Caroline-NL
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- 20 Juli 2009
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Wenn die Journalisten ihre Handys usw. nicht benutzen durften, um nicht strafrechtlich belangt werden zu können, hat dann das BKA nicht die illegale Verbreitung von KinderPonographie begangen?
Nein, das BKA hat sowieso Sonderrechte, sie haben ja in Wiesbaden auch die größte KP Sammlung Deutschlands.
Immerhin haben sie es den Journalisten unmöglich gemacht, dieses Material "zu dienstlichen Zwecken" zu sichten und zu dokumentieren. Gerade die Dokumentation und die Weitergabe von Informationen an die Öffentlichkeit ist doch der Job von Journalisten.
Zu beruflichen Zwecken.....
Vor dem Besitzverbot 93 wurden solche Bilder durchaus noch in den Massenmedien (verfremdet) abgedruckt, in Fachbüchern noch bis etwa 01, seitdem - obwohl dieser Ausnahmetatbestand seit Herbst 93 unverändert ist - nicht mehr. Die Argumentation ist in etwa so: Die Journalisten haben dies ja gesehen während der Vorführung. Außerdem sind dies ganz normale Zeitungsjournalisten, anders als Autoren, die gerade ein Buch über KP schreiben.
Wenn ein Kameramann einen Mord filmt und den Film der Polizei vorlegt, damit der Mörder identifiziert bzw. dingfest gemacht werden kann, ist er doch nicht des Mordes schuldig. Ebensowenig wird ein Mord-Zeuge wg. Beihilfe oder gar wg. des Mordes verfolgt, wenn er KEIN Journalist ist. Bei KinderPornographie ist das alles plötzlich ganz anders.
Man argumentiert hier - nicht ganz zu unrecht - daß ja das Opfer durch die Darstellung des S*x. Mißbrauchs quasi erneut mißbraucht wird.
Nur: noch vor wenigen Jahren wurden die Bilder ja auch in Fachbüchern abgedruckt, warum galt dies da nicht ? Vor dem Herbst 93 wurden selbst in Zeitschriften noch eindeutige Bilder abgedruckt.
(z.B. in der STERN Serie "Kinderschänder" von 1991 )
Während der Staat jetzt selbst mit "jugendlichen Testkäufern" gegen den (auch verbotenen) Alkoholverkauf an Kinder und Jugendliche vorgehen will, wehrt derselbe Staat sich gegen die Mithilfe von Bürgern bei der Aufklärung von weit schlimmeren Verbrechen. Das ist nicht nur paradox, das ist mindestens schizophren und mit rechtlichen Gründen nicht zu erklären.
Ist natürlich nicht direkt vergleichbar, aber es wird noch doller: In einigen Monaten soll auch das Anschauen von KP in D illegal werden.
d.h. wenn jemand eine solche Seite findet und der Polizei melden will, dann wird ersteinmal gegen ihn selbst ein Strafverfahren eingeleitet.
Nur wenn er nachweisen kann, daß er zufällig auf die Seite gekommen ist, dann wird dies u.U. wieder eingestellt.
Dies wird zu einem drastischen Rückgang der Meldungen führen, mehr nicht.
Ohnehin wechseln die Begründungen bei KP ständig.
Einerseits geht es um den Opferschutz - ok, einverstanden.
Bei Comics, bzw. Texten wird dies dann auf einmal damit begründet, daß Kindsmissbrauch eine so verwerfliche Tat wäre, daß sie auch "virtuell" verboten sein muß. Jetzt wird also nicht mehr mit dem Opferschutz, sondern rein moralisch argumentiert.
Nur: Mord und auch Kindsmord dürfen ja auch gezeigt, bzw. geschildert werden.
Noch absurder der neue §184c: Jugendpornographie:
Haben zwei 17jährige S*x miteinander und filmen es, dann haben sie damit "Jugendpornographie" produziert, die strafbar wird, sobald ein Dritter sich die zufällig oder auf Einladung ansieht. Dann machen sich alle drei strafbar.
( Produktion, Weitergabe, Konsum, Besitz ) - sogar eine Haftstrafe kann drohen. Was dies mit KP zu tun hat ? Keine Ahnung.....
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