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Auch nach deiner Bitte um Löschung deines Accounts bist du nicht aus der Vertragsbindung befreit. Das heißt, wenn du einen Artikel in eine Auktion stellst, kannst du nach meinen Empfinden nicht einfach sagen: der Wert der Währung ist gefallen, deshalb liefer ich den Artikel nicht zu diesem Preis.


Ja aber auch bei Ebay kann ich sagen, bevor er beentet ist, das ich das nicht mehr versteigern möchte. Klar kann ich das keine 2 Minuten mehr machen und nicht mehr nach Ende der Auktion.
Aber zu einem Zeitpunkt wo kein Mensch bietet. Oder nur 200 von 500.000 geboten sind muss ich das wohl können wenn es in den AGB nicht anders geregelt ist. Zu dem Zeitpunkt waren die Dinger schon 2 Monate drin. Und keinen hat es interessiert !!!!!!

ICh sehe das auch nicht als Angriff. Ganz ehrlich den User kann ich auch verstehen der die PS3 etz haben will. Vielleicht sehe ich es auch falsch das ich im Recht bin. Aber eine Willenserklärung meinerseits zu ignorieren ohne eine Antwort und nach einem Halben Jahr zu kommen und zu sagen etz mach mal... Verschick oder du bekommst deine Lose net...

Naja muss etz weg. Meld mich später nochmal.
 
Ist doch pups egal wann du dich gelöscht hast, Fakt ist du hast dort zig Auktionen erstellt und bist in der Pflicht diese auch zu erfüllen.

Das gilt für die DVDs genauso wie für die PS3 ;)

Wenn du sauber in die Gerichtsverhandlung gehen willst, falls es zu einer kommt, würde ich das erfüllen ;)

MY
 
das bin ich einer meinung mit MY,

erst stellst du was ein, aber dann willst du nicht liefern....
eins müsste dir aufgefallen sein ;) wir sind hier nicht bei ebay, ich habe auch schon 2 verlosungen von markus löschen lassen, nur waren auf die noch 0 gebote drin und siehe da, 1 stunde später waren sie weg.

mit deiner ps3 da, da jemand den start gegeben hat, kann man nicht einfach sagen die verlosung wird rausgenommen. sobald "punkte/lose" im topf sind gehst du den "vertrag" mit klammgeil ein

löschung ist nur der weg sich vor der lieferung zu drücken

wegen deiner sperrung, naja, war wohl unrecht
 
Du hast aber gelesen, was MY geschrieben hat, wieviele Auktionen noch offen sind?

nein das wuste ich nicht zu diesem zeitpunkt.
Aber wenn sie noch nicht ausgelaufen sind spielt es auch keine Rolle.

Es kann nur etwas sanktioniert werden, was tatsächlich auch begangen (in diesem fall nicht geliefert wurde).

Die reine Vermutung, er wird die anderen Dinge auch nicht liefern, reicht meines Wissens nicht aus. Er könnte ja auch mit gelöschtem Account seiner Vertragspflichten nachkommen. (auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist).
 
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Das ist offenbar der Zeitpunkt der letzten erfassten Transaktion.
...

Stimmt genau!

...
wobei "nachher" nur eine Summe von "vorher" und "Summe Buchungen" ist. Ohne eine zusätzliche Angabe eines "nachher", das den aktuellsten eingelesenen Kontostand anzeigt, sagt das aber nicht viel aus. Eigentlich sollte ein "nachher (errechnet)" und ein "nachher (gelesen)" angezeigt werden (und vielleicht ein "Differenz zwischen errechnet und gelesen"), damit man da auch sieht, ob es Differenzen gibt...

Ja, da hast Du recht. Ich habe es immer so gemacht: Ich habe das Update ausgeführt und dann den Wert von Aktuell mit meinem Kontostand bei Klammgeil verglichen, wenn eine Abweichung gegeben war wusste ich es kam zu einer Fehlbuchung. Zu dem Zeitpunkt wurden die Transaktionen immer 48 Stunden aufbewahrt, das ist aktuell glaube ich immer noch so, so hab ich am Tag einmal das Update ausgeführt und mit meinem aktuellen Kontostand verglichen, bei Abweichung habe ich den Support angeschrieben. Okay das ist zwar "mühselig" wenn man das täglich/zweitägig per Hand ausrechnet aber so wild war es auch nicht :D.
 
Ist doch pups egal wann du dich gelöscht hast, Fakt ist du hast dort zig Auktionen erstellt und bist in der Pflicht diese auch zu erfüllen.

MY

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber:

Nehmen wir mal ein Internetauktionshaus (3,2,1...) zum Vergleich.

Wenn ich dort Auktionen einstelle, kann ich diese auch jederzeit löschen (Ist mir mehrfach kurz vor Ende passiert, weil wohl das Gebot nicht hoch genug ausgefallen ist). Zugegeben, dort machen die Bieter keine Einzahlungen pro Gebot sondern geben nur ein Gebot ab, haben also kein Verlust / keine Rückzahlung zu erwarten.

Wenn ich dort kein Account habe, kann ich keine Auktionen erstellen. Was ich nicht weiss ist, wie laufende Auktionen gehandhabt werden, wenn ich mich lösche.
Allerdings: Wie kann man seinen Gewinn aus der Auktion abholen, wenn man keinen Account mehr hat? Gerade in der Welt der Internetwährungen.
Wie kann ich mein Kapital abholen, wenn ich kein Konto mehr habe?
Sollten dann nicht im Falle von UWE mit der Löschung des Accounts auch die Auktionen gelöscht und bereits eingezahlte Gebote zurückerstattet werden, meinetwegen auch zu Lasten des Jusers?

mfg

OnkelVester
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich dort Auktionen einstelle, kann ich diese auch jederzeit löschen (Ist mir mehrfach kurz vor Ende passiert, weil wohl das Gebot nicht hoch genug ausgefallen ist).
Richtig. Aber durch das Löschen gehst Du mit dem zu der Zeit Höchstbietenden einen Vertrag ein und bist verpflichtet zu liefern. Es sei denn, Du kannst wegen Irrtums zurücktreten.

Das Löschen oder Abbrechen der Auktion entbindet Dich aber nicht von dem Vertrag.

Marty
 
bewusst ist es mir nicht ? da ich meinen Account VOR dem Verfall der der KG Force habe löschen lassen. Für die DVD´s hatte da noch kein Mensch geboten.
Für die PS3 warn 200 von 500.000 Force drin.
Die DVD´s verschick ich sogar. 0,50 cent pro neuer DVD mir wurst.
Dafür das ein Seitenbetreiber keine Lust hat auf die Mails seiner User zu antoworten und nach 6 Monaten daherkommt und mein Guthaben auf einer anderen Seite sperrt soll ich etz bezahlen ?
Finde nicht unbedingt dass dies Fair ist.

Auch wenn es hart klingt: Bekomme ich bei einer Kündigung per (mehreren) emails keine Bestätigung, sende ich ein Einschreiben mit Rückschein ab und ggf. zusätzlich ein Fax mit Sendungsprotokoll, wo man die erste gefaxte Seite im Protokoll sieht.

Man denke an Premiere/Sky, wo erstaunlich viele zurückgesendete Smartcards nach Kündigungen des Abos angeblich nie ankamen und man dann 35 Euro zahlen durfte.

So wie Du vorgegangen bist, kann dir jede Firma unterstellen, es sei nie was angekommen...und dann wäre die Sperrung und Zurückhaltung Deines Losevermögens wegen der nichtgelieferten PS3 kaum zu beanstanden bzw. eine Detailfrage, inwieweit man auf der Seite KG sanktioniert werden kann wenn man auf Seite Cyber-Treff gegen die AGB verstösst.

Von Deiner Sicht aus kann ich Dich verstehen. Sollte Markus Deine mails nicht erhalten (technischer Fehler), einfach verschlampt bzw. ungelesen gelöscht haben, ist sein Standpunkt aber auch zu verstehen.
 

Sobald Du deine Sachpreisverlosungen auch auslieferst, wird auch dein Account wieder freigeben. Was soll ich sonst als Betreiber machen, wenn Du Sachpreis enstellst, sind wohl inzischen 5 Stück die nicht geliefert wurden. Die User wenden sich nun mal dann an mich, und ich muss entsprechend reagieren. Sollte auch jedem User klar sein, wenn ich eine Sachpreisverlosung einstelle, das diese nicht gelöscht werden kann und auch entsprechend geliefert werden muss.


Wenn ich Finanzamt wegen 5 Euro nicht bezahle, wird da auch erst mal mein komplettes Bankkonto gesperrt. Das geht wohl auch recht schnell, und das Konto bleibt gesperrt bis die Zahlung in deinem Fall Lieferung erfolgt ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In diesem Punkt muss ich mit Markus übereinstimmen, wie schon auf dein Seiten vorher geschrieben.

Und wenn es jemand auf Ebay ummünzen will hier das Urteil dazu (Sorry Marty habe es mal direkt ausn Reno Thread gekaut :9 )

https://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 28.07.2005, Aktenzeichen 8 U 93/05 ein interessantes Urteil zu der Frage gesprochen, ob ein Kaufvertrag bei eBay auch dann zu Stande kommt, wenn der Bieter vor Zeitablauf einer Auktion die Auktion vorzeitig beendet. Dies hat das OLG bejaht. Mit der gleichen Frage hatte sich bereits das Landgericht Berlin befasst( LG Berlin, Urteil vom 20.07.2004 - AZ: 4 0 293/04 ). Das Urteil des Landgerichtes Berlin ist durch das KG Berlin am 25.01.2005, AZ 17U 24/04 bestätigt worden. Die Rechtsprechung kann somit insgesamt als gefestigt betrachtet werden.

MY
 
und dann wäre die Sperrung und Zurückhaltung Deines Losevermögens wegen der nichtgelieferten PS3 kaum zu beanstanden bzw. eine Detailfrage, inwieweit man auf der Seite KG sanktioniert werden kann wenn man auf Seite Cyber-Treff gegen die AGB verstösst.
Ähm, hallo? Seit wann darf ein Betreiber etwas "zurückhalten", was ihm nicht gehört? Wir sind doch nicht im Wilden Westen hier :roll: . Kein Supermarkt darf die Taschen der Kunden durchsuchen, und du behauptest, der Filialleiter dürfe sich sogar die Geldbörse eines vermeintlichen Diebs nehmen und behalten? Ganz schön mutig :roll: .

Und deine "Detailfrage", also bitte: es gibt AGB von cyber-treff (was is'n das überhaupt?) und es gibt AGB von klammgeil. Ich kann da keinerlei Zusammenhang erkennen. Vor allem kann ich nichts erkennen, was den Betreiber dieser Seiten berechtigt, das Loseguthaben auf klammgeil zu sperren, wenn (wenn!) ein AGB-Verstoß auf cyber-treff vorliegt. Beide Seiten haben nichts miteinander zu tun.


Wenn ich Finanzamt wegen 5 Euro nicht bezahle ...
*blubb* ... Finanzamt ist quasi der Staat. Genau das, was du hier bei klamm oder bei deinen Usern eben nicht bist. Das kann man also nicht vergleichen.
 
Mone gleich vorneweg ich habe keine rechtliche Ahnung von diesem Thema.

Beide Seiten werden von der Werbeagentur Biehl betrieben.

Uwe ist bei beiden Seiten Kunden, bei einer ist er korrekt (KG), bei CT hat er wohl, wie es derzeit aussieht, zig Auktionen eingestellt und nicht geliefert.

Der Betrugsverdacht liegt nun nahe.

Als Betreiber bekommst du nun die Infos, er liefert nicht. Die Beschwerden häufen sich, du musst als Betreiber reagieren.

Ich weiß es nicht ob es so ok ist, aus Schutz sein Konto auf der anderen Seite zu sperren aber er muss ebenfalls an die seine anderen Kunden denken.

Das MB nicht die ganzen Lose als Schutz einbehalten kann, ist klar aber ein Teil sicherlich

Auf das reale Leben umgemünzt, wenn du bei der Deutschen Bank schulden hast, aber gleichzeitig bei ihrer Tochterbank Guthaben, ich weiß nicht ob Sie das nicht sperren können (siehe 1. Satz)

Aus meinen persönlichen Verständnis heraus, ja dürfen sie.

Und ihr habt ja auch schon manchmal EFs gesperrt um die User zu schützen bzw Lose das später noch was da ist, für die Gläubiger

Und um auf das Problem zurück zu kommen, Uwe verschickt seine Artikel und MB gibt ihn frei.

Einfach und simpel :)

MY
 
Auf das reale Leben umgemünzt, wenn du bei der Deutschen Bank schulden hast, aber gleichzeitig bei ihrer Tochterbank Guthaben, ich weiß nicht ob Sie das nicht sperren können (siehe 1. Satz)

Aus meinen persönlichen Verständnis heraus, ja dürfen sie.
Da bin ich ziemlich sicher, dass sowas irgendwo auf den 243 Seiten AGB verankert ist. Nur ohne entsprechende Vereinbarung: nein.


Andere Überlegung: mal angenommen, cyber-treff und klammgeil würden nicht einer Person, sondern 2 Leuten gehören, die befreundet sind. Darf dann Person A das klammgeil-Guthaben "einfrieren", weil Person B ihn darum gebeten hat, quasi als Druckmittel?

Genau das passiert hier nämlich: "wenn du deine Sachpreisverlosungen auslieferst, dann bekommst du deine Lose wieder". Kann man sowas schon Nötigung nennen?
 
Und deine "Detailfrage", also bitte: es gibt AGB von cyber-treff (was is'n das überhaupt?) und es gibt AGB von klammgeil. Ich kann da keinerlei Zusammenhang erkennen. Vor allem kann ich nichts erkennen, was den Betreiber dieser Seiten berechtigt, das Loseguthaben auf klammgeil zu sperren, wenn (wenn!) ein AGB-Verstoß auf cyber-treff vorliegt. Beide Seiten haben haben nichts miteinander zu tun.

zwischen LBS und Sparkasse gibt es (auf den ersten Blick) offensichtlich auch keinen Zusammenhang.
Trotzdem wird es da ähnlich behandelt. Ich kann allerdings nicht bewerten ob es rechtmäßig ist.

Es gibt sowohl bei der LBS als auch bei der Sparkasse AGB

Ja und ich weiß:bla bla blub, es wäre schön wenn da mehr kommen würde, damit man versteht was gemeint ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
...

Ähm, hallo? Seit wann darf ein Betreiber etwas "zurückhalten", was ihm nicht gehört? Wir sind doch nicht im Wilden Westen hier :roll: . Kein Supermarkt darf die Taschen der Kunden durchsuchen, und du behauptest, der Filialleiter dürfe sich sogar die Geldbörse eines vermeintlichen Diebs nehmen und behalten? Ganz schön mutig :roll: .

Der Fillialleiter darf sogar den ganzen Kunden festhalten, bis die Staatsmacht kommt, um mal im Dialekt zu bleiben ;)

Und deine "Detailfrage", also bitte: es gibt AGB von cyber-treff (was is'n das überhaupt?) und es gibt AGB von klammgeil. Ich kann da keinerlei Zusammenhang erkennen.

In beiden Fällen schließt der User einen Vertrag mit der Firma Markus Biehl ab.

Und mal ganz ehrlich - ich finde erstmal sperren und klären besser, als gleich eine Anzeige wegen Onlinebetrugs zu stellen!


//Edit Dolor:

Sind rechtlich gesehen ganz eigenständige Unternehmen (Körperschaften des öffentlichen Rechts)
 
Zuletzt bearbeitet:
Andere Überlegung: mal angenommen, cyber-treff und klammgeil würden nicht einer Person, sondern 2 Leuten gehören, die befreundet sind. Darf dann Person A das klammgeil-Guthaben "einfrieren", weil Person B ihn darum gebeten hat, quasi als Druckmittel?

Genau das passiert hier nämlich: "wenn du deine Sachpreisverlosungen auslieferst, dann bekommst du deine Lose wieder". Kann man sowas schon Nötigung nennen?

Dann nicht aber beide Seiten werden von der selben Firma geleitet. Daher denke ich, dass dieses Verhalten diesmal, vollkommen legitim ist :)

Das Problem ist einfach zu lösen, Uwe liefert seine Auktionen aus, dass muss er so wieso in jedem Fall machen, ansonsten kann er wegen Betrug verurteilt werden.

Markus muss wenn die Sachen ausgeliefert sind, dann nur die Konten freigeben

Das ist eigentlich viel Wind um eine relativ kleine Sache ;)

MY
 
Daher denke ich, dass dieses Verhalten diesmal, vollkommen legitim ist :)
Es gibt einen User, der als Detektiv arbeitet. Und eine Loseseite betreibt. Wenn ich also einen Detektivautrag nicht bezahle, darf der Detektiv/Loseseitenbetreiber meine Lose einbehalten? Das kann ich irgendwie nicht glauben ;).
 
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