[Rechtsfrage] Was sind Lose?

meisterwms

LoseDealer.de Team
ID: 78098
L
12 Oktober 2007
2.284
401
Habe im Wege eines Rechtsstreites jetzt einem Gericht erklären müssen, was Lose sind. Soweit so gut. Wie sind die Lose aber rechtlich zu bewerten?
Sachen (§90BGB) sind sie sich, weil sie nicht "körperlich" sind.
Ich halte 2 Möglichkeiten für vertretbar.

1. Lose sind Rechte. Ein Los gibt ja das Recht an einer Verlosung teilzunehmen
2. Lose sind dem Gesetz unbekannt und sind daher "sui generis"

Was denkt ihr zu diesem Thema? Vorschläge sind gerne gesehen.

P.s. bitte keine Post a la "Lose sind nichts" und "Lose sind Zahlen im System und habe keinen Wert"... Danke...
 
lose würde ich eher als bonuspunkte sehen, die man auf klamm und externen seiten verdienen bzw. eintauschen kann (z.b. werbung, spielen an slots, gewinnspiele usw.). eher vergleichbar mit payback, webmiles, happydigits, euroclix und was es da nicht alles so gibt. :roll:

lg sgemmel
 
eher vergleichbar mit payback, webmiles, happydigits, euroclix und was es da nicht alles so gibt. :roll:

Wobei diese Punkte alle einen Gegenwert haben.
Also würde ich diesen Vergleich gerade bei Ämtern weg lassen.

Ich denke, dass Recht an einer Verlosung teilzunehmen trifft es doch prinzipiell ganz gut. Wurden die Lose nicht anfangs genutzt um an der Verlosung teilzunehmen ?
Das mit den Spielen etc. kam ja erst nach der Einrichtung des EF Systemes
 
lose würde ich eher als bonuspunkte sehen

Das BGB kennt leider keine Bonuspunkte. Ich will das nicht erklären, sondern juristischen Begriff dazu finden.


Also würde ich diesen Vergleich gerade bei Ämtern weg lassen.

Es geht mir nicht darum einem Amt etwas zu verklickern. Die ganzen Ausführungen zum Thema "Lose haben keinen Wert" sind doch nichts anderes als Aufschau eines Schutzschildes für die Anrechnung von Einkommen bei Hartz4 oder das Nichtanmelden eines Gewerbes... Mehr ist das doch nicht.

Ich habe aber einen Rechtsstreit mit einem User, bei dem ich die Lose eben juristisch korrekt beschreiben will. Rechte im Sinne des Gesetzes haben mir schon gefallen. Überleg aber, ob es eine passendere Beschreibung gibt...
 
Habe im Wege eines Rechtsstreites jetzt einem Gericht erklären müssen, was Lose sind. Soweit so gut. Wie sind die Lose aber rechtlich zu bewerten?
Sachen (§90BGB) sind sie sich, weil sie nicht "körperlich" sind.
Ich halte 2 Möglichkeiten für vertretbar.

1. Lose sind Rechte. Ein Los gibt ja das Recht an einer Verlosung teilzunehmen
2. Lose sind dem Gesetz unbekannt und sind daher "sui generis"

Was denkt ihr zu diesem Thema? Vorschläge sind gerne gesehen.

P.s. bitte keine Post a la "Lose sind nichts" und "Lose sind Zahlen im System und habe keinen Wert"... Danke...

hi meister!
Das selbe Problem hatte ich auch ich musste dem Gericht auch erklären was lose sind!
Ich habe ihm gesagt das alles mit Klamm.de angefangen hat der ,,bezahlten,, startseite!
Mittlerweile sind Klammlose eine weit verbreitete Internetwährung!
Man kann mit Losen Artikel kaufen - verleihen - Kredite aufnehmen - verdienen - zocken - bieten usw

Nach zich nachfragen seitens des Staatsanwaltes und des Richters wurden hier Klammlose als existierend betitel und somit auch im Gericht vertretbar waren!
gruß
fire
 
nun.

Klammlose kann man nicht "anfassen"

da ist allerdings auch das Rechtsystem noch nicht in der Realität bzw in der heutigen Zeit angekommen.

Klammlose sind "Virtuelle Dinge" bzw "Sammelobjekte"

man könnte sie einem Richter als virtuelle Glasmurmeln erklären.

sie werden hier ähnlich wie Glasmurmeln im Sandkasten als Spielzeug, Tauschmittel, Wetteinsatz etc verwendet. Nur eben im wesendlich größerem Rahmen.

das Los an Sich ist eine wertlose Zahl in einer Datenbank. Allerdings gibt es eben einen Handel mit ihnen und einen schwankenden Marktpreis.
 
bin gerade etwas im Streß und kann daher nicht nachschlagen ob es solche Begriffe gibt, bzw. in wiefern sie zutreffen:

Immaterielle Güter/Waren
virtuelle Güter/Waren (so drückt es ja z.B. auch Paypal/Ebay/... aus
oder ganz allgemein als Recht, halt Recht auf etwas wie z.B. Nutzungsrecht

Versuch aber auch mal über begriffe wie WOW-Gold/etc. an einen gültigen Rechtsbegriff zu kommen, müsste genauso zutreffend für Klammlose sein.
 
@ZorDraK

Unser Rechtssystem kennt sehr wohl virtuelle Sachen. Das sind z.B. Forderungen oder eben Rechte. Die kannst du nicht anfassen, die existieren aber.

Ich denke ich bleibe bei meiner Auffassug, dass Lose "Rechte" im Rechtssinne sind. Aus der Entstehungsgeschichte kann man es gut begründen und belegen.
 
Ich denke auch, dass das Rechtssystem bereits virtuelle Dinge kennt. Man bedenke doch nur das virtuelle Spiel SecondLife - auch da gab es bereits Kriminalfälle, die vor Gericht nicht nichtig erklärt wurden (obwohl nur virtuell).´

Vl. fragst du mal deinen Rechtsanwalt, Polizei und/oder Arbeiterkammer, wie du das beziffern könntest...?? Weil alle drei könnten ja mit virtuellen Dingen zu tun haben.
 
aus einem Schreiben der Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) :

Lose sind weder Geld und unbeschadet ihrer Geldersatzfunktion auch nicht elektronisches Geld i.S.v.§1 Abs.14 KWG.

ergo, Punkte, um an Gewinnspielen teilzunehmen bzw als Bonussystem
 
Lose sind Rechte. Sie geben einem das Recht an einer Verlosung von klamm.de teilzunehmen.

Auch Rechte können übetragbar sein. Nichts anderes passiert, wenn man Lose zu einem anderen User transferiert. Man transferiert das Recht an einer Verlosung teilzunehmen, die klamm.de veranstaltet.

Sie sind keine Bonuspunkte. Bonuspunkte haben nämlich im Gegensatz zu Klammlosen einen Wert. Zum Beispiel Primeras oder Paybackpunkte. Diese können beim Betreiber gegen einen vorher festgelegten Eurobetrag eingetauscht werden. Aber auch Bonuspunkte sind Rechte. Jedoch Recht ist nicht gleich Recht, da jedes Recht natürlich einen anderen Inhalt hat.
Lose habe hingegen keinen Wert. Sie können nicht gegen einen festgelegten Gegenwert beim Herausgeber eingetauscht werden, sondern nur genutzt werden um an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Ihnen steht also kein entsprechender Gegenwert gegenüber. Sie haben jedoch sehr wohl einen Preis. Dies mag sich im ersten Moment komisch anhören, aber etwas wertloses kann auch einen Preis haben. Ich kann mein wertloses vollgerotztes Taschentuch für 10€ anbieten. Dann hat das Taschentuch einen Preis von 10€ ist jedoch immer noch wertlos.

Dass Lose keinen Wert haben, ergibt sich auch aus folgender Überlegung. Jeder der ein Recht herausgibt, kann dessen Inhalt bestimmen. Das Recht gilt nämlich immer gegenüber demjenigen, der es herausgibt. Lukas ist der Herausgeber der Lose. Ein anderer kann keine Klammlose erzeugen. Lose, die von Lukas Klamm herausgegeben werden, sollen allein schon deswegen keinen Wert haben, da sonst jeder User auch einen Anspruch gegen ihn hätte, den Wert der Lose zu zahlen. Das gerade will er aber bestimmt nicht.

Wenn Dich ein User um Lose beschissen hat, dann hast Du gegenüber ihn einen Anspruch auf Zahlung der Lose. Da Lose übertragen werden können, kann sich derjenige nicht auf Unmöglichkeit berufen (a.A. auch vertretbar). Er kann nämlich Lose kaufen.

Bisher sind mir nur sehr wenige Gerichtsurteile zum Theman Klammlose bekannt. Wer ein wenig über die Tätigkeit eines Amtsrichters weiß und bedenkt, dass ein Amtsrichter meist bis zu 700 Fälle im Jahr bearbeitet, der kann sich vorstellen, dass er sich auch nicht immer so ausführlich damit beschäftigt, was Klammlose nun genau sind. Da aber das Verklagen und das Betrügen von anderen Klammusern mittlerweile zu einer Lieblingsbeschäftigung einiger hier geworden ist, wird es sicherlich bald auch eine Rechtsprechung zu diesem Thema geben. Nach ausführlicher Diskussion mit einem Vorsitzenden Richter am Landgericht glaube ich, dass ich mit meiner Auffassung aber nicht komplett daneben liege. Nur beim kusiv geschriebenen bin ich mir nicht allzusicher.

Ich hoffe, man versteht, was ich schreibe. Wenn nicht, werde ich das ganze morgen nochmal überarbeiten... Bin jetzt müde und geh HeiaBubu :D

Tommek

Noch eine letzte Anmerkung: Das BGB kennt alles. Es ist eines der genialsten Bücher die je geschrieben wurden, denn selbst die modernsten Erfindungen lassen sich meist unter einen Paragraphen subsumieren. Das BGB kennst sowohl klammlose als auch Bonuspunkte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn klugscheissen angesagt ist, bin ich dabei :ugly:

Bonuspunkte haben nämlich im Gegensatz zu Klammlosen einen Wert. Zum Beispiel Primeras oder Paybackpunkte. Diese können beim Betreiber gegen einen vorher festgelegten Eurobetrag eingetauscht werden. Aber auch Bonuspunkte sind Rechte. Jedoch Recht ist nicht gleich Recht, da jedes Recht natürlich einen anderen Inhalt hat.
Lose habe hingegen keinen Wert.
Du willst also bestimmen, ob etwas einen Wert hat oder nicht, danach, ob der Betreiber dafür etwas zu geben bereit ist oder nicht? D.h. die ganze Rechtsordnung ist soll sich daran binden, was LK/Payback Rabattverein e.V. etc. sich ausdenken? Wohl kaum. Ob die Betreiber etwas dafür geben ist nicht mehr und nicht weniger, als ein Angebot zum Eintauschen. Ob der Kunde das angebot annimmst liegt im Rahmen der Vertragsfreiheit.
Ein Briefmarkensammler ist bereit für eine tolle Breifmarke 100€ zu zahlen, und ich nicht. Hat die Breifmarke nun keinen Wert? Das will man wohl kaum sagen.

Wert einer Sache bestimmt sich nach dem Preis, den der Empfängerhorizont (=Zielgruppe) zu zahlen bereit ist.

Ich kann mein wertloses vollgerotztes Taschentuch für 10€ anbieten. Dann hat das Taschentuch einen Preis von 10€ ist jedoch immer noch wertlos.
Im Gegensatz zu den Losen hat dein Taschentuch tatsächlich keinen Wert. Aber einen Preis. Denn im Gegensatz zu den Losen will dein Taschentuch niemand erwerben.


Dass Lose keinen Wert haben, ergibt sich auch aus folgender Überlegung. Jeder der ein Recht herausgibt, kann dessen Inhalt bestimmen.
Man kann den INHALT eines Rechts bestimmen aber nicht den (Verkehrs)Wert... Dies wäre nicht möglich, wenn man es verbietet mit diesem Recht zu handeln (Beim Handelns erlischt das Recht). Aber genau das will ja LK nicht...


Wenn Dich ein User um Lose beschissen hat, dann hast Du gegenüber ihn einen Anspruch auf Zahlung der Lose. Da Lose übertragen werden können, kann sich derjenige nicht auf Unmöglichkeit berufen (a.A. auch vertretbar).
a.A. nicht vertretbar. Unmöglichkeit meint die tatsächliche Unmöglichkeit. Im Wege der Naturalrestriktion darf aber den Gläubiger aussuchen ob er die Sache/das Recht haben will oder Ersatz in Geld.

Alle mir bekannten Urteile sind wertlos. Diese sind auf dem vortrag des Gläubigers ergangen, da der Schuldner sich nicht vernünftig gewehrt hat. Da gebe ich dir insoweit Recht. Da ich aber selbst nie als Schuldner auftrette werde ich das wohl nie ändern können. Bin gerade dabei ein Strafverfahren wegen Betruges gegen einen solchen Schlaumeier anzustrengen. Da gehts auch darum, ob Lose einen Wert haben (denn nur dann wäre eine Vermögensverfügung möglich). Bin mal gespannt wie es ausgeht :roll:




Noch eine letzte Anmerkung: Das BGB kennt alles. Es ist eines der genialsten Bücher die je geschrieben wurden, denn selbst die modernsten Erfindungen lassen sich meist unter einen Paragraphen subsumieren. Das BGB kennst sowohl klammlose als auch Bonuspunkte.

1. Dem fettgedruckten stimme ich zu.
2. BGB kennt sicherlich nicht alles, sonst wäre die sog. richterliche Rechtsfortbildung nicht nötig.
3. In meinem BGB steht weder was von KlammLosen noch vom Bonuspunkten. Steht da in deinem was drin? (handreingeschrieben zählt nicht ;)). Meins kennt wie gesagt nur Rechte, aber keine Paybackpunkte oder KlammLose.
 
...Sie sind keine Bonuspunkte. Bonuspunkte haben nämlich im Gegensatz zu Klammlosen einen Wert. ...

Ist jetzt wirklich reine Neugier ... kannst du mir irgendwo Belegen, das Bonuspunkte einen festen Wert haben müssen ? Wenn das irgendwo schriftlich definiert ist, würde ich das doch gerne mal lesen.
Mir wäre das neu, dass wenn ich einen Bonus für etwas anbiete dieser auch einen festen Wert haben muss.
 
Du kannst den Wert der SAche anhand des "Wiederbeschaffungspreises" erklären. Denn leihe ich jemanden eine beliebige Sache x, die verloren geht. Dann muss er mir einen Ersatz beschaffen oder den Wiederbeschaffungswert ausgleichen. Das gilt allgemein egal ob Klammlose, beliebige Sammelobjekte oder ähnliches. Ein Liebhaberwert zählt dabei nicht "für mich sind 1 mio klammlose 10 € wert, weil ich das so festlege".

Sprich wenn dir jemand 10 MRD schuldet, dann muss er dir entweder die 10 MRD beschaffen (jedes Los ist ja gleich) oder eben dir den Wiederbeschaffungswert überweisen also 1500 €.

Und klammlose haben sehr wohl einen Wert (-> Wiederbeschaffungswert) nur eben keinen festgelegten Kurs (was auch egal ist), denn die Menge ist erheblich und das alleine begründet schon einen Wert.
 
Du willst also bestimmen, ob etwas einen Wert hat oder nicht, danach, ob der Betreiber dafür etwas zu geben bereit ist oder nicht? D.h. die ganze Rechtsordnung ist soll sich daran binden, was LK/Payback Rabattverein e.V. etc. sich ausdenken? Wohl kaum. Ob die Betreiber etwas dafür geben ist nicht mehr und nicht weniger, als ein Angebot zum Eintauschen. Ob der Kunde das angebot annimmst liegt im Rahmen der Vertragsfreiheit.
Ein Briefmarkensammler ist bereit für eine tolle Breifmarke 100€ zu zahlen, und ich nicht. Hat die Breifmarke nun keinen Wert? Das will man wohl kaum sagen.

Du vermischt hier einfach ne ganze Menge. Die Rechte, die ich einem anderen einräume, dessen Inhalt kann ich selber bestimmen. Rechte können unter anderem aus einem Vertrag entstehen. Der Inhalt eines Vertrages wird immer noch von den Vertragspartnern und nicht vom Gericht bestimmt (höchstens durch Auslegung). Wenn Payback sich verpflichtet, Paybackpunkte im Wert 1Punkt/1Cent einzutauschen (so war es zumindest früher mal, wie es jetzt ist, weiß ich nicht), dann hast Du gegen die einen Anspruch, dass Du für jeden Paybackpunkt 1 Cent erhälst. Jeder PaybackPunkt ist somit nichts anderes, wie ein Recht.

Bei einer Briefmarke handelt es sich übrigens um eine bewegliche Sache, nicht um ein Recht.


Man kann den INHALT eines Rechts bestimmen aber nicht den (Verkehrs)Wert... Dies wäre nicht möglich, wenn man es verbietet mit diesem Recht zu handeln (Beim Handelns erlischt das Recht). Aber genau das will ja LK nicht...

Der Wert eines Rechtes richtet sich nach dessen Inhalt. Ein Los gibt einem nur das Recht an einer Verlosung teilzunehmen. Die bloße Teilnahme an einer Verlosung ist wertlos. Verkehrswert gibt es nur für bewegliche Sachen, nicht für Rechte (siehe Briefmarke).


a.A. nicht vertretbar. Unmöglichkeit meint die tatsächliche Unmöglichkeit. Im Wege der Naturalrestriktion darf aber den Gläubiger aussuchen ob er die Sache/das Recht haben will oder Ersatz in Geld.

Habe mich etwas unglücklich ausgedrückt. Geht man davon aus, dass Lose keinen Wert haben, dann könnte der Schuldner versuchen sich auf § 275 II BGB zu berufen. Ich neige aber auch eher dazu, dass § 275 II BGB hier nicht eingreift. Das würde jetzt aber sehr tief gehen, sich darüber Gedanken zu machen.

Alle mir bekannten Urteile sind wertlos. Diese sind auf dem vortrag des Gläubigers ergangen, da der Schuldner sich nicht vernünftig gewehrt hat. Da gebe ich dir insoweit Recht.

Hier sind wir vollkommen einer Meinung.

In meinem BGB steht weder was von KlammLosen noch vom Bonuspunkten. Steht da in deinem was drin? (handreingeschrieben zählt nicht ;)). Meins kennt wie gesagt nur Rechte, aber keine Paybackpunkte oder KlammLose.

Lol, Autos sind Sachen, sind aber auch nicht expliziet im BGB genannt :D

Tommek
 
Vorweg: brauchst mich nicht zu belehren was Sachen sind, ich weiß es selbst :D

Du vermischt hier einfach ne ganze Menge. Die Rechte, die ich einem anderen einräume, dessen Inhalt kann ich selber bestimmen. Rechte können unter anderem aus einem Vertrag entstehen. Der Inhalt eines Vertrages wird immer noch von den Vertragspartnern und nicht vom Gericht bestimmt (höchstens durch Auslegung). Wenn Payback sich verpflichtet, Paybackpunkte im Wert 1Punkt/1Cent einzutauschen (so war es zumindest früher mal, wie es jetzt ist, weiß ich nicht), dann hast Du gegen die einen Anspruch, dass Du für jeden Paybackpunkt 1 Cent erhälst. Jeder PaybackPunkt ist somit nichts anderes, wie ein Recht.
Ich habe du hast es nicht ganz verstanden.
Recht hat einen Inhalt und einen Wert.
Beispiel. Ich habe eine Forderung gegen einen Insolventen. Diese Forderung ist über 10€. Da aufgrund der Insolvenzquote ich aber nur 10% kriege, ich die Forderung 1€ Wert.
Also hier Inhalt = 10€, Wert = 1€.
Den Wert musst du bei Losen als einen VERKEHRSWERT betrachten.


Verkehrswert gibt es nur für bewegliche Sachen, nicht für Rechte (siehe Briefmarke).
Schwachsinn. Es gibt einen regen Handel mit Rechten (vor allem im Urheberrechtsbereich). Stichworte ABBA-Songrechte usw. Auch hier gibst es einen Verkehrswert. Übrigens gelten für Rechte die Vorschriften über Sachen entsprechend... Daher kann es beim Verkehrswert keine Unterschiede geben..

Habe mich etwas unglücklich ausgedrückt. Geht man davon aus, dass Lose keinen Wert haben, dann könnte der Schuldner versuchen sich auf § 275 II BGB zu berufen. Ich neige aber auch eher dazu, dass § 275 II BGB hier nicht eingreift. Das würde jetzt aber sehr tief gehen, sich darüber Gedanken zu machen.
Bei den Fällen die wir hier haben, entsteht der Anspruch eigentlich aus Delikt. Ein Schadenersatzanspruch kann aus §280 oder §823 I bzw. §823 II resultieren. Hier ist die Unmöglichkeit kaum interessant.


Hier sind wir vollkommen einer Meinung.
8O



Lol, Autos sind Sachen, sind aber auch nicht expliziet im BGB genannt :D
Das Autos Sachen (sogar bewegliche! Sachen) sind ist mir klar. Nur hast geschrieben, dass "Das BGB kennst sowohl klammlose als auch Bonuspunkte.". Und das ist so falsch. Lose können unter ein Begriff subsumiert werden, ja. Aber so wörtlich wie du es geschrieben hast, ist es falsch. Und wenn du auf ein "fundiertes Wissen" zurückgreifst, möchtest du dieses bitte auch exakt formulieren :D p.s. es heisst übrigens "explizit" :D
 
Ich verstehe Deinen agressiven Ton nicht ganz. Du hast hier Leute nach Deiner Meinung gefragt. Die habe ich Dir gegeben. In einem freundlicheren Ton, hätte ich hier gerne mit Dir weiter diskutiert. Aber das scheint nicht möglich zu sein.

Nur ganz kurz soviel:

1. Würdest Du mit Deiner Ansicht Recht haben, dann müsste Lukas, würde er klamm einstellen, jedem User für seine Lose den aktuellen Loseverkehrswert auszahlen, oder? Das halte ich doch für sehr fragwürdig. Dann muss ja jeder, der irgendwelche Punkte herausgibt hoffen, dass diese nie einen Verkehrswert bekommen, ansonsten hätte man ein großes Problem. Oder kann man nur von anderen Klammusern das Geld verlangen und nicht von Lukas?
Weitere Konsequenz wäre, dass wenn Lose einen Wert haben, die Staatsanwaltschaft ebenfalls hier sehr schnell wegen illegalem Glücksspiel ermitteln würde. Für einige Seitenbetreiber, die hier sogar minderjährige Spielen lassen, könnte dass sehr sehr böse enden. Ich geh dann mal zur Polizei und erstatte nen paar Anzeigen :D

2. Unmöglichkeit kann sehr schnell bei einer Leihe auftreten, da man hier meist nur aus Vertrag vorgehen kann. Für einen Betrug braucht man schon Vorsatz zu Beginn der Leihe. Die meisten User wollen am Anfang ihre Lose durchaus zurückzahlen. Zumindest wird es schwer sein, ihnen das Gegenteil zu beweisen. Somit scheidet Delikt aus.

3. ABBA Rechte haben einen Preis, nicht einen Wert. Natürlich können diese auch gehandelt werden, keine Frage. Im Gegensatz zu Losen, werde diese aber nicht verliehen oder mit denen gezockt. Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.

4. Bzgl. der Lose im BGB. Ganz ehrlich. Wenn Du hier jedes Wort auf die Goldwage legst, dann macht eine Diskussion noch weniger Sinn.

5. Fängst Du jetzt an hier alle meine Threats auf Rechtschreibung zu kontrollieren und Dich darüber lustig zu machen? Wenn Dir langweilig ist, geh Deine eigenen Posts mal durch und durchsuch die nach Rechtschreibfehler.

Das wars von mir in diesem Threat.

Tommek
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe Deinen agressiven Ton nicht ganz. Du hast hier Leute nach Deiner Meinung gefragt. Die habe ich Dir gegeben. In einem freundlicheren Ton, hätte ich hier gerne mit Dir weiter diskutiert. Aber das scheint nicht möglich zu sein.
Also wenn meine geistigen Ergüsse unfreundliche rübergekommen sein sollten, so bitte ich um Entschuldigung. War nicht meine Absicht. Wollte das eigentlich kurz vor dem Einschlafen nochmals alle beantworten, und da ist die Freundlichkeit wohl zu kurz gekommen. sorry..:-?


1. Würdest Du mit Deiner Ansicht Recht haben, dann müsste Lukas, würde er klamm einstellen, jedem User für seine Lose den aktuellen Loseverkehrswert auszahlen, oder? Das halte ich doch für sehr fragwürdig. Dann muss ja jeder, der irgendwelche Punkte herausgibt hoffen, dass diese nie einen Verkehrswert bekommen, ansonsten hätte man ein großes Problem. Oder kann man nur von anderen Klammusern das Geld verlangen und nicht von Lukas?
Nein das ist ein falscher Schluss. Die haben festgestellt, Lose sind Rechte mit einem Inhalt und einem Verkehrswert. Der Inhalt der Lose ist auch u.a. "Lose können jederzeit abgeschafft werden.". Spricht der Verkerswert berücksichtigt das auch mit.


Weitere Konsequenz wäre, dass wenn Lose einen Wert haben, die Staatsanwaltschaft ebenfalls hier sehr schnell wegen illegalem Glücksspiel ermitteln würde. Für einige Seitenbetreiber, die hier sogar minderjährige Spielen lassen, könnte dass sehr sehr böse enden. Ich geh dann mal zur Polizei und erstatte nen paar Anzeigen :D
Du überschätzst den Eifer der Staatsanwaltschaften. Ich habe bereits einen, der 1000 Leute um Lose beschissen hat. Eindeutig Betrug. Ich habe Strafanzeige erstattet. Daraufhin kommt der der Staatsanwaltschaft "Der Betreiber sollte nur mit anderen Leuten ein Spiel um Bonuspunkte spielen". Die haben nicht mal verstanden, worum es eigentlich geht. Ich habe daraufhin eine sofortige Beschwerde beim Generalstaatsanwalt eingelegt. Das Verfahren wurde auf meine Beschwerde hin eröffnet. ERST DA hat mich die Staatsanwaltschaft angerufen um zu fragen was Lose sind...
Wenn die Menschen nicht gerade einen besoffenen Autofahrer oder einen Ladendieb haben ist das Engagemt = 0, da sie sich reindenken müssten..

2. Unmöglichkeit kann sehr schnell bei einer Leihe auftreten, da man hier meist nur aus Vertrag vorgehen kann. Für einen Betrug braucht man schon Vorsatz zu Beginn der Leihe. Die meisten User wollen am Anfang ihre Lose durchaus zurückzahlen. Zumindest wird es schwer sein, ihnen das Gegenteil zu beweisen. Somit scheidet Delikt aus.
Auch dir düfte die Rechtsprechung bekannt sein, dass wenn du ein Darlehen aufnimmst, ohne die Möglichkeit zu haben dieses zurückzuzahlen durch wegen Betrugs dran bist. Der Rechtsprechung nimmt hier einen bedingten Vorsatz an...



4. Bzgl. der Lose im BGB. Ganz ehrlich. Wenn Du hier jedes Wort auf die Goldwage legst, dann macht eine Diskussion noch weniger Sinn.
Das sollte das am Anfang angekündigte Klugscheissen sein :D Ich weiss sehr wohl wie du es gemeint hast. Aber wenn du mir versuchst zu erklären, dass Autos Sachen sind, dann kann ich hier auch klugscheissen :D

5. Fängst Du jetzt an hier alle meine Threats auf Rechtschreibung zu kontrollieren und Dich darüber lustig zu machen? Wenn Dir langweilig ist, geh Deine eigenen Posts mal durch und durchsuch die nach Rechtschreibfehler.
Ich weiss, dass es falsch rübergekommen ist. Ich habe mich nur über das Wort amüsiert :D und bis auf den folgenden Absatz verliere ich kein Wort zur Rechtschreibung (wobei es meist nicht Rechtschreibung sondern zu schnelles Schreiben ist - bei mir auch..)

Das wars von mir in diesem Threat.

Wie versprochen - es heißt Thread:evil:
 
Also wenn meine geistigen Ergüsse unfreundliche rübergekommen sein sollten, so bitte ich um Entschuldigung. War nicht meine Absicht. Wollte das eigentlich kurz vor dem Einschlafen nochmals alle beantworten, und da ist die Freundlichkeit wohl zu kurz gekommen. sorry..:-?

Ok, angenommen.

Nein das ist ein falscher Schluss. Die haben festgestellt, Lose sind Rechte mit einem Inhalt und einem Verkehrswert. Der Inhalt der Lose ist auch u.a. "Lose können jederzeit abgeschafft werden.". Spricht der Verkerswert berücksichtigt das auch mit.

Mhhh. Ist es aber dann nicht merkwürdig, dass etwas einen Wert hat, was von heute auf morgen wieder keinen Wert hat, ohne dass man es beeinflussen kann und ohne dass man weiß, wann der Zeitpunkt ist, wann die Dinger wertlos sind.

Du überschätzst den Eifer der Staatsanwaltschaften. Ich habe bereits einen, der 1000 Leute um Lose beschissen hat. Eindeutig Betrug. Ich habe Strafanzeige erstattet. Daraufhin kommt der der Staatsanwaltschaft "Der Betreiber sollte nur mit anderen Leuten ein Spiel um Bonuspunkte spielen". Die haben nicht mal verstanden, worum es eigentlich geht. Ich habe daraufhin eine sofortige Beschwerde beim Generalstaatsanwalt eingelegt. Das Verfahren wurde auf meine Beschwerde hin eröffnet. ERST DA hat mich die Staatsanwaltschaft angerufen um zu fragen was Lose sind...
Wenn die Menschen nicht gerade einen besoffenen Autofahrer oder einen Ladendieb haben ist das Engagemt = 0, da sie sich reindenken müssten..

Bei Staatsanwälten gibt es solche und solche. Bei Veranstaltung von illegalem Glückspiel, bei dem täglich mehrere 1000€ umgesetzt werden, würde aber jeder Staatsanwalt hellhörig.

Auch dir düfte die Rechtsprechung bekannt sein, dass wenn du ein Darlehen aufnimmst, ohne die Möglichkeit zu haben dieses zurückzuzahlen durch wegen Betrugs dran bist. Der Rechtsprechung nimmt hier einen bedingten Vorsatz an...

Hier kommt es auf den Einzelfall an. Wenn ein Harz 4 Empfänger einen Kredit in Höhe von 10.000€ aufnimmt magst Du Recht haben. Grundsätzlich wird der Vorsatz jedoch in den meisten Fällen verneint.

Das sollte das am Anfang angekündigte Klugscheissen sein :D Ich weiss sehr wohl wie du es gemeint hast. Aber wenn du mir versuchst zu erklären, dass Autos Sachen sind, dann kann ich hier auch klugscheissen :

Zum Thema Sachen: Tiere sind keine Sachen, werden aber als solche behandelt... :D


Wie versprochen - es heißt Thread:evil:

Diesen Fehler mache ich immer. Ich werde es wohl nie lernen... Bin da schon mehrmals drauf hingewiesen worden.

Tommek