@Marty: Wenn Du als Gesetzeswissender und voll geschäftsfähiger Bürger im Bereich des Gesetzes einem betroffenden Jugendlichen das Rauchen duldest, gestattest Du es ihm im Sinne dieses Gesetzes. Die Bevölkerung ist also gefragt. Aber Du hast schon recht, es ist keinem zuzumuten, das tatsächliche Alter zu schätzen und feststellen dürfen es nur die, die Du beschrieben hast.
Aber das Gesetz geht etwas weiter, als Du es eingegrenzt hast. Bei den Personen, bei denen Du das Alter offensichtlich wissen kannst, hast Du es jebenfalls zu untersagen. Dafür haben wir jede Menge §§ die es zulassen. Von der unterlassenen Hilfeleistung, über den Jedermanns§ in der StPO bis zum BGB finden wir überall Gesetze, die ein Einschreiten des Bürgers notwendi und pflichtig macht und ein Fehlverhalten konkludent sogar unter Strafe stellt.
Es ist also nicht nur der tatsächlich Verpflichtete in der Schuld, sondern auch der Wissende.
Also dem Nachbarsjungen, dessen Alter Du von den Eltern etc. kennst, kannst Du es nicht durchgehen lassen und bist in der Pflicht.
Aber auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wie ich schon weiter oben erwähnt habe, ist diese Gesetzgebung nicht nur mehr als zweideutig, sondern es fehlt auch an der Kontrolle. Unsere Ordnungsbehörden wären ja dankbar, wenn durch die zusätzlichen Aufgaben auch zusätzliches Personal zur Verfügung stehen würde, aber gleichzeitig mit jeder neuen Kontrollfunktion werden ja auch noch Stellen gestrichen, so dass jedes neue Gesetz eher den Zufällen der Ahndung unterworfen wird. Da lohnt sich keinerlei rechtliche Würdigung. Wer erwischt wird, hat Pech gehabt und die Dunkelziffern steigen
Aber das Gesetz geht etwas weiter, als Du es eingegrenzt hast. Bei den Personen, bei denen Du das Alter offensichtlich wissen kannst, hast Du es jebenfalls zu untersagen. Dafür haben wir jede Menge §§ die es zulassen. Von der unterlassenen Hilfeleistung, über den Jedermanns§ in der StPO bis zum BGB finden wir überall Gesetze, die ein Einschreiten des Bürgers notwendi und pflichtig macht und ein Fehlverhalten konkludent sogar unter Strafe stellt.
Es ist also nicht nur der tatsächlich Verpflichtete in der Schuld, sondern auch der Wissende.
Also dem Nachbarsjungen, dessen Alter Du von den Eltern etc. kennst, kannst Du es nicht durchgehen lassen und bist in der Pflicht.
Aber auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wie ich schon weiter oben erwähnt habe, ist diese Gesetzgebung nicht nur mehr als zweideutig, sondern es fehlt auch an der Kontrolle. Unsere Ordnungsbehörden wären ja dankbar, wenn durch die zusätzlichen Aufgaben auch zusätzliches Personal zur Verfügung stehen würde, aber gleichzeitig mit jeder neuen Kontrollfunktion werden ja auch noch Stellen gestrichen, so dass jedes neue Gesetz eher den Zufällen der Ahndung unterworfen wird. Da lohnt sich keinerlei rechtliche Würdigung. Wer erwischt wird, hat Pech gehabt und die Dunkelziffern steigen
