Ist die GEZ-Abgabe gerechtfertigt?


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wenn das Vorhandensein einer Netzwerkkarte (sei es LAN oder WLAN) als Kriterium für Internetfähigkeit dient [...] Besitzer eines Tablet-PCs, eines Ipod Touch, einer XBOX, PS3, Wii und viele Handybesitzer anschreiben.

IMHO sind die auch längst GEZ-pflichtig. Da gabs doch letztens erst ein Urteil dazu. Auf der GEZ-Seite sind auch ausdrücklich Laptops/PDAs/Smartphones/UMTS,WLAN-Handys erwähnt (auch wenn das da schwammig formuliert ist).

Die 5,76 EUR müsste folglich heute wohl wirklich so ziemlich jeder zahlen. Zum Glück gibt's ja wenigstens 'ne Zweitgerätebefreiung.
 
Bei mir kam vor einigen Wochen ein Brief von denen an, obwohl meine Eltern schon zahlen. Habe es leider noch nicht geschafft, den Brief mit der Antwort abzuschicken.

Tatsache ist, dass ich in meinen Wagen kein Autoradio verbaut habe, ich weder PC noch Handy besitze, und eben auch kein Fernseher oder Radio - oder andere Empfangsgeräte. ;)
Und die Xbox die bei uns im Wohnzimmer steht, gehört meinen Eltern.
 
naja, notfalls kriegen die dich auch mit einem Handy schon dran. :ugly:
Stimmt. Und einen Nintendo Gameboy habe ich ja auch noch ...

Die 5,76 EUR müsste folglich heute wohl wirklich so ziemlich jeder zahlen. Zum Glück gibt's ja wenigstens 'ne Zweitgerätebefreiung.
Da ich hoffentlich bald wieder einen gescheiten Desktop-Rechner haben werde und der dann auch ans Netz kommt, müsste ich in Zukunft wahrscheinlich so oder so zahlen. :-?

Na dann verbleibe ich bei dem Standpunkt, dass mein Laptop nicht internetfähig ist. Mal sehen, wann und ob der Typ sich wieder meldet.

Anyway, danke für die erneute Einsicht, dass die GEZ weiterhin alles schwamming formulieren und zum eigenen Vorteil auslegen kann.
 
Die Definition der GEZ von "empfangsbereit" geht ja sogar soweit, dass man theoretisch n kaputten Fernseher anmelden muss. Er hat ja immerhin ein Empfangsteil und ist somit "empfangsbereit".

Praktisch werden sich wohl so gut wie keine Haushalte nach GEZ-Auffassung vor den Gebühren drücken können.
Wer hat keinen Computer und kein Handy? Ansonsten is man schon mal mit 5,76€ im Monat dabei.

Hat man dann noch das "Glück", dass der Computer gleich n TV-Tuner eingebaut hat, dann kostet der Spaß gleich 17,98€ im Monat. Und da fragt keiner, ob man was angesteckt hat bzw. überhaupt den Computer soweit bedienen kann.

... :roll: ...
 
Bei mir kam vor einigen Wochen ein Brief von denen an, obwohl meine Eltern schon zahlen. Habe es leider noch nicht geschafft, den Brief mit der Antwort abzuschicken.

Tatsache ist, dass ich in meinen Wagen kein Autoradio verbaut habe, ich weder PC noch Handy besitze, und eben auch kein Fernseher oder Radio - oder andere Empfangsgeräte. ;)
Und die Xbox die bei uns im Wohnzimmer steht, gehört meinen Eltern.

antworte gar nich.hab den brief bereits zum 3 mal bekommen...sogar schon mit androhung von 1000€ strafe^^

blabla.meine ellis zahlen auch...die wollen nur meine daten haben.können se knicken :ugly:
 
blabla.meine ellis zahlen auch...die wollen nur meine daten haben.können se knicken :ugly:
Die haben die sowieso.
Beispielsweise vom Einwohnermeldeamt. Wie viele andere auch, dem meisten kann man aber wiedersprechen, nur muss man das halt tun. Das betrifft:
* öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
* Parteien und vergleichbare Stellen
* Mandatsträger, Presse und Rundfunk (z.B. Jubiläen; ab dem 70. Lebensjahr autom. übermittelt)
* Adressbuchverlage
Und natürlich kauft die GEZ auch bei diversen Datenhändlern.

Nach dem neuen Gesetz müsste man übrigens der GEZ begründen, wenn sich am Status etwas ändert.


Ich kann nur sagen: Wenn einer von der GEZ bei dir klingelt, Hausverbot aussprechen und Tür zu.

Kann dir dann natürlich passieren, dass du für 3 Jahre rückwörts fremdangemeldet wirst, aber das kann dir auch so passieren.
 
Is ja eigentlich egal, wer jetzt hinter "ARD" steckt. Solang man Gebühren für eine Leistung zahlen muss, die man niemals in Anspruch nimmt, stimmt was gehörig nicht :evil:

aber die WM, Olympiade und sonstige Großereignisse wollen dann alle sehen, natürlich HD.
Auch sonst gibt es gute Spielfilme ab 22Uhr30 bis 02Uhr00


Aber stimmt, die ganzen erbärmlichen Pseudo-Dokus und Soaps sind viel besser, noch dazu x mal spannende Werbeunterbrechungen
 
Ja, und? "Senderanstalten" ungleich "Senderbosse".
Außerdem dürfte von "Einnahmen" die Rede sein, nicht von "Gewinn".

Ja ok ich geb zu "Millionen" pauschal ist zu übertrieben, aber viele 100000 Euros pro 'Senderboss' sinds in jedemfall ! Ich hab vor einiger Zeit dazu auch mal was gelesen, kann aber jetz spontan den Beitrag im Netz nicht finden ...

addierst es zusammen kommst auf deine Millionen :biggrin:
 
aber die WM, Olympiade und sonstige Großereignisse wollen dann alle sehen, natürlich HD.
Auch sonst gibt es gute Spielfilme ab 22Uhr30 bis 02Uhr00
Für Sportsfans sicherlich... aber wem das nicht zusagt, der hat nur n Grund mehr, umzuschalten, wenn er "2x11 Freaks jagen einem runden Stück Leder hinterher" sieht ;)

Gute Spielfilme auf ARD und ZDF? :LOL:
Wie ich das letzte Mal (ok, schon ne Weile her) in n Fernsehheft geguckt hab, gabs Spielfilme auf ProSieben und RTL, manchmal auf VOX. Sat1 mit seinen deutschen Produktionen und den teilweisen "eindrucksvollen" schauspielerischen Fähigkeiten... naja... Dann gibts noch Uraltklassiker auf Kabel1 und RTL2 der Pornokanal.
Aber stimmt, die ganzen erbärmlichen Pseudo-Dokus und Soaps sind viel besser, noch dazu x mal spannende Werbeunterbrechungen
Ein Grund, wieso ich schon jahrelang ohne jegliches Fernsehen auskomm. Bei dieser Auswahl...

Und wer sich "anspruchsvolles" Programm wie "Deutschland sucht den Superdepp"*), "Bekloppte Promis im Dschungel ausgesetzt"*), "Container-Soap"*) oder "die Pyscho-Nanny"*) ansehen muss, der hat in meinen Augen eh nimmer alle Tassen im Schrank :mrgreen:

Ansonsten kommen immer dieselben Filme dran, wovon die guten von denen schon längst bei mir in Disc-Form im Schrank stehen...

  • ohne Werbeunterbrechung,
  • in Originalton
  • und unzensiert und ungeschnitten.
Wieso soll man Geld für was ausgeben, was teilweise dermaßen verstümmelt ausgestrahlt wird, bloß damit der Film zu den Werbeblöcken passt? :roll: Nein, danke :evil:

*) Sendungsnamen verfremdet
 
antworte gar nich.hab den brief bereits zum 3 mal bekommen...sogar schon mit androhung von 1000€ strafe^^

blabla.meine ellis zahlen auch...die wollen nur meine daten haben.können se knicken :ugly:

hab den Brief letzte woche auch gehabt, hab angekreutzt das ich nix habe und habe ihn mit dem satz "Porto zahlt empfänger" auf dem Umschlag in den Briefkasten geworfen aber solche Briefe bekomme ich in der Regel alle 6 Monate
 
Kann dir dann natürlich passieren, dass du für 3 Jahre rückwörts fremdangemeldet wirst, aber das kann dir auch so passieren.
Zu diesem Punkt habe ich eine kleine Anmerkung, denn mir war so, als ob ich irgendwo im Fernsehen mal den Ratschlag gesehen habe, dass man auch nicht diese 3 Jahre der gesetzlichen Verjährungsfrist bezahlen muss. Hab daher eben mal ein wenig gesucht und dieses hier gefunden:
https://www.recht-gehabt.de/ratgebe...z-gebuehren-nachzahlen-wann-muss-man-das.html


Kurz zusammengefasst muss die GEZ beweisen, dass du seit/innerhalb dieser 3 Jahre ein Empfangsgerät besitzt und daher zahlungspflichtig bist. Diesen Beweis werden sie nicht führen können, solange du dich nicht verplappert hast. Daher kann man einfach behaupten, man hätte das Ding erst vor zwei Wochen gekauft, den Nachweis darüber muss die GEZ erbringen, und nicht du.
 
Kurz zusammengefasst muss die GEZ beweisen, dass du seit/innerhalb dieser 3 Jahre ein Empfangsgerät besitzt und daher zahlungspflichtig bist.
Was nichts daran ändert, dass du Briefe bis zum Gerichtsvollstrecker kriegst, wenn du nicht zahlst. Und die meisten scheuen den Gerichtsgang.

Bei mir wars z.B. so: Ich war befreit. Dann hat jemand bei mir im Haushalt angefangen zu zahlen, also muss niemand anders. Das war zwei Monate, dann ist meine Befreiung ausgelaufen.
Prompt krieg ich ne Rechnung von der GEZ.
Ich schreibe zurück, dass ja schon jemand bezahlt.
GEZ: Melden sie ihre Geräte ab mit dem beiliegenden Schein.
Meine Antwort:
A) lag kein Schein bei,
B) habe ich nie ein Gerät angemeldet, und die Befreiung war nur wegen der zweiten Person im Haushalt (damals auch befreit), ich hätte ja sonst deren Geräte bezahlen müssen. (Eine Befreiung zählt bei der GEZ immer auch als Anmeldung)
C) Habe ich ja schon mitgeteilt, dass es sich tatsächlich bei den beiden Personen mit dem gleichen Nachnamen und der gleichen Adresse um einen Haushalt handelt. Das ist ungeachtet jeder An- und Abmeldung der Fall, dass einer bezahlt und die anderen nicht brauchen.
GEZ schickte dann einen ABmeldebogen. Also hab ich mit den Schultern gezuckt und den ausgefüllt.
Dann kam ein Brief, dass ich immer noch für einen Monat bezahlen sollte (wahrscheinlich, weil die Abmeldung erst nach meiner ersten Meldung zählt für die). Obwohl a) die Befreiung in diesem Monat noch lief und b) jemand im Haushalt gezahlt hat.

Und das ist nicht der einzige Spaß, den ich mit der GEZ hatte.
 
Was nichts daran ändert, dass du Briefe bis zum Gerichtsvollstrecker kriegst, wenn du nicht zahlst. Und die meisten scheuen den Gerichtsgang.
Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, ist es eh zu spät. Vorher reicht die GEZ einen Antrag bei Gericht ein, dass sie Geld von dir bekommen (nachdem sie dir vermutlich auch ohne Gericht mehrere Mahnungen geschickt haben). Ungeprüft schickt dann das Gericht einen gerichtlichen Mahnbescheid an dich raus. Dann hast du zwei Wochen Zeit dem Bescheid zu widersprechen. Tust du dies nicht, erklärst du dich damit vor dem Gericht als einverstanden mit der Forderung der GEZ, und musst dann zahlen. Dies ist unabhängig davon, ob die GEZ im Recht ist oder nicht, wenn du dem Gericht nicht widersprichtst bei dem Bescheid, bist du selbst schuld. Und dann schickt das Gericht natürlich den Vollzieher, falls du nicht zahlst.
Aber wenn du fristgerecht widersprochen hast, liegt der Ball wieder bei der GEZ und die müssen abwägen, ob sie eine richtige Gerichtsverhandlung anstreben wollen, bei der sie die Beweislast zu trägen hätten, wie lange du schon ein Empfangsgerät besitzt.

Laut eines Herrn bei der Verbraucherschutzzentrale zählt die 3-jährige Verjährungsfrist übrigens erst ab dem Tag der Prozessaufnahme vor Gericht. Dies kann unter Umständen selbst wenn man vor Gericht verliert positiv sein. In meinem Fall z.B. fordert die Telekom rückwirkend Gebühren ab 1.1.2008 bis ca. Mitte 2010.
Dem gerichtlichen Mahnbescheid hab ich natürlich widersprochen (ist jetzt schon 2 Monate her), mal sehen, ob sie mich wirklich irgendwann vor Gericht zerren werden. Wenn, dann könnten sie jedoch nicht mehr von Januar bis August 2008 vor Gericht geltend machen.