Kann man eigentlich auch Leuten von der Anti-Fa verbieten Schonrsteinfeger zu werden? Weil für Leute wie mich wäre das nämlich auch eine Zumutung so einen in mein Haus lassen zu müssen?
 
Kann man eigentlich auch Leuten von der Anti-Fa verbieten Schonrsteinfeger zu werden?
Natürlich, der Radikalenerlass gibt auch das her. Aber nicht "man" kann es ihnen verbieten, nur der Staat kann das.

Fraglich bleibt, ob der Schornsteinfeger Deinen Schornstein reinigen muss. Er möchte sich bei manchen Menschen vielleicht die Finger nicht schmutzig machen.

Marty
 
Marty keine Angst, bei mir aht so ein Schonrsteinfeger einen ganz entspannten Job. Einen "Schornstein" habe ich gar nicht, eher eine Art Abgasrohr. Eigentlich muss der nur mal gucken ob dei Abgaswerte stimmen und die technik ok ist. Naja, und unser Schornsteinfeger ist, seitdem er in die lehre gegangen ist sehr Erwachsen geworden. Also mit dem habe ich kein Problem. Eigentlich wollte ich eher darauf hinaus warum das bei einem Nazi ein Thema ist und wenn einer der Antifa "gesperrt" wird kein Thema ist.
 
LOL, das wäre echt ein Gag wenn es so wäre.

Es ist so. Seit den siebzigern wurden mehrere Öffentliche Angestellte und Beamte wegen Linksradikalen Tendenzen (KP-Mitgliedschaften etc.) aus dem Öffentlichen Dienst entfernt und mit berufsverbot belegt

Wikipedia-Artikel schrieb:
Die Gründe, die Bewerber für den öffentlichen Dienst in den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit brachten, waren vielfältig. In der Praxis waren vom Radikalenerlass vor allem Beamte, Beamtenanwärter, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes aus dem linken Spektrum betroffen. Es wurde nicht nur Linksextremisten und Kommunisten die Einstellung verweigert, sondern auch Personen, die anderen oder keiner Partei angehörten. Teilweise war es ausreichend, in einer Organisation aktiv zu sein, in der Kommunisten eine führende Rolle spielten. Dazu gehörte beispielsweise die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN/BdA), die Deutsche Friedensgesellschaft/Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK) oder die Vereinigung demokratischer Juristen. Der Radikalenerlass galt zwar auch für Rechtsextremisten, die Zahl der vom Radikalenerlass betroffenen Rechtsextremisten lag jedoch deutlich unter denen der Linksextremisten.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Radikalenerlass#Folgen
 
Ah, jetzt verstehe ich auch was daran so besonders ist. Kalr, früher gabs ein Problem mit RAF und ähnlichen, da hat man nicht mitgemacht. Jetzt ist es eher ein Problem mit den Rechten. Das Bosendere im diesem Fall ist eben das der Schornsteinfeger weder Beamter ist, noch vom Staat angestellt wird. Ah, jetzt hab ich das verstanden.
 
Naja, durch seinen Job hat er quasi eine hoheitliche Aufgabe. Schornsteinfeger machen ja quasi die TÜV-Abnahme von Heizungen, und haben damit ein ziemliches Monopol.
 
Ich hab den Text jetzt nur mal überflogen aber so wie ich das lese klingt das doch eher so als würden die Neonazisaus aus Rache jemand Unschuldigen beschuldigen weil dieser eine Zeugenaussage über einen Überfall der Neonazis gemacht hat.
Er wurde übrigens freigesprochen.

Anderes Thema:
Dieses Jahr stehen wieder einige Wahlen an, unter anderem in Hessen. Und da geht die NPD laut Verwaltungsgericht Frankfurt mit einem volksverhetzenden Wahlspot in den Wahlkampf. https://www.dwdl.de/article/news_14048,00.html :roll:
 
Genau, weil er aber nun Angestellter (oder Selbstständiger?) ist, kann man diesen radikalenerlass so nicht geltend machen, weil er eben nicht vom Staat angestellt ist. Andereseits stellt ihm der Staat in Monopol bereit. Ganz neu wird sich die Frage dann stellen sollte das Monopol fallen.
 
Genau, weil er aber nun Angestellter (oder Selbstständiger?) ist, kann man diesen radikalenerlass so nicht geltend machen, weil er eben nicht vom Staat angestellt ist. Andereseits stellt ihm der Staat in Monopol bereit. Ganz neu wird sich die Frage dann stellen sollte das Monopol fallen.

Er hat einen "Darfschein" vom Staat. Ohne den DARF er dir nicht auf Dach steigen. Radikalenerlass light. ;)
 
Ja, so hab ich das verstanden :)
Wie sit denn das bei Ärzten? Könnte man Rechten (oder Linken, oder anderen "Grundgesetzfeinden") die Approbation verweigern?
 
Weiß ich nicht. Ich bin auch nicht wirklich ein Freund dieser Berufsverbote. Wenn man sie als "Ultima Ratio" anwendet, also nur bei denen, die ihre Überzeugung im Beruf ausleben, dann halte ich es für legitim.

Eine "vorbeugende Anwendung", wie wohl in diesem Fall, halte ich für falsch. Damit will ich den Typen nicht in Schutz nehmen, aber wer Politik und Beruf zu trennen weiß, soll ihn auch ausüben dürfen.

Ein Arzt verpflichtet sich aber durch den hypokratischen Eid, jedem jederzeit mit all seiner Kraft zu helfen, ohne vorurteile. Von daher würde ein rechter Arzt ja einen Meineid schwören, wenn er einen Türken auf einmal nicht mehr behandeln würde., Oder ein Linker, wenn er einen Skinhead nicht anfassen will.
 
Ja, so hab ich das verstanden :)
Wie sit denn das bei Ärzten? Könnte man Rechten (oder Linken, oder anderen "Grundgesetzfeinden") die Approbation verweigern?
Einen Arzt sucht man ja wohl freiwillig auf und somit kann man die Ärzte ausm Weg gehen, die einem nicht anstehen (warum auch immer). Einen Schornsteinfeger MUSS man aber ins Haus lassen - sogar wenn er 6 Kilometer in den Wind nach braunes Zeugs stinkt; Du darfst ihm den Eintritt nicht verweigern. Da kommt dann nämlich die Polizei und verschafft dem Schornsteinfeger einfach Zutritt.
 
Einen Arzt sucht man ja wohl freiwillig auf und somit kann man die Ärzte ausm Weg gehen, die einem nicht anstehen (warum auch immer). Einen Schornsteinfeger MUSS man aber ins Haus lassen - sogar wenn er 6 Kilometer in den Wind nach braunes Zeugs stinkt; Du darfst ihm den Eintritt nicht verweigern. Da kommt dann nämlich die Polizei und verschafft dem Schornsteinfeger einfach Zutritt.

Tja, und da sind wir beim Problem: Ich finde, das man ihm die Ausübung seines Berufes NICHT verweigern darf, solange er in der Eigenschaft das Schornsteinfegers seine Ideologie weder verbreitet noch auslebt. Das er Kreistagsabgeordneter ist, mag zwar auf seine Gesinnung hindeuten, lässt aber nicht auf seine Berufsauffassung schließen.
 
Tja, und da sind wir beim Problem: Ich finde, das man ihm die Ausübung seines Berufes NICHT verweigern darf, solange er in der Eigenschaft das Schornsteinfegers seine Ideologie weder verbreitet noch auslebt. Das er Kreistagsabgeordneter ist, mag zwar auf seine Gesinnung hindeuten, lässt aber nicht auf seine Berufsauffassung schließen.
Und was ist mit meinem Hausrecht? Ich will kein rechtes Gesocks in meiner Wohnung haben. Woher nimmt sich dann der Staat das Recht heraus mir einen Schornsteinfeger von der NPD ins Haus zu schicken? Ob der sein Handwerk gut oder schlecht macht, ist dabei doch unerheblich. Er ist rechts und hat somit Hausverbot bei mir. Entweder hebt man endlich diesen "Reinlasszwang" auf, oder man läßt nur Schornsteinfeger durchs Land rennen, die nicht rechtsgerichtet oder sonstwie radikal sind.
 
Gesetzt den Fall, der Kerl wäre nicht im Kreistag. Wenn Du nichts von seiner Gesinnung weißt, wäre sie für dich wahrscheinlich nicht zu erkennen. Wenn du hier von Hausrecht sprichst, dann würde ich das Mißbrauch desselben nennen, und zwar aus diskriminierenden Gründen.
Gibt er dir einen Grund zur Beschwerde, hast du immer noch alle rechtlichen Mittel - was für den Kerl wahrscheinlich auch darauf hinausläuft, seinen Job nicht mehr ausüben zu dürfen. Also wird es es sein lassen.
 
Nach meinem Gefühl sit das so eine ganz oder gar nicht sache. Im Falle des Schornsteinfegers kommt es ja einem Berufsverbot gleich, und das kann man meines Wissens nur machen wenn man im Rahmen seines Berufes Mist gebaut hat. Also bspw aht der Arzt das Vertrauensverhältnis mit seinen Patienten missbraucht. Andereseits möchte ich nicht das Nationalsozialisten und Kommnisten auch noch ein Monopol gestellt bekommen. Wiederum, wovon soll der Mensch leben? Wenn man ihn erprest ist das doch Wasser auf die Mühlen seiner Systemkritik? Im Zweifel müßte man, solange er seine Arbtei korrekt macht in meinen Augen in den Sauren Apfel beißen und ihn machen lassen. Mit allen Magenschmerzen.
 
Nach meinem Gefühl sit das so eine ganz oder gar nicht sache. Im Falle des Schornsteinfegers kommt es ja einem Berufsverbot gleich, und das kann man meines Wissens nur machen wenn man im Rahmen seines Berufes Mist gebaut hat. Also bspw aht der Arzt das Vertrauensverhältnis mit seinen Patienten missbraucht. Andereseits möchte ich nicht das Nationalsozialisten und Kommnisten auch noch ein Monopol gestellt bekommen. Wiederum, wovon soll der Mensch leben? Wenn man ihn erprest ist das doch Wasser auf die Mühlen seiner Systemkritik? Im Zweifel müßte man, solange er seine Arbtei korrekt macht in meinen Augen in den Sauren Apfel beißen und ihn machen lassen. Mit allen Magenschmerzen.


Ich möchte nicht wissen wievel Mist er schon gebaut hat?

Was mache ich wenn ich gerade meine Türkischen,Spanischen und Kroatischen Nachbarn bei mir zu Hause bei einem Kaffee sitze habe ?
Werde ich dann heimlich von "meinem Rechten Schornsteinfeger" ins Visier genommen / gemeldet.
Wie unwohl muss man sich da fühlen?
Jemand der einer solchen "Partei" angehört hat bei mir nichts zu suchen
( da schließe ich ich den Worten von spockonline an)
Es ist doch mal erfreulich das man den Schornsteinfeger "erkannt" hat und im glatt verboten hat zu arbeiten.

Ich möchte nicht dass ein solcher Mensch in meiner Privatsphäre rumschnüffelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Wie unwohl muss man sich da fühlen?
Jemand der einer solchen "Partei" angehört hat bei mir nichts zu suchen
( da schließe ich ich den Worten von spockonline an)
Es ist doch mal erfreulich das man den Schornsteinfeger "erkannt" hat und im glatt verboten hat zu arbeiten.

Ich möchte nicht dass ein solcher Mensch in meiner Privatsphäre rumschnüffelt.[/FONT][/COLOR]


Tja, es kann sein, das ein Gericht jetzt urteilt, das du das hinnehmen musst - wat dann?