Nur waren weder der "GröFaZ" noch sein Erlaß eine Täuschung - leider.

Stimmt - leider. Wahrscheinlich muss ich mich damit abfinden, dass meine Frage wohl nie beantwortet wird - es ist schlichtweg viel zu spät, überhaupt noch etwas daran zu ändern. Viel besser wäre es gewesen, wenn der Erlaß nach seinem Tod gemeinsam mit allen 4.000nochetwas Ehrenbürgerschaften erloschen wäre. Spätestens bei den Kriegsverbrecherprozessen hätte man da vielleicht noch etwas machen können, aber jetzt nicht mehr. Und in spätestens 10 jahren lebt keiner mehr von denen, also braucht dann auch keiner mehr danach fragen.

Vielleicht ist es genau das, was ich so ungerecht finde. Ist sehr schwer zu erklären, wie ich dabei empfinde. Ich weiß nur, dass ich es nicht richtig finde, dass diese "Leute" die deutsche Staatsbürgerschaft haben (gibt ja noch etliche davon in DE, nicht nur Niederländer übrigens) und sich so jeglicher Justiz entziehen können und dass der Deutsche Staat dies auch noch mitspielt.

Hier ganz in der Nähe hat ja dieser Boere gelebt (der wurde ja jetzt eingeknastet) und der hat bis heute nichts aus der Geschichte gelernt. Der kam immer mit seinem Altenheim hier im Altenheim nebenan Bingo spielen usw. Habe den vor 5 Jahren noch in Stolberg bei einer Neonazi-Demo gesehen, wo er mit einer Reichskriegsflagge aufm Schoss im Rollstuhl saß. Da kriegt man doch Wutgefühle - zumindest ich. Erst Wut im Bauch und dann Tränen in den Augen, weil ich weiß, was solches Pack meiner Familie angetan hat. Und wenn ich dann eine Woche später in der Zeitung lese, dass Heinrich Boere fitt genug ist für eine Neonazi-Demo, aber angeblich zu krank für eine Verhandlung, dann werde ich noch wütender.

Dabei hätte das alles langst erledigt sein können, hätte der Deutsche Staat im den ergaunerten deutschen SS-Pass wieder abgenommen und in die Niederlande zurückgeschickt - der wäre nämlich inzwischen seit 15 Jahren wieder in Freiheit und hätte für seine Schuld bezahlt gehabt. Okay, ob und inwiefern man diese Schuld überhaupt abzahlen kann, ist eine andere geschichte. Er hätte aber bezahlt für seine Verbrechen. Jetzt sitzt er warm und trocken in einer Haftklinik und ihm juckt es nicht, dass sein Altenheim plötzlich Gitterstäbe hat - er hat sich ja Jahrzehnte in Freiheit bewegen können.

Nunja, ich schweife ab.... ist für mich aber auch ein emotionsbeladenes Thema.

Eigentlich wollte ich nur ausdrücken, dass ich es ungerecht finde, dass der Deutsche Staat diesen Führererlass bis heute respektiert und befolgt. Irgendwie kriege ich das mit Demokratie, Freiheit und Rechtstaatlichkeit nicht auf einer Reihe.
 
Ich bin mit den jetzigen Verfahren nicht glücklich. Einerseits soll natürlich Recht gesprochen werden und bestaft werden, wer sich schuldig gemacht hat. Daß Mord nicht verjährt, ist für mich ok, weil der Tod auch nicht verjährt.

Andererseits sehe ich das Problem, daß nunmehr 66 Jahre seit Kriegsende vergangen sind. Zeugen altern, werden vllt. gebrechlich/dement und sterben, Täter ebenso. Natürlich gibts unter den Tätern auch rüstige 90-jährige, die schlichtweg unbelehrbar sind, kein bißchen Reue oder Einsicht haben. Aber die Beweisführung wird mit jedem Tag, der seit der Tat/den Taten vergangen ist, schwieriger. Das ist kein Phänomen, das nur Kriegsverbrecher-Prozesse betrifft. Darum wurde ja das Instrument der Verjährung mal erfunden: um der Vergeßlichkeit Tribut zu zollen.

Die rüstigen 90-jährigen Kriegsverbrecher, die keinerlei Reue/Einsicht zeigen, sich aber schuldig gemacht haben, soll der Rechtsstaat gefälligst verfolgen und einknasten, bis ihnen der Allerwerteste kocht. Sie sind Verbrecher; das waren sie damals und sind sie heute noch.

@spockonline: Boere ist n schwieriger Fall. Er war zwar geständig, aber reuig/einsichtig wohl nicht. Er mußte allerdings im Fall der Befehlsverweigerung (Befehl: Zivilisten als Vergeltung für Partisanen-Angriffe zu erschießen) damit rechnen, selbst erschossen zu werden. Das war in der gesamten Reichswehr bekannt, natürlich auch in der SS. Ein Großonkel von mir hat genau dieses Schicksal erlitten. Er sollte in Polen Juden erschießen, hat das nicht fertig gekriegt - Standgericht, Exekution, basta!

Wenn ich lese, daß so ein alter Knacker selbst im Rollstuhl noch die Reichskriegsflagge mit sich rumträgt (wohlwissend, daß die im Gegensatz zu seiner geliebten Hakenkreuzflagge nicht strafbar ist), ballt sich auch mir die Faust in der Tasche. Sie bleibt allerdings in der Tasche, denn ich weiß natürlich, daß der Kerl in anderen Zeiten aufgewachsen ist als ich. Er ist spätestens ab seinem 10. Lebensjahr durch die Indoktrinationsmaschinerie der Nazis gegangen, über die man vieles sagen kann, aber nicht, daß sie nicht funktionabel gewesen wäre. WAS Goebbels & Cons. den Leuten ins Hirn gepflanzt haben, war so schlimm, daß eine Steigerung nicht vorstellbar ist. WIE sie es gemacht haben, war nahezu perfekt.

Trotzdem ist natürlich richtig, auch 90-jährige Rollstuhlfahrer zu inhaftieren, wenn sie haftfähig sind und ihre Strafe a) verdient und b) bisher noch nicht bekommen haben.

Man muß aber aufpassen, daß man keine Märtyrer schafft. Ja, lebenslänglich kann ruhig auch bedeuten, daß der Verurteilte das Gefängnis erst im Sarg verläßt. Ihn schon auf einer Trage dort hinein zu bringen, sehe ich aber als sinnlos an. Das Argument, sie hätten gegenüber ihren Opfern auch keine Gnade gehabt, zieht bei mir nicht, denn wie ich oben schon erwähnt habe, hatten sie oft nur die Wahl: töten oder getötet werden.

Wen ich wirklich nicht verstehe, und wo sich die Faust nicht nur in meiner Tasche ballt: die Neo-Nazis mit ihren "Heldengedenktagen". HELDEN sind für mich die, die potentielle (Nazi-)Terror-Opfer gerettet haben, selbst unter Einsatz ihres eigenen Lebens. Eine HeldIN ist für mich meine Mutter, die ihre kleineren Geschwister auf den Schlitten gesetzt hat und sie Anfang 1946 aus Schlesien gen Westen gezogen hat bis nach Niedersachsen. Die Eroberungsfeldzüge der Wehrmacht als "heldenhaften Krieg" zu titulieren, verursacht in mir eine Mischung aus Wut, Trauer, verständnislosem Kopfschütteln und ner gehörigen Portion Brechreiz.
 
"Herabwürdigende" Artikel: Ex-KZ-Aufseher John Demjanjuk will "Bild" verklagen

Folgende News wurde am 19.01.2012 um 18:29:00 Uhr veröffentlicht:
"Herabwürdigende" Artikel: Ex-KZ-Aufseher John Demjanjuk will "Bild" verklagen
Shortnews

Der zu fünf Jahren verurteilte frühere KZ-Aufseher John Demjanjuk möchte die "Bild"-Zeitung verklagen, weil diese in "herabwürdigender" Weise über ihn berichtet hatte."Bild" hat den NS-Täter mehrfach als "Kriegsverbrecher", "KZ-Bestie" und "NS-Scherge" bezeichnet, was seiner Meinung nach einer Vorverurteilung gleichkäme. Der 91-Jährige fordert eine Entschädigung von 25.000 Euro. Demjanuk wurde schuldig gesprochen, am Mord von 28.060 Menschen beteiligt gewesen zu sein.
 
Er beruft sich wohl auf § 192 StGB, der den § 190 etwas einschränkt. Mindestens mal die Bezeichnung "KZ-Bestie" kann man wohl als Beleidigung im Sinne des Strafrechts auffassen. Die anderen Ausdrücke muß er sich auf Grund seiner Verurteilung aber gefallen lassen.

Generell halte ich aber nichts von der reißerischen Schlagzeilenproduktion der "Bild". Auch über einen Kriegsverbrecherprozeß kann man seriös berichten. Andere Zeitungen machen das schließlich.
 
Andere Zeitungen machen das schließlich.

Deshalb darf sich die "Bild" auch schon länger nicht mehr als Zeitung bezeichnen...
Ansonsten kann ich nur zustimmen, dass die Berichterstattung zwar sachlich bleiben sollte, solche Leute, also Alt-Nazi-Verbrecher, sich gewisse Dinge einfach anhören müssen. Ich denke, dass wäre zumindest ein Zeichen der Reue und vielleicht sogar der eigenen Willensstärke, sich die die Schmähungen die mit einem solchen Verbrechen einhergehen, schweigend anzuhören.
 
Er hat keine Reue. Er bestreitet, der gesuchte Ivan Demjanjuk zu sein. Ein Gericht in Israel folgte schon mal diesem, seinem, Bestreiten. Ein deutsches Gericht sah das anders.
 
Umfrage: Mehrheit findet Kritik an Lüneburger Versöhnungsgeste unangebracht

Folgende News wurde am 06.05.2015 um 21:14:10 Uhr veröffentlicht:
Umfrage: Mehrheit findet Kritik an Lüneburger Versöhnungsgeste unangebracht
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Berlin (dts) - Eine breite Mehrheit der Deutschen hält die Kritik von Nebenklägern und Auschwitz-Opfern an der Versöhnungsgeste von Eva Kor, die dem ehemaligen SS-Unterscharführer Oskar Gröning während des Lüneburger Prozesses die Hand gereicht hatte, für unangebracht. Nur jeder zehnte Deutsche ist nach einer Forsa-Umfrage für das Magazin "Stern" der Auffassung, dass es anderen zusteht, diese Geste zu kritisieren. Dass der Handschlag sehr wohl kritisiert werden dürfe, meinen mehr Frauen (elf Prozent) als Männer (acht Prozent). Von den ostdeutschen Befragten verneinen dies 89 Prozent, weil die Geste allein Sache von Eva Kor sei. Dieser Ansicht sind auch 86 Prozent der Westdeutschen. Gröning wird Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen vorgeworfen.
 
Hände schütteln hier Hände schütteln da, der Frau ging es doch einfach darum in Angesicht zu dem Angeklagten zu stehen. Angst braucht man vor diesem wohl nicht mehr zu haben. Konnte dieser sein ganzes Leben genießen wo andere schon in Jungen Jahren dies verwehrt wurde.
 
Ex-SS-Mann Gröning reicht Gnadengesuch ein

Folgende News wurde am 15.01.2018 um 17:27:24 Uhr veröffentlicht:
Ex-SS-Mann Gröning reicht Gnadengesuch ein
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Hannover (dpa) - Der im Lüneburger Auschwitz-Prozess wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning hat ein Gnadengesuch eingereicht. Der Schritt ist für den 96-Jährigen die letzte Möglichkeit, einen Antritt der Haftstrafe juristisch abzuwenden.
«Bei uns ist ein entsprechendes Gnadenverfahren anhängig», sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg zu einem Bericht von NDR 1 Niedersachsen. Die Staatsanwaltschaft muss über das Gesuch entscheiden. Falls Gröning seine Haftstrafe antreten muss, soll er in Uelzen untergebracht werden.
Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning im Juli 2015 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Der von Journalisten «Buchhalter von Auschwitz» genannte frühere Freiwillige der Waffen-SS hatte eingeräumt, in dem Konzentrations- und Vernichtungslager Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im September 2016.
Das Bundesverfassungsgericht wies im vergangenen Dezember eine Beschwerde aus Gesundheitsgründen ab, damit war der Rechtsweg für Gröning und seinen Anwalt ausgeschöpft. Der Jurist hatte über mehrere Instanzen hinweg einen Haftantritt zu verhindern versucht und vorgebracht, der Verurteilte sei nach Auffassung eines Sachverständigen nicht haftfähig.
Ein Amtsarzt, der Gröning untersucht hatte, hatte eine pflegerische und ärztliche Betreuung zur Bedingung einer Inhaftierung des alten Mannes gemacht. Schwere Gesundheitsgefahren seien nicht erkennbar und Beeinträchtigungen könnten durch medizinische Vorkehrungen im Gefängnis Rechnung getragen werden, führte das Bundesverfassungsgericht aus.
Wegen der Schwere der Taten habe die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs zudem ein besonderes Gewicht. Grönings Haft könne jederzeit unterbrochen werden, sollte sich sein Zustand verschlechtern.
Der 96-Jährige soll zeitnah zum Antritt seiner Haft geladen werden, hatte eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hannover Ende Dezember angekündigt. Grönings Anwalt und die Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
 
Wenn, kommt der in einer Haftanstalt mit Pflege-Abteilung, wo er von vorne bis hinten gepampert wird. Hat die Staatsanwaltschaft bereits für ihn geregelt. Zieht man nochmal 1/3 verfrühte Entlassung ab, lebt er doch 2,5 sehr gut vom Staat. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft von vorne rein festgelegt, dass seine Haft jederzeit abgebrochen werden darf, wenn sich sein Gesundheitszustand verschlechtert. Der sitzt also nie und nimmer seine 4 Jahre ab. Und dafür will er nun auch noch eine Begnadigung?