Aber für beides gibt es kein absolutes Verbot. Ich darf unter Alkoholeinfluß Autofahren.
Richtig. Und zwar solange, wie der Gesetzgeber noch keine Gefährdung sieht. Deshalb darfst Du auch unter freiem Himmel rauchen.

Und ich darf, wenn der Gegenüber damit einverstanden ist (z.B. beim Boxen und anderen Kampfsportarten), dem anderen eine auf die Nuß hauen.
Das ja, Du darfst aber keine vorsätzliche Körperverletzung begehen.

Das Gesetz sieht keine Ausnahme für eine Körperverletzung vor, wenn der Verletzte der Tat zustimmt. Siehe zum Beispiel die aktive Sterbehilfe.

Also, was spricht gegen Raucherräume?
Nichts. Ich bin auch nicht gegen Fixerräume, Trinkhallen und Indoor-Kartbahnen und Restaurants. Alle sind für einen Zweck gemacht worden.

Marty
 
[...]Das ja, Du darfst aber keine vorsätzliche Körperverletzung begehen.

Das Gesetz sieht keine Ausnahme für eine Körperverletzung vor, wenn der Verletzte der Tat zustimmt.[...]

Das ist nicht richtig. Juristisch gesehen begeht beispielsweise jeder Arzt bei einer OP eine Körperverletzung (ein gefährliche sogar). Diese ist aber nicht rechtswidrig, wenn der Betroffene einwilligt.

Bei der aktiven Sterbehilfe hast Du aber natürlich Recht.
 
Sorry, totales Rauchverbot in Gaststätten war natürlich gemeint. Ich dachte, das geht aus dem Zusammenhang hervor?
 
Sorry, totales Rauchverbot in Gaststätten war natürlich gemeint. Ich dachte, das geht aus dem Zusammenhang hervor?

Nicht zwingend. Aber im Endeffekt verbindet die Regelung in Bayern 2 Dinge: Zum einen den Nichtraucherschutz, zum anderen Chancengleichheit für allle Gastwirte.

Mir als Nichtraucher reichen abgetrennte Raucherräume vollkommen aus, Allerdings stellen diese einen Wettbewerbsvorteil für Betreiber größerer Gaststätten dar...
 
Naja. Einen Wettbewerbsvorteil habe ich auch, wenn ich mir eine bessere Lage leisten kann. Eine absolute Chancengleichheit wird der Staat also nicht herstellen können oder wollen.
 
Die Chancenungleichheit liegt bei der Finanzkraft, sich eine gute Lage kaufen (mieten) zu können. Beeinflussbar wäre das (rein theoretisch) schon.

Aber ich denke, das Argument wird sich in einer Gesetzesbegründung auch nicht finden. Das Bundesverfassungsgericht hat afaik ja ausdrücklich gesagt, dass der Eingriff in die Gewerbefreiheit überhaupt nur aufgrund des überragenden Rechtsgutes Gesundheitsschutz gedeckt ist.
 
Das ja, Du darfst aber keine vorsätzliche Körperverletzung begehen.
Begeht ja in Raucherräumen bzw. -lokalen auch niemand. Und darauf wollte ich hinaus. Aber du hast ja nix gegen diese Lösung, deswegen brauchen wir ja auch nicht darüber diskutieren.

Mir als Nichtraucher reichen abgetrennte Raucherräume vollkommen aus, Allerdings stellen diese einen Wettbewerbsvorteil für Betreiber größerer Gaststätten dar...
Ähm, na und? Ist das was schlimmes, das mit dem Wettbewerbsvorteil? Und es gibt ja in anderen Bundesländern auch die Regelung, daß in Kleinkneipen geraucht werden darf.

Wobei der Staat die Lage nicht beeinflussen kann, Rauchverbote (bzw. Ausnahmen davon) hingegen schon...
Er könnte aber verbieten, daß Gastwirte Stühle/Tische vor ihr Lokal stellen. Denn manche dürfen das nicht, weil der Gehweg zu schmal ist. Also ein Wettbewerbsvorteil für die einen - ein verbot im Interesse der Gastwirte wäre also zu begrüßen. *hüstel
 
Was kann man eigentlich gegen den Versuch haben das Rauchen immer mehr aus der Öffentlichkeit zu verbannen und Rauchen als das ansehen, was es ist: Eine Suchterkrankung!
 
Du hast die letzten 3.300 Beiträge hier nicht mehr im Kopf, oder? Diesen Vergleich haben wir jetzt ungefähr 423 Mal ausdiskutiert. Möchtest Du eine neue Erkenntnis hinzufügen?

Marty
Nee, aber wer mit "Gesundheit" und "staatlicher Verantwortung" kommt, bekommt auch dieses Argument wieder um die Ohren.

Entweder der Staat ist um die Gesunderhaltung seiner Bürger besorgt - dann erhöht er die Tabaksteuer radikal und nicht stufenweise ("um das Ausweichverhalten der Raucher zu vermeiden") oder verbietet Tabak ganz. Dann aber auch Prohibition und das ganze Programm. Fettleibigkeit ist auch ein Thema, dessen sich der Staat dann annehmen und radikal die Pommesbuden besteuern müsste.

Oder der Staat sagt, dass er wie immer nur auf mein Geld scharf ist, dann ist das Bild wieder stimmig und dann reden wir auch auf einer ganz anderen Basis. Dann verstehe ich Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen als Feigenblattargumentation und schmunzle wieder vergnügt in mich hinein.

Ich sehe das Rauchen selbstverständlich auch als Suchterkrankung. Und vieles andere, das wir als selbstverständlich sehen, führt sich auch auf Sucht zurück, mal mehr, mal weniger. Für mich bleibt nur die Frage, ob der Staat da reglementierend eingreifen muss oder nicht. Ich sage nach wie vor: Nein.

Gruß,
Photon
 
Nee, aber wer mit "Gesundheit" und "staatlicher Verantwortung" kommt, bekommt auch dieses Argument wieder um die Ohren.
Bei dem Rauchverbot geht es aber nicht um die Gesundheit der Raucher, sondern um die Gesundheit der Nichtraucher, wenn man der Argumentation der Gesetzgeber folgt.

Marty
 
Bei dem Rauchverbot geht es aber nicht um die Gesundheit der Raucher, sondern um die Gesundheit der Nichtraucher, wenn man der Argumentation der Gesetzgeber folgt.

Marty
...die aber Blödsinn ist, wenn alle Bürger gleich sein sollen. Dann ist die Gesundheit des Rauchers genauso wichtig, wie die des Nichtrauchers. Geht es also um die Gesunderhaltung oder um das Abziehen?

Für mich sieht es wirklich so aus (ich übertreib es mal ein wenig): Raucher zu Aussätzigen machen um das Gesicht nach außen zu wahren, aber bitte bitte bitte weiter rauchen...
 
...die aber Blödsinn ist, wenn alle Bürger gleich sein sollen.
Das einzige, in dem die Bürger "gleich" sind, ist in ihrer Verpflichtung zur mündigen Entscheidung. Und die Lassen Raucher gegenüber Nichtrauchern vermissen. Ohne gesetzliche Regelung herrscht hier nämlich Egozentrik vor.

(Und ja, ich lasse dusselige Vergleiche bewusst außen vor...)
 
Und wenn es dabei zu Gesetzesregelungen ohne Ausnahmen kommt ist das nicht egozentrisch?
Hätten die Rauchverbote den Charakter einer Prohibition, würde ich Dir zustimmen. Haben sie aber nicht. Sie reglementieren lediglich das Rauchen in bestimmten Bereichen. Raucher dürfen sich weiterhin soviel selbst schaden wie sie wollen - Voraussetzung: Nichtraucher werden nicht beeinträchtigt.