tomtom
ist Papa²
- 21 April 2006
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[...] Raucherecken an Schulen sollte es jetzt also - wenn man sich an das Gesetz hält - gar nicht mehr geben.
Dürfen dann Lehrer auch nicht mehr Rauchen?

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[...] Raucherecken an Schulen sollte es jetzt also - wenn man sich an das Gesetz hält - gar nicht mehr geben.

Ein Rauchverbot für Lehrer an Schulen gibt es schon seit 2004 in den meisten Bundesländern.Dürfen dann Lehrer auch nicht mehr Rauchen?![]()
Nur leider können sämtliche Schüler einfach das Schulgelände mit beiden Beinen verlassen und weiter rauchen. Die Volljährigen dürfen das, die Minderjährigen machen es...Raucherecken an Schulen sollte es jetzt also - wenn man sich an das Gesetz hält - gar nicht mehr geben.
Nur leider können sämtliche Schüler einfach das Schulgelände mit beiden Beinen verlassen und weiter rauchen. Die Volljährigen dürfen das, die Minderjährigen machen es...
Aber Jugendliche dürfen doch nun eh nicht mehr in der Öffentlichkeit rauchen oder habe ich das nicht richtig mitbekommen? da nutzt ihnen eigentlich auch das verlassen des Schulhofes nicht.
Ich meinte damit, dass es leider ziemlich einfach ist das Rauchverbot an Schulen zu umgehen, indem man das Schulgelände einfach verlässt.Was heißt denn hier bitte leider?
Die Schule ist doch kein Strafgefängniss.
Aber doch sicherlich nicht für Volljährige Schüler, oder? Denen kann man das doch nicht verbieten.Also bei uns war es eigentlich verboten vom Schulgelände zu gehen [...]
Aber doch sicherlich nicht für Volljährige Schüler, oder? Denen kann man das doch nicht verbieten.
Aber Jugendliche dürfen doch nun eh nicht mehr in der Öffentlichkeit rauchen oder habe ich das nicht richtig mitbekommen? da nutzt ihnen eigentlich auch das verlassen des Schulhofes nicht.
Seit 1.9. darfste jedem unter 18 die Schachtel Fluppen wegnehmen und selber rauchen![]()
Vollkommen richtig.
Seit 1.9. darfste jedem unter 18 die Schachtel Fluppen wegnehmen und selber rauchen![]()
Vollkommen falsch! Eine brennende Zigarette darfst Du ihm abnehmen, weil Du als Bürger der BRD das Recht hast, einen Gesetzesverstoß zu vereiteln. Vielleicht könntest Du ihm auch noch die Schachtel wegnehmen, um weitere Verstöße zu vermeiden. Dann hast Du sie aber den Erziehungsberechtigten zu übergeben und ganz sicher nicht selber zu paffen. Einen Eingriff ins Eigentum, selbst gegenüber Minderjährigen, rechtfertigt die neue Gesetzgebung sicherlich nicht. Im Gegenzug würdest Du Dich sogar strafbar machen!![]()
Auf alle Fälle vorher den Ausweis zeigen lassen. Nich dass das schiefgeht ^^
Aber doch sicherlich nicht für Volljährige Schüler, oder? Denen kann man das doch nicht verbieten.
Aber Jugendliche dürfen doch nun eh nicht mehr in der Öffentlichkeit rauchen oder habe ich das nicht richtig mitbekommen?
Yop, nach neuer Gesetzgebung ist das jetzt so.
Also ist das jetzt eh egal.
§10 JuschG:
(1) In Gaststätten, Verkaufsstätten oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf Ihnen das Rauchen gestattet werden.
Gegen welches Gesetz verstösst denn nach obigem Paragraphen der Jugendliche? Und bedeutet das "noch darf Ihnen das Rauchen gestattet werden" das ich als Passant auf der Strasse einem Jugendlichen das Rauchen gestatte, wenn ich es nicht verhindere? Das glaube ich nicht.Vollkommen falsch! Eine brennende Zigarette darfst Du ihm abnehmen, weil Du als Bürger der BRD das Recht hast, einen Gesetzesverstoß zu vereiteln.
aber irgentwann ist diese generation ausgerottet, vielleicht ist die nächste besser...
![]()

Oha, jetzt bist du schon beim Ausrotten.
Rauch mal ein bißchen Gras, das entspannt. Aber nur ein bißchen, sonst wirst du uns noch psychotischer.![]()
Lass den armen Kühen doch ihr Futter...Rauch mal ein bißchen Gras, das entspannt.
Dann habe ich heute morgen 50 Jugendlichen an der Bushaltestelle, an der ich vorbeigefahren bin, konkludent das Rauchen gestattet?Also wenn ich weiß, dass es ein jugendlicher ist, der Raucht und nichts mache, dann gestatte ich durch konkludentes Handeln, bzw. durch Stillschweigen.
Wenn Du also auf der Strasse an einem (Eventuell-)Jugendlichen vorbeigehst und nicht sein Alter kontrollierst, dann "gestattest" Du ihm damit das Rauchen?Wenn bei mir zu Hause eigentlich Rauchverbot ist, aber jemand kommt sich eine Anzündet und ich nichts unternehme dann gestatte ich es ihm.
Nein, ist es nicht. Wie ist es denn Deiner Meinung nach gemeint?Mit deiner Auslegung wirst du denke ich keinen Richter überzeugen, denn es ist ja klar, wie dies vom Gesetzgeber gemeint und auszulegen ist.