Los komm, erzähl uns noch mal, dass das Ausbrüten solcher Ideen kein Verbrechen ist.

Ich erzähle es dir wenn nötig noch tausendmal, bis du endlich begreifst, dass es einen Unterschied zwischen einem Gedanken (der in deinem Kopf sich befindet) und einer Tat (die du empirisch nachweisbar auf deine Außenwelt ausübst) gibt. Erst die Umsetzung des Gedankens zur Tat ist das Verbrechen.

Und bring mal nicht Ideologie / Gedanken mit Vorgehensweisen / Verhaltensweisen durcheinander, dann klappt das irgendwann auch wieder mit Vergleichen.

Ich bringe nichts durcheinander. Mein Modell veranschaulicht, dass A und B sich gleich verhalten, dass A genau das tut, was es an B ablehnt, nämlich einen anderen zu verachten.

Es gibt kein Menschenrecht, das die Verherrlichung oder Ausbrütung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlaubt.

Ich geb's auf...wie oft soll ich dir noch sagen, dass es eine Gedankenfreiheit gibt? In deinen Gedanken kannst du ausbrüten und verherrlichen, was du willst! Du kannst dir vorstellen, wie du nackte jüdische Kinder vergewaltigst und danach verbrennst weil es nur Gedanken, keine physischen, empirisch nachweisbaren, effektiven TATEN waren!!!!

Bevor Du hier so neunmalklug daher quatscht, solltest Du Dir die Menschenrechte erst einmal durchlesen, die im übrigen auch PFLICHTEN enthalten:

Die von dir zitierten "PFLICHTEN" haben nichts damit zu tun, dass es jedem frei steht, zu denken, was er will!



Und du bist mir immer noch eine Antwort darauf schuldig, wie der Gedanke an die Tat mit der Tat gleichsetzbar ist...
 
...

IUnterschied zwischen einem Gedanken (der in deinem Kopf sich befindet) und einer Tat (die du empirisch nachweisbar auf deine Außenwelt ausübst)

...

Und du bist mir immer noch eine Antwort darauf schuldig, wie der Gedanke an die Tat mit der Tat gleichsetzbar ist...

Es ging grundsätzlich nur um

Zu einer Demokratie gehört es, dass alle Gedanken geäußert und diskutiert werden dürfen

und das

faschistisches Gedankengut erhalten bleibt

Und das verstößt eben gegen § 30 Charta Menschenrechte.

Und über die Unmöglichkeit, nicht geäußerte Gedanken zu bewerten - setz Dich mal zu Loretta von der jüdäischen Volksfront und diskutiere mit IHM SEIN absolutes Recht, Kinder zu bekommen ... :ugly:
 
Äußerung Gedanke = Handlung.

Um nichts anderes ging es.

Im schlimmsten Falle ist es Volksverhetzung, wenn ein Faschist seine Ideen äußert. Und ich darf nochmal an die Meinungsfreiheit erinnern, die auch eine Redefreiheit beinhaltet.
Das Aussprechen einer systemfremden Idee wurde hier zuletzt von - Überraschung - den Faschisten im Dritten Reich und den Sozialisten in der DDR bestraft. Aber da du ja anscheinend auch auf dieser Linie liegst, dass systemkritische oder -verachtende Äußerungen nicht getätigt werden dürfen, weißt du das ja...:roll:
 
Es ist ja wohl eindeutig Interpretationsspielraum, ob ein ausgesprochener Gedanke eine Handlung ist.

Wenn dem so ist, ist aber auch der Ausspruch: "Die ganzen Bankmanagere gehören doch eingesperrt." Eine Handlung, die den Akt der Freiheitsberaubung beinhaltet (die Bankmanager haben ja größteils kein Gesetz verletzt).
Sollen solche Menschen dann auch eingesperrt werden? Wenn nein, warum nicht, wo liegt der Unterschied?
 
Sollen solche Menschen dann auch eingesperrt werden? Wenn nein, warum nicht, wo liegt der Unterschied?


Ist doch ganz klar: der Unterschied liegt darin, dass das Wettern gegen Manager nicht gegen "das System" geht. Die Rechten tatäußern aber ihre "gedachten Taten" oder ihre "getanen Gedanken" (ich hab das nicht ganz verstanden, wie er seine diesbezüglichen Ideen nun dargetan hat oder auch seine diesbezüglichen geistigen Taten in schriftliche Taten umgetan hat) und stellen sich damit gegen das, was richtig ist und richtig tut, nämlich eine Demokratie, die in guter faschistischer Manier das Tun des Denkens und das Denken des Tuns von demokratiefeindlichen Getatdanken verbietet.

Wenn also der Faschist tatäußert: "Die Demokraten müssen mundtot gemacht werden!" und der Demokrat deswegen seinerseits tatäußert: "Die Faschisten, die uns aufgrund ihres Faschismus mundtot machen wollen, müssen wir zuerst mundtot machen!", dann tatdenken beide Seiten das Gleiche: die jeweils andere Position ist der Feind und der Feind muss verboten werden. Letztlich ist das eine tatgemeinte Position die "Faschismus" getatdacht und betatnannt wird, aber wenn der Demokrat das tatdenkt, ist das natürlich in Ordnung, weil er es ja für das System tatdenkt.


Ganz unter uns, dafür hab ich eigentlich 'ne Auszeichnung verdient :ugly: ;)
 
Ist doch ganz klar: der Unterschied liegt darin, dass das Wettern gegen Manager nicht gegen "das System" geht. Die Rechten tatäußern aber ihre "gedachten Taten" oder ihre "getanen Gedanken" (ich hab das nicht ganz verstanden, wie er seine diesbezüglichen Ideen nun dargetan hat oder auch seine diesbezüglichen geistigen Taten in schriftliche Taten umgetan hat) und stellen sich damit gegen das, was richtig ist und richtig tut, nämlich eine Demokratie, die in guter faschistischer Manier das Tun des Denkens und das Denken des Tuns von demokratiefeindlichen Getatdanken verbietet.

Aber auch hier liegt ein Verbrechen vor (nämlich Freiheitsberaubung). Ok, die Faschisten morden, aber das wollen sicherlich auch viele bei Bankmanagern. Beide ergreifen also Worte, die als Tat gegen ein Gesetz verstoßen würden. Und darauf bezieht sich Hiltwin ja. Sowohl mordende Faschisten als auch Mörder von Bankmanagern oder Mörder allgemein verstoßen gegen das Menschenrecht (und sind damit Systemfeindlich). Warum also nicht jeden, der sagt, dass es ohne bestimmte Menschen ein besseres Leben geben könnte einsperren?

Ganz unter uns, dafür hab ich eigentlich 'ne Auszeichnung verdient :ugly: ;)

:yes:
 
90-Jähriger wegen Mord an 58 Zwangsarbeitern angeklagt

Folgende News wurde am 17.11.2009 um 19:32:09 Uhr veröffentlicht:
90-Jähriger wegen Mord an 58 Zwangsarbeitern angeklagt
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DUISBURG - Ein 90-Jähriger wurde wegen Mordes an 58 jüdischen Zwangsarbeitern angeklagt. Wie das Landgericht Duisburg am Dienstag mitteilte, soll der Beschuldigte als Angehöriger der 5. SS-Panzer-Division "Wiking" mit weiteren SS-Leuten die Morde im heutigen Österreich verübt haben.
Laut Anklage brachte der heute 90-Jährige am 29. März 1945 mit weiteren Tätern mindestens 57 Zwangsarbeiter in ein Waldstück bei Deutsch-Schützen im Burgenland, wo sie in einem Graben niederknien mussten. Die Opfer wurden dann grausam von hinten erschossen.
'Äußerst feindliche und menschenverachtende Gesinnung'
Außerdem wird dem Beschuldigten der Mord an einem weiteren jüdischen Zwangsarbeiter bei Jabing zur Last gelegt, das ebenfalls im Burgenland liegt. Auf einem Marsch mit mehr als 100 Zwangsarbeitern erschoss der SS-Mann das erschöpfte und nicht mehr gehfähige Opfer demnach heimtückisch von hinten.
Die Anklage geht den Angaben zufolge davon aus, dass sich der Angeschuldigte entsprechend der NS-Ideologie von einer "äußerst feindlichen und menschenverachtenden Gesinnung gegenüber den Opfern" leiten ließ. Die jüdischen Zwangsarbeiter soll er als minderwertig angesehen haben. Das Duisburger Gericht muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Rentner entscheiden. © AFP/bas
 
Wow das bringts noch wen man den 60 Jahre später noch vor Gericht bringt, den Prozess wird er wohl nicht mal mehr überleben.
 
Wow das bringts noch wen man den 60 Jahre später noch vor Gericht bringt, den Prozess wird er wohl nicht mal mehr überleben.

Solange endlich mal der Fakt "Verbrechen" aktenkundig wird, sollte das egal sein. Ich finde es nicht ok, das so einer stirbt mit der Überzeugung, "im Recht" gewesen zu sein...
 
Wow das bringts noch wen man den 60 Jahre später noch vor Gericht bringt, den Prozess wird er wohl nicht mal mehr überleben.

Immer die gleichen Sprüche. :roll:
Da würde mich doch glatt mal interessieren, ab wann will irgendjemand denn nun bestimmen, dass ein Mord/Verbrechen nicht mehr aufgeklärt wird? Ab wann ist ein Täter zu alt um für seine Verbrechen vor Gericht zu stehen?

Mord verjährt nie, hab ich mir mal sagen lassen und mir ist es egal, wie alt der derjenige ist, dem man es ggf. nachweisen könnte. Für mich ist es Gerechtigkeit, wenn der potentielle Schuldige gefunden, seine Schuld bewiesen und verurteilt wird, auch wenn es 60 Jahre später ist.
 
Wow das bringts noch wen man den 60 Jahre später noch vor Gericht bringt, den Prozess wird er wohl nicht mal mehr überleben.

Achso, wenn jemand Dein Opa umbringt und sich dann 60 Jahre vor der Justiz versteckt, läßt Du ihn dann anschließend auch laufen, weil schon 60 Jahre her und der Täter alt und klapprig?

A. S. hat sich übrigens direkt nach dem Krieg einen Trick einfallen lassen, damit er nicht gefaßt wird: er hat einfach die Schreibweise seines Namens geändert. Damals war man nach so vielen Verbrechern auf der Suche, dass dieser kleiner Trick schon genügte, um nicht mehr auf zu fallen. Dabei war bereits im August 1945 bekannt, was er gemacht hat.

In der Anzeige des Bezirksgendarmeriekommandos Oberwart vom 31. August 1945 an die Staatsanwaltschaft Wien hieß es:

"Dortselbst sicherten 4 Feldgendarmen und 1 SS-Mann den Platz durch Aufstellen rundherum des Grabens. Die Juden wurden vorerst angewiesen ihr Werkzeug abzulegen. Dann mußten sie vortreten und ihre Uhren abgeben. […] Dann mußten sich die Juden nebeneinander im Graben aufstellen. Sodann schoß der SS Unterscharführer Storms mit einer Pistole, und der SS Hauptscharführer und 1 Feldgendarm mit einer Maschinenpistole die Juden nieder. Noch bevor die Juden in den Graben gingen, flehten sie die SS-Männer mit gefalteten Händen an, sie mögen sie doch nicht erschießen. Doch dies war vergebens und die SS-Männer versetzten mehreren Juden mit den Füßen Tritte, so daß diese in den Graben fielen.“ Quelle: Massaker von Deutsch Schützen

Obwohl er 1946 in amerikanischer Kriegsgefangeschaft saß (mit abgeänderten Namen) konnte er durch seinen Trick 64 Jahre der Justiz entkommen.

Übrigens gibt es für Mord keine Verjährungsfrist - hat Drachenjenny schon erwähnt. Zweitens hatte er selbst kein Mitleid mit seinen Opfern - am Tag nach dem Massaker, hat er zum Beispiel noch jemanden hinterrücks erschossen, der einfach nur zu schwach zum Gehen war. Aber mit ihm willst Du Mitleid haben, weil alt und klapprig?
 
Achso, wenn jemand Dein Opa umbringt und sich dann 60 Jahre vor der Justiz versteckt, läßt Du ihn dann anschließend auch laufen, weil schon 60 Jahre her und der Täter alt und klapprig?

A. S. hat sich übrigens direkt nach dem Krieg einen Trick einfallen lassen, damit er nicht gefaßt wird: er hat einfach die Schreibweise seines Namens geändert. Damals war man nach so vielen Verbrechern auf der Suche, dass dieser kleiner Trick schon genügte, um nicht mehr auf zu fallen. Dabei war bereits im August 1945 bekannt, was er gemacht hat.



Obwohl er 1946 in amerikanischer Kriegsgefangeschaft saß (mit abgeänderten Namen) konnte er durch seinen Trick 64 Jahre der Justiz entkommen.

Übrigens gibt es für Mord keine Verjährungsfrist - hat Drachenjenny schon erwähnt. Zweitens hatte er selbst kein Mitleid mit seinen Opfern - am Tag nach dem Massaker, hat er zum Beispiel noch jemanden hinterrücks erschossen, der einfach nur zu schwach zum Gehen war. Aber mit ihm willst Du Mitleid haben, weil alt und klapprig?

Nein ich habe kein Mitleid für ihn ich finde nur den riesen Papierkrieg der gemacht wird sinnlos, am besten würde man ihn gleich einsperren für den Rest des lebens. Aber das ist ja leider nicht machbar. Tut mir leid das ich mich ein bisschen unklar ausgedrückt habe.
 
Zu alt: Demjanjuk kommt frei

Folgende News wurde am 12.05.2011 um 15:41:07 Uhr veröffentlicht:
Zu alt: Demjanjuk kommt frei
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BERLIN (ANP/C.Helt) - Nach der Verurteilung des NS-Kriegsverbrechers John Demjanjuk zu fünf Jahren Haft hat das Münchner Landgericht II angekündigt, den Haftbefehl gegen den 91-Jährigen aufzuheben. Das Gericht begründete die Entscheidung am Donnerstag mit dem hohen Alter des Angeklagten und der Tatsache, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Der gebürtige Ukrainer war zuvor als ehemaliger KZ-Wächter der Beihilfe zum Mord in tausenden Fällen schuldig gesprochen worden
 
Der ist gerade dadurch gewahrt, denn der Mann ist alt und krank und hat bereits 2 Jahre in (U-)Haft gesessen.