Rechtliche Frage zum Thema Werberwechsel

Und genau diese Tatsache stört mich doch sehr. Auch wenn mich hier nun schon ein paar schlecht bewertet haben. Ich weiss ja nicht ob hier Abzocken toleriert wird, aber es scheint mir jedoch der Fall zu sein oder sogar gewollt...

Abzocken wird nicht toleriert, aber das Problem was du hast ist ein ganz anderes. Du bist nicht abgezockt wurden hier in diesem konkreten Fall, es ändert sich absolut null für dich.

denn auch wer nicht in Erscheinung tritt kann dir (finanziellen) Schaden zufügen ;)

Sehr interessant. In Hamburg wohnt ein polizeibekannter und Stadtbekannter Schläger leider sperren die den nicht ein, solange er nichts mehr macht, obwohl er ja mal nach Kassel fahren könnte und mir Schaden zufügen könnte.

Denk mal über deine Rechtsauffassung nach.

Da bleibt der Spass ganz schön auf der Strecke. Aber es spricht ja auch nichts dagegen, dass ich meine Refs alle freigebe. Dann wäre das Thema eigentlich vom Tisch.

Tja, also willst du doch jemanden abzocken ;-)
 
Ich hab auch keinen Nachteil, aber darum geht es mir nicht. Ich will einfach meinen Werber haben, der mich ersteigert hat und nicht diesen anderen unterstützen.

Und nein ich will keinen Abzocken, da ich diesem neuen Werber gegenüber ja zu nichts verpflichtet bin
 
Sehr interessant. In Hamburg wohnt ein polizeibekannter und Stadtbekannter Schläger leider sperren die den nicht ein, solange er nichts mehr macht, obwohl er ja mal nach Kassel fahren könnte und mir Schaden zufügen könnte.

Warst du das nicht der immer wieder den Apfel mit der Birne vergleicht?

Du vergleichst hier Zivilrecht mit Strafrecht, und das sind zwei paar Schuhe.

Denk bitte mal generell nach, denn das hast du anscheind heute noch nicht gemacht wenn ich sowas lese.
 
Es ist völlig egal ob ich Zivilrechtlich den Vergleich ziehe oder Strafrechtlich, die Grunsätze auf denen unser Rechtssystem basiert sind bei beiden gleich.

Und fackt ist, solange Sie keinen Schaden hat, solange wird Sie wohl der Verpflichtung nachkommen müssen. Das Urteil mit dem Fitnisscenter passt hier zivilrechtlich sehr genau. Und ob es sich dabei um einen "Abzocker" handelt oder nicht müßte man erstmal klären.

Äpfel und Birnen vergleicht man immer, da man sonst einen zu 100% identischen Fall haben müßte. Aus diesem Grund wird ja auch der Einzelfall geprüft.
 
Es ist völlig egal ob ich Zivilrechtlich den Vergleich ziehe oder Strafrechtlich, die Grunsätze auf denen unser Rechtssystem basiert sind bei beiden gleich.

Und fackt ist, solange Sie keinen Schaden hat, solange wird Sie wohl der Verpflichtung nachkommen müssen. Das Urteil mit dem Fitnisscenter passt hier zivilrechtlich sehr genau. Und ob es sich dabei um einen "Abzocker" handelt oder nicht müßte man erstmal klären.

Äpfel und Birnen vergleicht man immer, da man sonst einen zu 100% identischen Fall haben müßte. Aus diesem Grund wird ja auch der Einzelfall geprüft.

Du schreibst wirklich voll den Mist. Ich bin einen Vertrag mit meinem Werber aus der Auktion eingegangen nicht mit dem anderen. Und ich hab bei Veträgen ein Widerrufsrecht, wenn diese sich ändern. Und das ist hier passiert. Man hat mich zudem auch nicht vor der Umschreibung darauf hingewiesen.
 
Hmm, also deiner Meinung nach handelt es sich beim geworben werden um einen RECHTSGÜLTIGEN VERTRAG nach deutschem Recht? In diesem Fall, und NUR in diesem Fall, wäre Secondlife2010 zu irgendetwas verpflichtet.
Da aber zwischen Werber und Ref kein Vertrag zustande kommt gibt es auch keine rechtlich durchsetzbaren Verpflichtungen für Refs.

Ich denke mal aus genau diesem Grund sagen die Admins dazu auch:

Allgemeine Regeln für das Werben von Refs: (gültig seit dem 09.06.04)

Jeder User ist selbst für sein Angebot und die Umsetzung verantwortlich. Mods oder Admins werden nichts unternehmen, wenn ein Ref nur die Anmeldelose kassiert und dann inaktiv ist oder sich sogar wieder abmeldet. Das gilt auch für den Fall, dass der Werbende in seinem Angebot eine Klausel 'Aktivität ist Bedingung' formuliert hat.

Wenn du nun aber anderer Meinung bist und das ganze frü Rechtlich durchsetzbar hälst können wir beide das gerne mal gerne ausprobieren. Du zahlst mir 100 Mio Lose für die Anmeldung auf einer Seite deiner Wahl und verlangts dafür innerhalb von 2 Wochen 10 Mio AP. Die mache ich dann natürlich nicht und du kannst mich drauf verklagen dem nachzukommen. Mal sehen wieviel Geld du da sinnlos zahlst für Anwal&Gerichtsgebühren ;)
 
Na wenn du meinst, dann lass dich doch wieder zurück schreiben;)

Sorry ich vergaß, das macht der Webbi nicht, naja wie schaaaaade.


Vergiß nicht, das du diesen Thread eröffnet hast und gefragt hast, scheinbar hast du nicht die Antworten bekommen, die du wolltest!

Du willst vom "Vertrag" zurücktreten? Zahl doch die erhalten Lose zurück und einige dich mit Ihm.
 
Du scheinst wirklich an Realitätsverlust zu leiden.

Mein Werber ist gesperrt, ihm kann ich die Lose nicht zurückzahlen. Und ich hab hier schon sehr gute Antworten gefunden, aber dein Gefasel war da nicht dabei, da es in keinster Weise irgendwelchen rechtlichen Grundlagen entspricht.
 
Und wie soll man einem gesperrten User Lose zurückzahlen?

Stimmt.

Hmm, also deiner Meinung nach handelt es sich beim geworben werden um einen RECHTSGÜLTIGEN VERTRAG nach deutschem Recht?

Habe ich nie geschrieben und ich habe nicht ohne Grund einige Wörter in Ausführungszeichen gesetzt.

Da es ja keinen Vertrag gibt, brauch ja der Admin der Seite sie auch nicht umschreiben und damit sind doch alle glücklich, außer Sie natürlich.;) Ich vermute mal, das Sie deswegen im Threadtitel "rechtliche Frage" gewählt hat, weil Sie den Admin unter Druck setzen wollte.
 
Das ist doch nicht ausfallend. Ich finde dich wirklich lustig, besonders deine Satzbauweise ist sehr lustig. Nur wirklich zum Thema beitragen, also mit Sinn und Verstand, ist was Anderes. Du hast meiner Meinung nach nicht die leiseste Ahnung von dem was du hier schreibst. Da ist Anstaltsleiter schon wesentlich besser, auch katrawi, eigentlich alle anderen.
 
Ich sehe da einen Vertrag mit demjenigen, der Dich als Ref ersteigert hat. Er stellt 60% Refback ein und zahlt die Lose. Du verspielst die Lose, die Du aus Deiner 3. Ebene bekommst und kaufst damit evtl. neue Refs.

Dazu bist Du verpflichtet, zu mehr aber nicht. Da Dein Werber ja gesperrt ist und den Vertrag nicht mehr erfüllen kann, musst Du ihn auch nicht erfüllen. Deshalb könnte man den Vertrag als aufgelöst betrachten, Du müsstest ihm jetzt die Lose zurückgeben, was ja nicht geht. :D

Verwahr einfach die Lose, für den Fall, dass er noch mal aktiv werden darf und mach mit dem Account, was Du willst.

Marty
 
Ja, das Refback ist nach wie vor gleich. Und nein, es kann mir eben nicht egal sein, weil ich keinen Abzocker unterstützen will. Ist das so schwer zu verstehen?

Ok, im Nachhinein ist es jetzt klar. Es geht ums Prinzip ein Solchen nicht zu unterstützen ;)

Was heißt denn "Stadtbekannter Abzocker" ? Mir ist er nicht bekannt zb. Wer hat denn festgelegt, das er ein Abzocker ist?

Dieser war mir zwar bis jetzt auch unbekannt, aber nach einem Blick auf die Klammbewertungen sagt wohl schon einiges aus ... kommt ja nicht von ungefähr. Man muss auch nicht immer alles mitbekommen und jeder jedem bekannt sein ;)

Die Konditionen hier haben sich doch nicht geändert oder? Also ensteht kein Schaden und es ist völlig uninteressant ob der jenige irgendwann mal Streit mit jemanden hier im Forum hatte.
Seltsam eure Rechtsauffassung. Alle sind gleich aber einige gleicher.

Klar, für secondlife2010 hat sich soweit nichts geändert, außer eben der Werber, allerdings hat wohl jeder seine gewissen Prinzipien die er/sie verfolgt und ich bin sicher auch du :mrgreen:

Für mich sieht es ganz klar so aus, als wenn Sie sich ein zweites mal verkaufen will und die bereits erhaltenen Lose behalten will, nur eben nichts mehr dafür tun.

Achso, das ist Abzocke für mich.:p

Warum steckt du sie gleich in eine Schublade?
 
Warum steckt du sie gleich in eine Schublade?

Deswegen

Frage 3:
Muss mein alter Werber mich bei einem Verkauf beteiligen?


Macht für mich den Eindruck, das es völlig egal ist, wer Ihr neuer Werber ist, wenn Sie daran beteiligt wurden wäre. Also etwas dafür bekommen hätte.

Darf ich in dem Fall, dass ich schon umgeschrieben bin, einfach meine Refs freigeben und weiterverkaufen?

Es geht nicht um Prinzipien, sondern um den höchstmöglichen Gewinn für Sie. Auf deutsch Sie will nicht verkauft werden, aber möchte Ihre Refs verkaufen. Seltsam oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Achso, nachfragen und sich erkundigen, heißt bei dir in eine Schublade stecken!

Ihr wirfst du Abzocke vor, aber nur weil dir refs4me als Abzocker nicht bekannt ist, zweifelst du es an.

Schon klar :roll:
 
Nein, im ersten Beitrag stand nichts von Abzocke oder refs4me oder wie auch immer.

Dort steht, ich will nicht verkauft werden, will aber meine Refs verkaufen.

Oder etwa nicht? Zeig mir doch mal in ihrem ersten Beitrag wo was über den Werber steht.
 
Im übrigen gibt es ein Urteil, über so einen Verkauf wo die Klägerin ähnlich argumentiert (ich bin mit dem alten Betreiber des Fitnissstudios einen Vertrag eingegangen nicht mit dem neuen) und sie hat vor Gericht(LG Stuttgart, Urteil vom 13. 2. 2009, Az. 5 S 199/06) kein Recht bekommen. Die Begründung der Richter, für die Klägerin ändert sich nicht und der Betreiber des Fitnissstudios spielt eine untergeordnete Rolle da er nicht direkt in Erscheinung tritt.

Ich sehe da einen Vertrag mit demjenigen, der Dich als Ref ersteigert hat. Er stellt 60% Refback ein und zahlt die Lose. Du verspielst die Lose, die Du aus Deiner 3. Ebene bekommst und kaufst damit evtl. neue Refs.


Wie Marty schon sagte, der Vertrag belief sich nicht zwischen Seite X und User, sondern zwischen Werber Y und User.

Werber Y hat nun seine Vertragsposition aufgegeben, ohne das vorherige Einverständnis der zweiten Vertragspartei, hier dem User, und der User ist dem neuen Werber Z gegenüber zu nichts verpdlichtet, denn mit diesem hat er keinen Vertrag.

Ich denke noch nichtmal, dass er dem Werber Y Lose schuldet, denn der Werber Y hat seine Vertragsposition gegenüber dem User ja aufgegeben, einen Schadensersatzanspruch hätte er also in diesem Fall nicht einmal.

So sieht es nach Vertragsrecht aus (keine Rechtsberatung, nur meine Meinung)