spandauer3
Well-known member
- 21 Juli 2006
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@ Spandauer
gesetzlich festgelegt ist es nicht. Aber allgemein mittlerweile durchgesetzt. Was die Nachtruhe angeht, ist es wohl gesetzlich verankert glaube ich.
Eine Nachtruhe sollte auch ohne Gesetze selbstverständlich sein.
Die andere Sache ist aber, dass im Grunde fast jeder Lärmverursacher Narrenfreiheit hat.
Meine Nachbarin über mir z.B. schlägt Nachts gegen die Wände, stellt den Fernseher extrem laut etc, die Polizei klingelt Nachts um 2 Uhr,die ganze Zeit schreit mein Kind,weil er nicht schlafen kann, die Nachbarin macht nicht auf und die Polizei kann nichts machen.
Die sind wieder gegangen, ohne etwas getan zu haben.
Es ging soweit, dass die gute Dame vor Gericht sich äußern musste, nur wurde diese Verhandlung abgesagt (Verfahren eingestellt).
Noch mal wegen den Ruhezeiten, nur weil etwas aus Gewohnheit geschieht, heißt es nicht, dass da auch in Zukunft ein Gewohnheitsrecht entsteht.