Weshalb denn? Eine Straftat haben sie nicht begangen... Ist zwar offtopic, bedarf aber der Richtigstellung.
Aber hallo!
Ohne einem evtl. gerichtsverfahren vorgreifen zu wollen, aber les dir mal §168 StGB durch:
§ 168
Störung der Totenruhe
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Da die Herren Soldaten als Angehörige der BW der dt. gerichtsbarkeit unterliegen, unabhängig, wo sie sich aufhalten, Sind die Ermittlungen dazu durchaus berechtigt. Ob es ein "Verbrechen" ist, stellt immer noch ein Richter fest!
(2) bezieht sich auf Friedhofsschändung (um zum Thema zurückzukommen). Es gibt keinerlei Unterscheidung der Konfessionen!