Jog
- - - - - - - - -
- 11 August 2006
- 309
- 72
...
Und nochmal nochmal nochmal nochmal: Mit welcher Begründung sollte ich kein Doppler"guthaben" versteigern dürfen... von mir aus auch auf Seite XYZ.de.vu?
...
Jetzt fang doch nicht an Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Es geht doch hier ganz klar um eine Versteigerung von Anteilen im Doppler und zwar in einer Auktion auf klammgeil. Andere Seiten als Auktionsplattform werden erst jetzt von Dir ins Gespräch gebracht.
Wenn das jedoch noch nicht bei Dir angekommen ist, wundert mich deine Verplantheit nicht mehr.
