Richtig. Und zwar solange, wie der Gesetzgeber noch keine Gefährdung sieht. Deshalb darfst Du auch unter freiem Himmel rauchen.Aber für beides gibt es kein absolutes Verbot. Ich darf unter Alkoholeinfluß Autofahren.
Das ja, Du darfst aber keine vorsätzliche Körperverletzung begehen.Und ich darf, wenn der Gegenüber damit einverstanden ist (z.B. beim Boxen und anderen Kampfsportarten), dem anderen eine auf die Nuß hauen.
Das Gesetz sieht keine Ausnahme für eine Körperverletzung vor, wenn der Verletzte der Tat zustimmt. Siehe zum Beispiel die aktive Sterbehilfe.
Nichts. Ich bin auch nicht gegen Fixerräume, Trinkhallen und Indoor-Kartbahnen und Restaurants. Alle sind für einen Zweck gemacht worden.Also, was spricht gegen Raucherräume?
Marty