An den Bewerter: Ich habs doch geschrieben, bei geklauten Sachen gilt der gutgläubige Erwerb nicht. LESEN, und DANN kommentieren. Es stimmt aber nicht, dass nur Eigentum vom rechtmäßigen Eigentümer erworben werden kann. Ist der Verkäufer legal in den Besitz der Sache gelangt (nicht Eigentum!), kann der Käufer im guten Glauben die Sache erwerben und wird Eigentümer. So ist es und Ende, egal ob man sich das nun vorstellen kann oder nicht.
