komerzhasi
Krieg & Krawall
- 24 April 2006
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Dann sind auch Erweiterung,Auf- und Umbau solcher ebenfalls Aneignung von Gebieten oder nicht?
Wenn ich an meinem Haus einen Umbau vornehme und eine zusätzliche Etage einziehe bzw. wenn ich auf meinem 800m² Grundstück ein zusätzliches Haus baue ist das vielleicht ein Umbau aber keine "Enteignung oder Einverleibung" !
