Readbull.de sperrt meinen Account

Witti, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht nur, wenn die AGB zum Nachteil des Kunden (Users) geändert wurden? Ich habe die AGB nicht verglichen, aber mir ist nur aufgefallen, dass einige Absätze gestrichen wurden. Ich denke nicht, dass daraus ein Nachteil entstehen, im Gegenteil.
 
Witti, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht nur, wenn die AGB zum Nachteil des Kunden (Users) geändert wurden? Ich habe die AGB nicht verglichen, aber mir ist nur aufgefallen, dass einige Absätze gestrichen wurden. Ich denke nicht, dass daraus ein Nachteil entstehen, im Gegenteil.


nein, jegliche Änderung, es ist dabei unerheblich, ob nachteilig oder vorteilig dem Kunden gegenüber

wenn etwas geändert wurde, muss der Kunde informiert werden und diese AGB akzeptieren, oder eben das Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn er die AGB nicht akzeptieren will

da bis jetzt wohl immer noch kein Newsletter bezüglich der AGB Änderung raus ist, haben die Kunden es da sehr leicht, weil erst ab Kenntnis der Änderung der Webmaster einen Frist zur stillschweigenden Anerkennung setzen kann ... welche noch dazu angemessen sein muss, worüber Gerichte immer wieder streiten ...
 
wenn etwas geändert wurde, muss der Kunde informiert werden und diese AGB akzeptieren, oder eben das Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn er die AGB nicht akzeptieren will
Kannst du das belegen? Ich denke, dass du falsch liegst. Ich sage, ein Sonderkündigungsrecht gilt nur, wenn die AGB zum Nachteil des Kunden geändert wurden.
 
Kannst du das belegen? Ich denke, dass du falsch liegst. Ich sage, ein Sonderkündigungsrecht gilt nur, wenn die AGB zum Nachteil des Kunden geändert wurden.


frag mal BAd_Boy, er hatte da irgendwo eine Linksammlung zu dem Thema

jegliche Änderung an Verträgen muss immer in beiderseitigem Einverständnis erfolgen, erfolgt es nur einseitig, so hat die andere Seite uneingeschränktes Kündigungsrecht

ich kann mal schauen, ob ich einen von BBs Links wiederfinde
 
Ich hab auch mal bisserl gestöbert..

Es ist so :
Wenn AGB-Änderung ohne Mitteilung an Mitglieder erfolgt, haben diese ein 6 wöchentliches Widerspruchsrecht...
Erfolgt in dieser vorgegebenen Zeit ein Widerspruch, so gelten die alten AGB für das Mitglied, oder aber der Webmaster muss mit dem Mitglied, welches Widerspruch eingelegt hat, SonderAGB ausmachen, die dann nur für dieses Mitglied gelten.

Desweiteren habe ich gelesen : Nur wenn dem Mitglied ein nachweisbarer Nachteil entsteht, hat er/sie ein Recht auf Sonderkündigung.

Problem ist halt nur, was ich auch in anderen Foren gelesen habe, daß bei einem Widerspruch eines Mitgliedes zwar erstmal normal reagiert wird, aber dann versucht wird, dieses möglichst schnell loszuwerden

(Ist jetzt nur das, was ich gefunden hab)
 
müsste nicht dieser § für die AGB-Änderungen gelten:

BGB
§ 313

Störung der Geschäftsgrundlage

(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.

(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
 
Hallo,


ich wollte mich heute bei READBULL einloggen.....

LogIn-Daten falsch.... da ich meine Daten öfter mal vergesse, liess ich mir die Daten zusenden....plötzlich stand da, dass meine Email-Adresse nicht bekannt ist...

Also wurde ich gelöscht oder vllt gesperrt.

Hier stellt sich die Frage: WARUM ????

Habe TÄGLICH meine Mais bestätigt und auch nix Verbotenes getan; gegen keine Regeln verstossen.

Ich frage mich was das soll !!! ??? !!!


Werde mich an den Chef dort wenden...mal gucken, was der sagt..

Das Beste: Meine Freundin (mit anderer IP) wurde auch grundlos gesperrt....



Ich find es einfach unverschämt
 
Hallo nochmal,

habe soeben mit der Administration von READBULL Kontakt aufgenommen.

Das Problem wurde innerhalb von 2 Minuten beseitigt; ohne Klagen.

Bin nun wieder freigeschalten; meine Freundin haben wir OFF gelassen; weil sie ja mit in meinem Haushalt wohnt. Das war auch der Grund für die Sperrung.

Im gegenseitigen Einvernehmen sind wir so verblieben, dass ich das Guthaben und Punkte meiner Freundin auf meinem Acc gutgeschrieben bekam.
Also von daher problemloser Ablauf.

Wenn alles so problemlos wäre...............