Onlineeinkauf 4 Lose - Sachwerte für Klammlose

Jetzt pass mal auf:

Zu deinem letzten Argument:

Pro Anteil gingen 25.000 Lose in den Sicherungsfond beim Kauf eines Anteils. Am Schluss wurden dann 125.000 Lose pro Anteil aus dem Sicherungsfond ausgezahlt. Und jetzt rechne mal bitte nach, klar?
Ich mag es nicht, wenn falsche Behauptungen aufgestellt werden.

Zu deinem: "Naja, dazu schreibe ich mal lieber nichts." sag ich auch mal nichts dazu, weil mir das zu blöd ist. Sieh dir mal den ganzen Thread hier an, da wirste nirgends lesen, dass Artikel nicht angekommen sind oder ähnliches.

Und zum Thema übernehmen: Den Service hier betreiben wir jetzt schon seit ca. 4 Monaten. Denkst du wir würden den Service anbieten, wenn wir uns übernehmen oder verkalkulieren würden?

Wie gesagt, wenn du dich weiter über Lose-Rendite unterhalten willst, dann gerne per ICQ oder PN, aber hierrein gehört das definitiv nicht.

@MasterYoda: les dir doch bitte mal diesen Post durch: https://www.klamm.de/forum/showpost.php?p=5563280&postcount=212

Der ist nicht von mir, bringt aber die rechtliche Situation genau auf den Punkt. Und wenn du das dann immer noch nicht verstehst, dann kann ich dir auch nicht mehr helfen.

mfg
seppl2000
 
Sieh dir mal den ganzen Thread hier an, da wirste nirgends lesen, dass Artikel nicht angekommen sind oder ähnliches.

Ich will dich hier bei deinen "Geschäften" nicht weiter stören - aber darauf will ich noch antworten:

In den ersten paar Monaten waren ja auch alle mit Lose-Rendite.de zufrieden und am Ende waren alle Lose weg. :roll:

Ich gebe dir mal einen Tipp:
Wenn du einen Service aufziehen möchtest, dann solltest du auch die Verantwortung und das Risiko tragen, und nicht nur Gebühren kassieren.
 
Mein Gott, du kannst doch nicht eine Anlageseite mit einer Dienstleistungsseite vergleichen. Das ist ja wie Äpfel mit Birnen.

Wir verkaufen ja die Lose wieder und zahlen dann so den Kaufpreis der Ware.

mfg
seppl2000
 
Ähm bin ich hier noch im richtigen Thread? Hier gehts auf einmal um irgendwelche Anteile!? 8O

...nicht lieber ein Kopfsalat nach 1,5 Jahren reklamieren, weil der ja doch gar nicht frisch war beim Kauf?
Nee, auf Lebensmittel gibts ja keine 2 Jahre Garantie. Genauso wenig wie 14 Tage Rückgaberecht auf Frischware. ;)
 
So, das mit den 14 Tagen Warten ist deshalb, weil zw. euch und unserem Unternehmen nur ein Dienstleistungsvertrag geschlossen wird. Dieser beinhaltet nur die Bestellung und die Bezahlung beim Onlineshop. Somit zählen die 14 Tage ab eurer Bezahlung bei uns. Wir schließen mit euch keinen Kaufvertrag.
Mit wem schliesse ich dann als Kunde denn den Kaufvertrag? Mit dem Shop, wo Ihr bestellt? Erhalte ich dann von dem eine Rechnung auf meinen Namen?

Bei wem kann ich mein Widerrufsrecht für die bestellte Ware anmelden? Bei Euch nicht, ihr seid Dienstleister. Beim Lieferanten nicht, mit dem habe ich keinen Vertrag.

Mit wem schliesse ich also den Kaufvertrag über die Ware?

Marty
 
Der Kaufvertrag für die Ware wird zwischen dem Online-Shop und uns als Dienstleister geschlossen.

Sie als Kunden haben nur einen Dienstleistungsvertrag mit uns, und erhalten dadurch ihre Ware.

mfg
seppl2000
 
Der Kaufvertrag für die Ware wird zwischen dem Online-Shop und uns als Dienstleister geschlossen.
OK, wie kommt der Ware dann in mein Eigentum? Dazu muss es einen entsprechenden Kaufvertrag geben zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.

Sie als Kunden haben nur einen Dienstleistungsvertrag mit uns
Einen Dienstleistungsvertrag über welche Dienstleistung? Beschaffung der Ware? Dann wären Sie ein Vermittler und der Kaufvertrag würde zwischen Lieferanten und Kunden geschlossen.

Es tut mir leid, so passt das nicht. Die Idee ist gut, aber so ist das noch keine rechtlich eindeutige Situation.

Marty
 
Es tut mir leid, dass dort Geschriebene passt aber nicht zu dem, was wirklich passiert.
Zusätzlich dazu, wegen Eigentum an der Ware: Wir verschenken die Ware dann rechtlich gesehen. Also ist kein Kaufvertrag notwendig.
Ganz ehrlich: Das wird kein Richter dieser Erde genauso sehen.

Ich hoffe, es kommt nie dazu und es bestellen nur Leute bei Euch, die die Dinge auch behalten wollen. Sollte wirklich einer Ernst machen, dann habt Ihr da nicht viele Möglichkeiten als die Rücknahme.

Ihr nehmt eine Gegenleistung für die Ware. Damit ist das ein Kaufvertrag. Weil dieser Vertrag ja auch nur eine Gültigkeit erlangt, wenn die Ware geliefert wird.

Marty
 
Die Gegenleistung, Lose, ist für den Dienstleistungsvertrag. Dieser Vertrag erlangt Gültigkeit durch die Bestellungsaufgabe im Shop und die Bezahlung der Ware durch uns.

Außerdem akzeptiert kein Richter Lose als Zahlungsmittel, daher ist das auch nie und nimmer ein Kaufvertrag.

mfg
seppl2000
 
Die Gegenleistung, Lose, ist für den Dienstleistungsvertrag. Dieser Vertrag erlangt Gültigkeit durch die Bestellungsaufgabe im Shop und die Bezahlung der Ware durch uns.
Also ist Lieferung der Ware nirgendwo Vertragsbestandteil?

Außerdem akzeptiert kein Richter Lose als Zahlungsmittel, daher ist das auch nie und nimmer ein Kaufvertrag.
Korrekt, im rechtlichen Sinne ist es ein Tauschgeschäft. Und für einen Tauschgeschäft gelten laut BGB dieselben Bestimmungen wie für den Kauf.

Aber wir können dass lassen, ich will das ja nicht kaputtreden. Die Idee an sich finde ich in Ordnung, Ihr müsstet halt ein bisschen an rechtlichen Seite arbeiten.

Marty
 
Vertragsbestandteil ist laut unserer AGB:
(1) Der Vertrag ist eine Dienstleistung, die das korrekte Bestellen und die Euro Bezahlung des Artikels bei einem Online Shop seitens MWS - Modern Web Solutions UG (haftungsbeschränkt) und die Überweisung des oben genannten Losebetrags an uns Ihrerseits beinhaltet.
Unter korrektes Bestellen versteht man die Übermittlung Ihrer Artikelauswahl und Adressdaten an den Online Shop, damit der Versand seitens des Onlineshops reibungslos möglich ist.

mfg
seppl2000
 
Hey Seppel,
der erste Artikel ist bei mir angkommen und bin vollkommen zufrieden. Hat nichtmal 2Wochen gedauert. Der 2. Artikel liegt noch auf der Post, wird morgen abgeholt.

Wollte mich schonmal für den super Service bedanken.

mfg Peter
 
Sorry, dass ich mich da auch mal einmische, obwohl ich noch nix gekauft habe bzw. auch nicht vor habe zu kaufen.

Aber:

Warum bestellst du im Shop nicht unter dem Namen des Kunden? Dann läuft zwischen Kunde und Shop der Kaufvertrag, die übernehmen die Rückgabe und fertig. Dann müsste das Geld vom Shop ja auch zurück auf dein Konto gehen und du zahlst die Lose zurück...

Damit wäre doch alles geklärt, oder?

Achtung: Ich bin kein Rechtsexperte, das ist nur meine persönliche Meinung. Alle Angaben ohne Gewähr!
 
Darf man wahrscheinlich nicht, einfach einen Kaufvertrag unter anderem Namen schließen - ich vermute selbst dann nicht, wenn eine Einverständnis vorliegt.
Sicher darf man das. Völlig problemlos. Nur die Händler möchten das nicht, damit eben kein Gewerblicher seine Verpflichtungen damit umgeht, indem er bei seinem Zulieferer immer direkt den Kunden als Besteller vorgibt.

Marty
 
Das Problem dabei wäre auch: Wie willst du dem Finanzamt klar machen, dass du Ausgaben hast. Kto.-auszüge allein reichen nicht. Es wäre ein riesen Aufwand, wenn auf den Rechnungen nicht der Firmenname steht, sondern der Name vom Kunden.
 
Der Grund dafür ist, dass wir nicht bei jedem Shop x Accounts für alle User erstellen.

Alles wichtige steht in unseren AGB, und wurde hier auch schon mehrmals jetzt erklärt.

mfg
seppl2000