Taliesyn
Lunatic
- 22 April 2008
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Los komm, erzähl uns noch mal, dass das Ausbrüten solcher Ideen kein Verbrechen ist.
Ich erzähle es dir wenn nötig noch tausendmal, bis du endlich begreifst, dass es einen Unterschied zwischen einem Gedanken (der in deinem Kopf sich befindet) und einer Tat (die du empirisch nachweisbar auf deine Außenwelt ausübst) gibt. Erst die Umsetzung des Gedankens zur Tat ist das Verbrechen.
Und bring mal nicht Ideologie / Gedanken mit Vorgehensweisen / Verhaltensweisen durcheinander, dann klappt das irgendwann auch wieder mit Vergleichen.
Ich bringe nichts durcheinander. Mein Modell veranschaulicht, dass A und B sich gleich verhalten, dass A genau das tut, was es an B ablehnt, nämlich einen anderen zu verachten.
Es gibt kein Menschenrecht, das die Verherrlichung oder Ausbrütung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlaubt.
Ich geb's auf...wie oft soll ich dir noch sagen, dass es eine Gedankenfreiheit gibt? In deinen Gedanken kannst du ausbrüten und verherrlichen, was du willst! Du kannst dir vorstellen, wie du nackte jüdische Kinder vergewaltigst und danach verbrennst weil es nur Gedanken, keine physischen, empirisch nachweisbaren, effektiven TATEN waren!!!!
Bevor Du hier so neunmalklug daher quatscht, solltest Du Dir die Menschenrechte erst einmal durchlesen, die im übrigen auch PFLICHTEN enthalten:
Die von dir zitierten "PFLICHTEN" haben nichts damit zu tun, dass es jedem frei steht, zu denken, was er will!
Und du bist mir immer noch eine Antwort darauf schuldig, wie der Gedanke an die Tat mit der Tat gleichsetzbar ist...
