Nur leider können sämtliche Schüler einfach das Schulgelände mit beiden Beinen verlassen und weiter rauchen. Die Volljährigen dürfen das, die Minderjährigen machen es...

Was heißt denn hier bitte leider?? :roll:
Die Schule ist doch kein Strafgefängniss.

Wenn Minderjährige den Schulhof verlassen, fliegt sowas meistens aber auf.
Zumindestens kenn ich das so, weil darauf wirklich sehr geachtet worden ist...
 
Also bei uns war es eigentlich verboten vom Schulgelände zu gehen (viele sind zum Aldi nebenan, und wenn man erwischt wurde, gabs eine Standpauke, und manche haben auch ne Strafarbeit bekommen. War halt, weil die Schule während der Pause natürlich die Aufsichtpflicht hat.

Aber natürlich haben es dennoch sehr viele gemacht. Ist ja auch verlockend eben beim Aldi sich was zu trinken oder essen zu holen, wenns nur auf der anderen Straßen Seite ist...

Aber Jugendliche dürfen doch nun eh nicht mehr in der Öffentlichkeit rauchen oder habe ich das nicht richtig mitbekommen? da nutzt ihnen eigentlich auch das verlassen des Schulhofes nicht.
 
Was heißt denn hier bitte leider?
Die Schule ist doch kein Strafgefängniss.
Ich meinte damit, dass es leider ziemlich einfach ist das Rauchverbot an Schulen zu umgehen, indem man das Schulgelände einfach verlässt. ;)

Also bei uns war es eigentlich verboten vom Schulgelände zu gehen [...]
Aber doch sicherlich nicht für Volljährige Schüler, oder? Denen kann man das doch nicht verbieten.

Wir durften in den Freistunden auch machen was wir wollten. Nach Hause fahren, in die Stadt gehen, ...
 
Vollkommen richtig.
Seit 1.9. darfste jedem unter 18 die Schachtel Fluppen wegnehmen und selber rauchen 8)

Vollkommen falsch! Eine brennende Zigarette darfst Du ihm abnehmen, weil Du als Bürger der BRD das Recht hast, einen Gesetzesverstoß zu vereiteln. Vielleicht könntest Du ihm auch noch die Schachtel wegnehmen, um weitere Verstöße zu vermeiden. Dann hast Du sie aber den Erziehungsberechtigten zu übergeben und ganz sicher nicht selber zu paffen. Einen Eingriff ins Eigentum, selbst gegenüber Minderjährigen, rechtfertigt die neue Gesetzgebung sicherlich nicht. Im Gegenzug würdest Du Dich sogar strafbar machen!;)
 
Vollkommen falsch! Eine brennende Zigarette darfst Du ihm abnehmen, weil Du als Bürger der BRD das Recht hast, einen Gesetzesverstoß zu vereiteln. Vielleicht könntest Du ihm auch noch die Schachtel wegnehmen, um weitere Verstöße zu vermeiden. Dann hast Du sie aber den Erziehungsberechtigten zu übergeben und ganz sicher nicht selber zu paffen. Einen Eingriff ins Eigentum, selbst gegenüber Minderjährigen, rechtfertigt die neue Gesetzgebung sicherlich nicht. Im Gegenzug würdest Du Dich sogar strafbar machen!;)

Auf alle Fälle vorher den Ausweis zeigen lassen. Nich dass das schiefgeht ^^

smile
 
Auf alle Fälle vorher den Ausweis zeigen lassen. Nich dass das schiefgeht ^^

Ohhhh ja! Wollte damit ja alle Hilfssheriffs warnen
c_laugh.gif
 
Aber doch sicherlich nicht für Volljährige Schüler, oder? Denen kann man das doch nicht verbieten.


Ja die Schule die ich meinte, da gabs eher keine Volljährigen, die waren wenn eher selten, die mußten schon ein Jahr oder eher zwei wiederholt haben.
(Ich war gerade 6 Tage 16 als ich die verlassen habe).


Auf der GyO Interessierte es dann keinen Mehr ob man noch unter 18 ist oder nicht, da gabs auch keine Pausenaufsicht.
 
Aber Jugendliche dürfen doch nun eh nicht mehr in der Öffentlichkeit rauchen oder habe ich das nicht richtig mitbekommen?

Yop, nach neuer Gesetzgebung ist das jetzt so.
Also ist das jetzt eh egal.

Hm, lesen wir doch einfach mal nach, wie dämlich die Legislative dieses Gesetz formuliert hat:

§10 JuschG:
(1) In Gaststätten, Verkaufsstätten oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf Ihnen das Rauchen gestattet werden.

Ich lese da nur, dass man es ihnen nicht gestatten darf. Das es für sie verboten ist, steht da nicht. Bedeutet: Derjenige, der es ihnen gestattet, begeht einen Gesetzesverstoss. Der Jugendliche, der raucht, begeht diesen nicht.

Vollkommen falsch! Eine brennende Zigarette darfst Du ihm abnehmen, weil Du als Bürger der BRD das Recht hast, einen Gesetzesverstoß zu vereiteln.
Gegen welches Gesetz verstösst denn nach obigem Paragraphen der Jugendliche? Und bedeutet das "noch darf Ihnen das Rauchen gestattet werden" das ich als Passant auf der Strasse einem Jugendlichen das Rauchen gestatte, wenn ich es nicht verhindere? Das glaube ich nicht.

Das Gesetz bezieht sich auf Begleitpersonen, Erziehungsberechtigte, Lehrer und die Polizei. Als Passant darf man einem Jugendlichen überhaupt nichts. Wie denn auch? Dafür müsste man zweifelsfrei das Alter kennen. Und das festzustellen, dazu fehlt die Berechtigung. Man könnte die Polizei hinzuziehen, die dann verpflichtet ist, das Rauchen nach Feststelleung des Alters "nicht mehr zu gestatten". Aber auch die können dem Jugendlichen nicht mehr als das.

Marty
 
@Marty

naja das Gesetz kann man auch anders auslegen.

Also wenn ich weiß, dass es ein jugendlicher ist, der Raucht und nichts mache, dann gestatte ich durch konkludentes Handeln, bzw. durch Stillschweigen.

Wenn bei mir zu Hause eigentlich Rauchverbot ist, aber jemand kommt sich eine Anzündet und ich nichts unternehme dann gestatte ich es ihm.


Mit deiner Auslegung wirst du denke ich keinen Richter überzeugen, denn es ist ja klar, wie dies vom Gesetzgeber gemeint und auszulegen ist.
 
Also wenn ich weiß, dass es ein jugendlicher ist, der Raucht und nichts mache, dann gestatte ich durch konkludentes Handeln, bzw. durch Stillschweigen.
Dann habe ich heute morgen 50 Jugendlichen an der Bushaltestelle, an der ich vorbeigefahren bin, konkludent das Rauchen gestattet?

Wenn bei mir zu Hause eigentlich Rauchverbot ist, aber jemand kommt sich eine Anzündet und ich nichts unternehme dann gestatte ich es ihm.
Wenn Du also auf der Strasse an einem (Eventuell-)Jugendlichen vorbeigehst und nicht sein Alter kontrollierst, dann "gestattest" Du ihm damit das Rauchen?

Mit deiner Auslegung wirst du denke ich keinen Richter überzeugen, denn es ist ja klar, wie dies vom Gesetzgeber gemeint und auszulegen ist.
Nein, ist es nicht. Wie ist es denn Deiner Meinung nach gemeint?

Marty