Sorry... Negativ über www.lose-segen.de

Vielleicht meinte Sirelwood auch mit "Ich werde dann den EF wieder regelmäßig auffüllen" das es über seine "tollen" Einzahlungsralleys passieren soll und da kommt halt nicht die gewünschte Menge rein.

Auch ich kann euch nur raten, wiedersprecht den AGB und setzt ihm eine Frist bis wann er Auszahlen muss. Zahlt er nicht aus, wird Strafanzeige erstattet und ich würde auch ganz schnell einen Titel erwirken, denn wenn alle erstmal einen Titel haben, gibt es wohl eh nix mehr zu pfänden (bei den Summen).
 
Es waren 600 Mio am 1.Januar. Diese Lose wurden sehr schnell durch die User ausgezahlt.

Danach nichts mehr, im Gegenteil. Er hat mehr als 600 Mio, die die User zwischenzeitlich wieder auf dem EF eingezahlt haben, auf seinen Klammaccount geholt, um User manuell auszuzahlen. Er hat zwischendurch auch nochmal 20 Mio per Paypal gekauft :ugly: .



Ich kann den Usern nur raten, Bad_Boys Rat zu folgen. Widersprecht den neuen AGB, denn dann muss sirelwood die Lose sofort auszahlen. Er zahlt ja User manuell aus, aber nach welchen Kriterien?


hat er dir jetzt mal beweise geliefert das er wirklich das userguthaben angelegt hat ??
Muss er nach dem widersprechen sofort auszahlen ??
was ist wenn er es ned macht ??

LG =)
 
Ich glaube, es wäre wieder einmal an der Zeit, daß sich Sirelwood hier meldet und einmal einen aktuellen Zustandsbericht abgibt, oder!??

Was soller denn berichten? Dass er pleite ist? Weiß ich auch so...
Seine Selbstbeweihräucherungen und ich-bin-der-grösste-Sprüche kann er uns ersparen. Und auf Beleidigungen lege ich auch keinen gesteigerten Wert.
Er könnte ja das Blatt immer noch wenden indem er die Geldbörse aufmacht und mal 2 oder 3 Mrd. Lose kauft. (sprich: WIRKLICH große Summen). Ich befürchte aber dass ein Blick in seine Geldbörse ebenso gähnende Leere zeigt wie der Blick auf den EF.

hat er dir jetzt mal beweise geliefert das er wirklich das userguthaben angelegt hat ??
Muss er nach dem widersprechen sofort auszahlen ??
was ist wenn er es ned macht ??

Dann kannst Du Strafanzeige wegen Betrugs stellen und das Mahnverfahren einleiten. Inzwischen kann man glaube ich getrost von Betrug sprechen. Denn dass diese Lose-Jonglierer über kurz oder lang in die Hose gehen muß, sollte selbst dem Dümmsten klar sein.

Mir ist noch was aufgefallen:
Seitdem dieser Thread offen ist haben (lt. Mediadaten L-S) die Verbindlichkeiten von Sirelwood um insgesmat 2 Mrd.

Daraus lassen sich vernünftig nur 3 Schlüsse ziehen:
1. er hat die zusätzlichen Einnahmen verbraten um die Zinsforderungen zu befriedigen
2. er hat garnicht wirklich zusätzliche Einnahmen gehabt und die Zinsen fressen ihn auf.
3. oder er hat die Einnahmen wieder auf die Seite geschafft.

Sucht euch eins aus. Befriedigend ist keiner dieser Rückschlüsse finde ich.
Träfe letzteres zu würde das allerdings die These unterstützen dass ihm die Forderungen seiner User wurscht sind und er stur sein Ding weiter durchzieht.
Kennt man ja schon von ihm...
 
Zuletzt bearbeitet:
hat er dir jetzt mal beweise geliefert das er wirklich das userguthaben angelegt hat ??
Nein, hat er nicht. Er hat Mone nur eine Seite gezeigt, wo er angeblich Geld angelegt hat, das ist für mich kein Beweis.
Muss er nach dem widersprechen sofort auszahlen ??
Ja, muss er. In den alten AGB war keine Auszahlungsbegrenzung vorhanden. Den neuen AGB kann man widersprechen. Man sollte es aber bald machen, so 14 Tage nach Änderung sollte der Widerspruch ihm vorliegen. Die 14 Tage stehen in keinem Gesetz, Gerichte haben dies aber als angemessene Frist mehr oder weniger festgelegt. Die Frist läuft nach Kenntnisnahme, nicht nach Datum des NL.
was ist wenn er es ned macht ??
Wurde schon geschrieben, näheres zum Mahnverfahren hat einmal kopi-marl zusammengefasst: https://www.derbeistand.de/Lose.htm

Daneben kann man ihn auch anzeigen, das wäre die strafrechtliche Geschichte.

[ironie]Aber er hat ja alles gut angelegt und wird euch sicher auszahlen.[/ironie]

Edit:
Für einen MB muss man in Vorlage treten, macht so ca. 22 Euro, die werden auf die Forderung aufgeschlagen und müssen ebenfalls vom Gläubiger beglichen werden. Vor einem MB sollte man sich aber immer erkundigen, ob der Schuldner schon einmal das Händchen gehoben, sprich eine EV geleistet hat. In diesem Fall ist eher Essig mit Kohle, aber man kann ihn anzeigen, das wird dann doppelt böse.

Um die Vorkosten zu verringern, können Forderungen zusammengelegt werden. Aber dazu mehr, falls es dazu kommen sollte.

Edit2:

Es fängt schon an.
hi1818 (08.01. 15:06): ich brauche 50 mio lose auf klamm ganz schnell wenn einer tauchen will ich gebe 60 mio lose wenn du mir 50 auf klamm senden kannst nur melden bei mir kannst auch melden wenn du keine 50 mille

Mal schauen, wann es hier die Anteile im Sonderangebot gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Sache hat BadBoy noch vergessen, man kann seine Forderung gegenüber dem Gläubiger auch an jemand anderen abtreten.
 
Zur Info:

Stand 22.12.2008 - Quelle: AG Lübeck (ohne Gewähr)

https://www.vierth.de/gebuehren.htm

Ich hab grade nochmal den Thread quergelesen und dabei fiel mir was auf:

Der Tresor-Test ergab doch dass sich das Userguthaben NICHT verändert wenn man in den Tresor einbucht?
Das erscheint mir logisch. Wenn der Tresor teil des Userguthabens ist KANN sich das Userguthaben nicht verändern. Eine Einzahlung in den Tresor verändert ja nicht das Gesamtguthaben. Also ist der Tresor teil des Gesamtguthabens und die Gesamtschuld liegt bei (jetzt) 24 Mrd.)

Da haben wohl alle einen Denkfehler gemacht.
Oder doch ich? Dann nehmt Tipp-Ex und löscht den Teil dieser Meldun g *ggg*

Wollte das der Fairness halber erwähnt haben....
 
Ich glaube das sind so Threads, die die Community so erfolgreich macht.
Wo findet man sonst Geschichten wie diese außer bei Klamm.

Danke für etliche Bauchkrämpfe:mrgreen:
 
Eine Sache hat BadBoy noch vergessen, man kann seine Forderung gegenüber dem Gläubiger auch an jemand anderen abtreten.

Wurde dazu nicht schon geschrieben, dass das seit dem 1.1.2008 nicht mehr möglich ist, da Personen die sowas machen, dann einem Inkassounternehmen gleichgestellt werden?
 
Wurde dazu nicht schon geschrieben, dass das seit dem 1.1.2008 nicht mehr möglich ist, da Personen die sowas machen, dann einem Inkassounternehmen gleichgestellt werden?

na und? ein Inkassunternehmen lebt davon dass es Schulden eintreibt.
Die Bedingungen sind dann andere, aber möglich ist das.
 
Freund

Ich dachte Sire wäre Dein bester Freund und alles klappt so wunderbar ??
Was ist den aufeinmal los mit Dir ??

Wie kommst du darauf, daß er mein "bester Freund" ist? Ich kenne ihn nur aus dem Internet und habe durchweg gute Erfahrungen mit ihm gehabt.

...und meine Auszahlungen funktionieren auch seit Tagen einwandfrei - gerade eben wieder :LOL:

Hartmut
 
Eine Sache hat BadBoy noch vergessen, man kann seine Forderung gegenüber dem Gläubiger auch an jemand anderen abtreten.

Das meinte ich mit "Vorkostgen verringern". ;) Es bleibt von den Gebühren egal, ob ich eine MB über 20 Euro oder 150 Euro versende.

Das Forderungen abgetreten werden können, ist im BGB geregelt, der Schuldner muss darüber informiert werden, ein Widerspruchsrecht hat er hingegen nicht.

Aber da sollte man dann noch einmal ausführlich drüber reden, falls der Fall eintritt, wo es nützlich sein könnte.

@Worka,

das kann man überhaupt nicht mit einem Inkassounternehmen vergleichen.
Wenn Forderungen abgetreten werden, kann man sie natürlich einklagen.
Inkassounternehmen haben allerdings in aller Regel keinen Besitzstand an den Forderungen, das sind nur externe Mahnabteilungen. ;) Die können z.B. auch keinen MB beim Gericht beantragen, dass kann nur der Gläubiger selbst oder ein von ihm beauftragter Rechtsanwalt mit Vollmacht. Es gibt natürlich Inkassos, die Anwälte haben, aber im Prinzip läuft das so.
 
Wurde dazu nicht schon geschrieben, dass das seit dem 1.1.2008 nicht mehr möglich ist, da Personen die sowas machen, dann einem Inkassounternehmen gleichgestellt werden?
Das gilt afaik nur, wenn der Eintreibende dies aus Gewinnabsicht macht. Schließen sich hingegen mehrere zusammen, um die Vorkosten zu veringern, dürfte dies kein Problem sein, zumal dies dem Schuldner ebenfalls zu Gute käme.
 
Aber es darf doch nicht jeder X Beliebige einen auf Inkassounternehmen machen.

Dazu braucht man doch eine Inkassoerlabniss oder nicht?
https://www.foreno.de/viewtopic.php?p=189447&highlight=#189447

Nochmal, das sind zwei völlig unterschiedlich Geschichten, Forderungsabtretungen sind in der freien Wirtschaft ein völlig normale Geschichte, das nennt man Factoring. ;)

Im BGB ist das kurz und knackig beschrieben:

§ 398
Abtretung

Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.

Inkassounternehmen übernehmen aber nicht die die Forderungen, die mahnen sie nur an. Ein Inkassounternehmen ist immer genehmigungspflichtig, das stimmt soweit. Aber dies wäre kein Inkasso.
 
auch mal zu wort komm ...
ich empfehle euch russia inkasso :)
in mein augen das beste , weil die sind ganz schön nervig ...
habs beim kumpel gesehn der ne firma geld schuldete ...
die sind nicht ganz ohne , sind nur lieb zu einen wenn man mit den ganz RUHIG und LIEB auf nen kaffee einlädt und redet ..
 
Ich muss zugeben das ich etwas enttäuscht bin .....

Nur 600 Mio statt der versprochenen 1 -2 Mrd .... Zeit sich Gedanken zu machen und seine Prioritäten zu überdenken würde ich sagen.