Mal ne blöde Frage:
Die AGB besagt, dass jeder Schuldner eine Persokopie hinterlegen muss. Wer kommt für den Schaden auf, wenn sich der Gläubiger darauf verlässt und dann doch keine Kopie vorhanden ist und auf seiner Forderung sitzen bleibt?
Die AGB besagt, dass jeder Schuldner eine Persokopie hinterlegen muss. Wer kommt für den Schaden auf, wenn sich der Gläubiger darauf verlässt und dann doch keine Kopie vorhanden ist und auf seiner Forderung sitzen bleibt?