Rechtliche Frage zum Thema Werberwechsel

secondlife2010

Familienmanagerin
10 Februar 2010
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Hallo,

ich habe eine Frage in Sachen Werber.

Ich habe bei einer Seite per Auktion einen Werber gefunden. Diesem gegenüber bin ich ja verpflichtet aktiv zu sein und eben zu allem was ich in der Auktion angegeben habe.

Nun hat mich mein Werber einfach - ohne mein Einverständnis - an einen anderen weiterverkauft. Diesem neuen Werber bin ich meiner Meinung nach zu nichts verpflichtet, da ich mit diesem nie einen Handel eingegangen bin.

Frage 1:
Darf der mich ohne meine Erlaubnis einfach umschreiben lassen?

Frage 2:
Darf ich in dem Fall, dass ich schon umgeschrieben bin, einfach meine Refs freigeben und weiterverkaufen?

Frage 3:
Muss mein alter Werber mich bei einem Verkauf beteiligen?

Ich hab jedenfalls nie in der Auktion angegeben, das er mich wie ein Sklave weitervermarkten darf.

Danke für eure Antworten.

PS: Der Webby dort meint ich wäre ein Sklavenhandel eingegangen und er dürfe mich verkaufen...
 
Mhm schwierig. Ich würde sagen, dass es nicht okay ist, wenn der Werber, der dir gegenüber evtl Verpflichtungen hat , dich einfach verkauft um so eben diesen Verpflichtungen umgeht.

Wenn man das alles auch per Screens oder gar dem Thread nachweisen kann, sollte vielleicht der Webby den kauf rückgängig machen.

Ist wie gesagt nur meine Meinung.

Um welche Seite handelt es sich denn?
 
welchen Unterschied macht es für dich, wer dein Werber ist? Die Lose hast du doch bereits bekommen oder? Also hast du eine Leistung in Anspruch genommen und mußt deiner Verpflichtung nachkommen.

Was er im Gegenzug mit der Ihm zustehen Verpflichtung macht, ist seine Sache.

Mal als Beispiel: Ich gehe und verpflichte einen Alleinunterhalter und bezahle diesen,dann lasse ich diesen auf der Hochzeit meines Kumpels auftreten. Ist er jetzt verpflichtet dort zu spielen oder nicht?

Oder ich Kaufe ein Auto, bezahle es und verkaufe es gleich weiter. Darf ich das oder nicht?

Um erlich zu sein, verstehe ich nicht worum es dir geht. Macht dein Eindruck, als ob du deiner Verpflichtung nicht mehr nachkommen willst und du hier eine gute Gelegenheit siehst, dich erneut zu verkaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin auch schon auf zwei Seiten verkauft worden ohne mein Wissen. Da ich aber immer nur Refback und keine Lose/Bonuslose bekommen habe war mir mein Werber egal. Da aber beide neuen Werber den Refback gesekt haben, habe ich beide freundlich angeschrieben mit dem Ergebnis, daß ich auf einer Seiten meinen alten Refback wieder habe und mich auf der anderen Seite abgemeldet habe.

Wenn Dein neuer Werber also nicht am Refback gedreht hat bist Du imho an den Vertrag gebunden.
 
@ secondlife2010

Gegenfrage! Was verspricht du dir von einem gesperrten Werber?

Wenn dein neuer Werber dann auch noch die 60% RB übernimmt (war ja fix in der Auktion), was spricht gegen diesen? Dann sind doch die Bedingungen trotz Wechsel für dich noch gegeben, oder nicht ;)
 
Ich hab jedenfalls nie in der Auktion angegeben, das er mich wie ein Sklave weitervermarkten darf.

Du hast doch mit dem Skalvenhandel angefangen indem du dich versteigert hast.

Ich finde es immer witzig erst wird sich angepriesen wie die Nutten aufem Kiez und wenn dann der Lude wechselt wird gejammert. :ugly:
 
Mir geht es nicht um Freigabe oder eine neue Auktion.

Mir geht es darum, dass ich mich an den verkaufe, der für mich am meisten bietet. Und dies war eben ein anderer.

Zudem ist der neue Werber refs4me, ein mittlerweile bekannter Abzocker hier. Und ich sehe nicht ein dass dieser an meiner Downline noch was verdient.

Meine Verpflichtung bin ich mit dem alten Werber eingegangen. Und wenn du gerade vergleiche hier ziehst. Dann überleg doch bitte mal, was ein Betreiberwechsel eines Mailer oder einer Loseseite ist. Da gehe ich als User auch eine Verpflichtung ein und der Webby mir gegenüber. Da hab ich 2 Wochen Einspruchs/Kündigungsrecht und genau das wurde mir niemals zugesagt, geschweige denn wurde ich VOR dem Wechsel überhaupt informiert
 
Ich hätte ihn beim ersten Gebot schon darüber informiert, dass ich ihn bei der Auktion nicht dabei haben will...wenn dass nicht schon andere getan hätten. Es gab schon einmal eine Auktion wo er geboten hatte (nicht meine Auktion) und da sind einige auf seine Verarsche zu sprechen gekommen.
 
Du hast immer noch nicht die Frage beantwortet, ob dein neuer Werber den RB übernommen hat. Ist dies der Fall, ist für dich doch alles beim Alten wie es unter dem vorigen Werber war.

Und ob nun refs4me andere abgezockt oder nicht, kann dir für deinen Fall im Grunde doch egal sein, denn die Konditionen sind ja beibehalten worden. Diese sind doch maßgebend.

Eine Ablehnung beim Gebot kannst du nur dann machen, wenn du es explizit in der Auktion angegeben hast. Ein Danach ist m.E. nicht zulässig. Dafür reicht schon der Satz aus "Ich behalte mir das Recht vor, Gebote anzulehnen".
 
mal vorweg genommen:
ich gebe dir hier keine rechtlichen antworten, auf welche du dich berufen bzw. welchen du vertrauen/welche du verwenden kannst, dass kann ich gesetzlich nicht und werde ich auch nicht tun.

welchen Unterschied macht es für dich, wer dein Werber ist? Die Lose hast du doch bereits bekommen oder? Also hast du eine Leistung in Anspruch genommen und mußt deiner Verpflichtung nachkommen.

das ist nicht ganz korrekt. er hat diesen vertrag unter bestimmten konditionen gesetzt. er hat lediglich seinem werber versprochen, dass und in welchem ausmaß er aktiv ist.
das war also ein vertrag zwischen zwei parteien, eine dritte war nicht dabei.
natürlich ist das ein streitfall, da keiner der beiden etwas zum thema "für den fall, dass.." gesagt hat
allerdings, wird dann angenommen, dass es einen solchen fall nicht gibt und deswegen nicht zum vertrag gehört!

Was er im Gegenzug mit der Ihm zustehen Verpflichtung macht, ist seine Sache.

es besteht ein unterschied zwischen handel und dienstleistung.

Mal als Beispiel: Ich gehe und verpflichte einen Alleinunterhalter und bezahle diesen,dann lasse ich diesen auf der Hochzeit meines Kumpels auftreten. Ist er jetzt verpflichtet dort zu spielen oder nicht?

nicht, solange du das nicht in einer klausel festgelegt hast!


Oder ich Kaufe ein Auto, bezahle es und verkaufe es gleich weiter. Darf ich das oder nicht?

hier ist wieder der unterschied zwischen handel und dienstleistung!
ich erkläre das mal:
stell dir vor, dein nachbar verkauft dir ein auto und sagt, dass er, wenn in den nächsten 2 jahren der vergaser kaputt geht, dir einen neuen einbaut.. und zwar umsonst! .. jetzt verkaufst du das auto nach new york.
ist dein verkäufer nun verpflichtet nach new york zu fliegen und den vergaser zu reparieren? selbstverständlich nicht!
du hast dein eigentum verkauft .. und fremde leute bzw. deren dienstleistungen können ohne weiteres nicht dein eigentum sein

Um erlich zu sein, verstehe ich nicht worum es dir geht. Macht dein Eindruck, als ob du deiner Verpflichtung nicht mehr nachkommen willst und du hier eine gute Gelegenheit siehst, dich erneut zu verkaufen.

also ich für meinen teil verstehe das schon!
sein werber hat seinen teil der verabredung nicht eingehalten (und zwar sein werber zu sein), wenn der threadersteller nun trotz vertragsbruch seine zugeständnisse beibehält, ist das kulanz und nicht vertragsbedingt!
 
Ein schöner Thread! Die Rolle des Werbers ist eigentlich sowieso eine ganz besondere. Was ist denn ein Werber eigentlich? Ein Makler? Ne Person, die mit nem Versicherungsagenten vergleichbar ist?

Haftet der, wenn ne Seite pleite geht, weil er die Seite beworben hat? Oder hat der Werber null "Verantwortung", sobald er ne "Vergütung" gezahlt hat (oder mich gar per Autoregger geworben hat)?

Falsch ist allerdings, dass an ner Ref-Werbung nur 2 Leute beteiligt wären. Es sind nämlich mindestens 3: Der Ref, der Werber und natürlich der Webbi. Oder sind es 4? 8)

Wenn also ein Ref verkauft wird, reicht es definitiv nicht, wenn nur der Werber sein okay gibt, zwei andere sollten schon auch noch zustimmen. Oder? ;)
 

Sehr interessant deine Auslegung.;)


Im übrigen gibt es ein Urteil, über so einen Verkauf wo die Klägerin ähnlich argumentiert (ich bin mit dem alten Betreiber des Fitnissstudios einen Vertrag eingegangen nicht mit dem neuen) und sie hat vor Gericht(LG Stuttgart, Urteil vom 13. 2. 2009, Az. 5 S 199/06) kein Recht bekommen. Die Begründung der Richter, für die Klägerin ändert sich nicht und der Betreiber des Fitnissstudios spielt eine untergeordnete Rolle da er nicht direkt in Erscheinung tritt.

Das kann man hier sehr gut vergleichen und ist auch eine Dienstleistung. Für Sie ändert sich nichts, die Lose hat Sie bereits und Refback wird gezahlt (davon gehe ich aus), die Seite ist die selbe, der Werber spielt also gar keine Rolle, weil dieser gar nicht in Erscheinung tritt.
 
Im übrigen gibt es ein Urteil, über so einen Verkauf wo die Klägerin ähnlich argumentiert (ich bin mit dem alten Betreiber des Fitnissstudios einen Vertrag eingegangen nicht mit dem neuen) und sie hat vor Gericht(LG Stuttgart, Urteil vom 13. 2. 2009, Az. 5 S 199/06) kein Recht bekommen. Die Begründung der Richter, für die Klägerin ändert sich nicht und der Betreiber des Fitnissstudios spielt eine untergeordnete Rolle da er nicht direkt in Erscheinung tritt.

Nur das man das wieder mal nicht direkt vergleichen kann, denn der Betreiber des Fitnessstudios war sicher kein Stadtbekannter Abzocker oder? Denn in diesem Fall hätte der entsprechende Richter mit großer wahrscheinlich anders geurteilt, denn auch wer nicht in Erscheinung tritt kann dir (finanziellen) Schaden zufügen ;)
 
Du hast immer noch nicht die Frage beantwortet, ob dein neuer Werber den RB übernommen hat. Ist dies der Fall, ist für dich doch alles beim Alten wie es unter dem vorigen Werber war.

Und ob nun refs4me andere abgezockt oder nicht, kann dir für deinen Fall im Grunde doch egal sein, denn die Konditionen sind ja beibehalten worden. Diese sind doch maßgebend.

Eine Ablehnung beim Gebot kannst du nur dann machen, wenn du es explizit in der Auktion angegeben hast. Ein Danach ist m.E. nicht zulässig. Dafür reicht schon der Satz aus "Ich behalte mir das Recht vor, Gebote anzulehnen".

Ja, das Refback ist nach wie vor gleich. Und nein, es kann mir eben nicht egal sein, weil ich keinen Abzocker unterstützen will. Ist das so schwer zu verstehen?
 
Was heißt denn "Stadtbekannter Abzocker" ? Mir ist er nicht bekannt zb. Wer hat denn festgelegt, das er ein Abzocker ist?

Die Konditionen hier haben sich doch nicht geändert oder? Also ensteht kein Schaden und es ist völlig uninteressant ob der jenige irgendwann mal Streit mit jemanden hier im Forum hatte.
Seltsam eure Rechtsauffassung. Alle sind gleich aber einige gleicher.

Für mich sieht es ganz klar so aus, als wenn Sie sich ein zweites mal verkaufen will und die bereits erhaltenen Lose behalten will, nur eben nichts mehr dafür tun.

Achso, das ist Abzocke für mich.:p
 
Nein, nicht Streit hier im Forum.

Er hat damals eine Seite gehabt, Slotbank2009, und mit dieser Seite eine Menge User abgezockt in Zusammenarbeit mit diesem Abzocker Konnan. Und da von damals noch viele Millionen, wenn nicht Milliarden, Lose geklaut worden wären hätte ich kein problem damit. Nun verdient er an meiner Aktivität Lose und auch an meiner Downline, die ich für mich und meinen "echten" Werber aufgebaut hatte.

Und genau diese Tatsache stört mich doch sehr. Auch wenn mich hier nun schon ein paar schlecht bewertet haben. Ich weiss ja nicht ob hier Abzocken toleriert wird, aber es scheint mir jedoch der Fall zu sein oder sogar gewollt...
 
Die Konditionen hier haben sich doch nicht geändert oder? Also ensteht kein Schaden und es ist völlig uninteressant ob der jenige irgendwann mal Streit mit jemanden hier im Forum hatte.
Seltsam eure Rechtsauffassung. Alle sind gleich aber einige gleicher

Naja, das ist ja wohl normal hier so, selbst für die Admins sind einige User "gleicher" als die anderen, habe ich oft selbst genug erleben müssen, warum sollten die User das also nich auch anwenden dürfen ;)

@Secondlife2010: Da du selbst nur eine Abmachung mit dem alten Werber hattest kannst du machen was du willst. Egal was andere sagen oder denken. Du hast dich von jemanden Werben lassen und gehst dadurch KEINERLEI verpflichtungen ein außer deinem Werber gegenüber. Wenn dieser dich dann verkauft sind deine Verpflichtungen weg da du den Werber ja nicht mehr hast. Der einzige der dir dabei aber helfen kann ist der Webby der Seite, denn nur er kann den aktuellen Werber löschen bzw. dich von der Blacklist nehmen nach deiner Abmeldung, aber daran haperts meistens da in vielen Fällen die Webbys von den Refverkäufen profitieren. Genau darum wird es bei meinen Seiten niemals etwas wie einen Werberwechsel geben, ist streng genommen Menschenhandel, und der ist glücklicherweise verboten ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Da bleibt der Spass ganz schön auf der Strecke. Aber es spricht ja auch nichts dagegen, dass ich meine Refs alle freigebe. Dann wäre das Thema eigentlich vom Tisch.