Musterung und Bundeswehr - alles rund ums Thema

Und Bafög gibts umsonst, ja? :roll:

nicht ganz, aber man muss unterm Strich vielleicht 1/3 zurück bezahlen (50% -Kaufkraftverlust oder Rabatt wegen Komplettzahlung/ besonderer Leistungen)....bei dem Kredit muss ich einiges mehr als 100 % zurück zahlen

Ihr Vater zahlt seit sie 18 ist keinen Unterhalt mehr obwohl er dazu verpflichtet ist (Gerichtsurteil liegt vor).
Bafögunterlagen die Ihr Vater ausfüllen muss das meine Freundin Bafög bekommt kommen nicht zurück (Alkoholiker) und wenn dann nie vollständig, Bafögamt ist es auch egal das meine Freundin und ihr Vater seit mehr als 10 Jahren keinen persönlichen kontakt mehr hatten und das Verhältnis sehr schlecht ist und nur zwischen Anwälten komuniziert wird.

ähnliches Problem hat meine Freundin, aber sie hat schließlich dann doch Geld vom Bafögamt bekommen ....hat Deine es schonmal mit der Ich-nerv-euch-solange- bis-ihr-mir-helft-Taktik versucht ?
 
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Was studiert deine Freundin den? Wenn's nicht gerade Medizin oder einem der anderen wenigen Fächern ist, die neben dem Studium kaum Zeit für's arbeiten zulassen, sollte sie arbeiten gehen. Am besten wäre irgendwo als Werkstudentin, idealerweise in einem Gebiet, dass was mit ihrem Studium zu tun hat. Nebenbei bekommt man zusätzlich Kontakte und ein wenig Berufserfahrung;)
 
Puh, also was jetzt folgt ist reine Spekulation. Ich bin kein Jurist.

https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__12.html
§ 12 Zurückstellung vom Wehrdienst

(4) Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor,

1. wenn im Falle der Einberufung des Wehrpflichtigen

a) die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt er aus rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat, gefährdet würde

denn der Knackpunkt ist evtl. die Hilfsbedürftigkeit.
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/9.html
§ 9 Hilfebedürftigkeit

(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht
1. durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,
2. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen

sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
*edit*
Im weiteren Verlauf des letzten Paragraphen heißt es unter 2)
Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig
*/edit*

Dies hätte ledeglich eine Zurückstellung zufolge.
Aber nochmal: Ich bin kein Jurist. Bitte informiere dich bei jemandem, der sich damit auskennt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/9.html
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/9.html
§ 9 Hilfebedürftigkeit

(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht
1. durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,
2. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen

sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
Trifft hier ja wohlnicht zu ;)

Gruß Aru
 
Da muss man sich mit weiteren Paragraphen rumschlagen.
Zum Beispiel:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
§ 7 Berechtigte
(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.

oder auch
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html
§ 10 Zumutbarkeit
(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
(...)
5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.
Vollzeitstudium? In den folgenden Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil sind Studenten nicht explizit aufgeführt.

Und das zu Beurteilen möchte ich persönlich nicht wagen ;)
 
Aber mal ehrlich:
Es ist je nach Studiengang schwer nebenbei zu arbeiten. Nicht jeder bekommt das hin. Ausserdem kommt es auf die Stadt an, da wo ich z.B studiere gibt es kaum Jobs für Studenten weil halt Kleinstadt.

Was studiert deine Freundin den? Wenn's nicht gerade Medizin oder einem der anderen wenigen Fächern ist, die neben dem Studium kaum Zeit für's arbeiten zulassen, sollte sie arbeiten gehen.

Auch in schwierigen Fächern ist es möglich nebenbei zu arbeiten. Hab Medizin studiert und hatte durchweg 1 Job (am Wochenende in der Cafeteria im Altenheim gekellnert), manchmal 2 (zusätzlich Rettungsschwimmer in der Freibadsaison) und zwischendrin sogar 3 Jobs (das im Altenheim, plus in ner Praxis geholfen + Haken in der Chirurgie im Krankenhaus (nachts) gehalten). Ok, das waren Semesterferien, aber danach hätte ich locker nen Semester nichts tun müssen... Viele Freunde haben als Tutoren oder studentische Hilfskräfte gearbeitet. Ich will damit jetzt nicht herausstellen, wie toll wir waren, sondern sagen, dass man auch neben lernintensiven Fächern noch arbeiten kann und trotzdem das Studium nicht verlängert (waren alle in Mindeststudienzeit fertig).

Also mehr Unterstützung durch den Staat fände ich jetzt auch nicht unbedingt fair, schließlich kann sie ja arbeiten und es gibt Geld (der Unterhalt), dass ihr erstmal zusteht. Allerdings ist das mit der Rückstellung vielleicht ne Option (oder Rückstellung + Arbeit ;-) ), damit ihr etwas Zeit gewinnt das Problem zu lösen....

Viel Erfolg auf jeden Fall.
Edit: Rechtschreibfehler...
 
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Auch in schwierigen Fächern ist es möglich nebenbei zu arbeiten. Hab Medizin studiert und hatte durchweg 1 Job (am Wochenende in der Cafeteria im Altenheim gekellnert), manchmal 2 (zusätzlich Rettungsschwimmer in der Freibadsaison) und zwischendrin sogar 3 Jobs (das im Altenheim, plus in ner Praxis geholfen + Haken in der Chirurgie im Krankenhaus (nachts) gehalten). Ok, das waren Semesterferien, aber danach hätte ich locker nen Semester nichts tun müssen... Viele Freunde haben als Tutoren oder studentische Hilfskräfte gearbeitet. Ich will damit jetzt nicht herausstellen, wie toll wir waren, sondern sagen, dass man auch neben lernintensiven Fächern noch arbeiten kann und trotzdem das Studium nicht verlängert (waren alle in Mindeststudienzeit fertig).

Wollte das jetzt auch nicht komplett ausschließen, aber es ist realtiv schwer und geht mit der Zeit an die Substanz. Möcht mich da jetzt auch nicht zuweit aus dem Fenster lehnen, aber hab das von einer Medizinstudentinnen und einem Jurastudenten gehört mit denen ich einige Zeit in ner WG gewohnt hab. Ich selbst hatte auch einen der intensiveren Dual-Studiengänge, und noch das Pech, dass dummerweise genau in meinem Erstsemester der Bachelor eingeführt wurde, welcher ja bekanntermaßen viel mehr Zeit als das Diplom erfordert. Hatte finanziell eine nahezu gleiche Situation wie vom Threaderöffner geschildert, und hab auch 15-25h die Woche nebenher gearbeitet. Auch die Semesterferien drei Schicht jeweils 2,5 Monate bei Schwarzkopf in der Farbik gearbeitet. Da hat man netto ne gute mittelere vierstellige Summe verdient, was für Studiengebühren und Miete fürs Jahr gereicht hat. Aber das Studium und die Arbeit gingen auch ziemlich an die Substanz, sodass ich kurz vorm Ende die Notebremse gezogen hab und ins Ausland gegangen bin. Sonst wär das Burn-out nur eine Frage der Zeit gewesen. Zwei Kollegen bzw. Bekannte hats erwischt^^Die sind jetzt erst mal in Kur, einer brauch sogar immmernoch regelmäßige psychologische Hilfe.
Möchte das nicht auf alle projektzieren, aber aus bisherigen eigenen Erfahrungen und was ich von anderen gehört habe, ist es nicht ganz so einfach^^

Im Master werd ich die Vorlesungen jetzt so legen, damit es mit der Arbeit als Werkstudent besser vereinbar ist. Wenn man diese Möglichkeit hat, sollte man das nutzen, um eben solche Situationen zu vermeiden
 
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Nein trifft nicht zu, da die Freundin Studentin ist und somit das SGB II keine Anwendung findet (sagte ich aber bereits glaube ich :roll:).

@aessitt: Schon möglich. Nur die Hilfebedürftigkeit aus dem SGB II herzuleiten passt halt nicht (sorry for Klugschice 8)).
 
Nein trifft nicht zu, da die Freundin Studentin ist und somit das SGB II keine Anwendung findet (sagte ich aber bereits glaube ich :roll:).


Da muss ich dich enttäuschen. Es stimmt zwar das Studenten nicht oft Leistungen aus dem SGB II bekommen.

Mal ein kleiner Auszug:

"Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass Studenten generell kein Arbeitslosengeld (ALG) II zusteht. ALG-II-Anträge von Studierenden werden daher mitunter zu rasch negativ beschieden, wie eine Vielzahl von Klagen vor den Sozialgerichten zeigt.

Die zuständigen Arbeitsgemeinschaften der Agenturen und Kommunen (ARGEn) verweisen auf § 7 Abs. 5 SGB II. Der Gesetzeszweck bestehe darin, die Hilfe zum Lebensunterhalt von den finanziellen Belastungen einer Ausbildungsförderung freizuhalten. Außerdem wolle der Gesetzgeber verhindern, dass mit der Gewährung von ALG II das Bundesausbildungsgesetz außer Kraft gesetzt werden könne."




Ausnahmen gibts natürlich auch:

"Die Außerkraftsetzung wäre z.B. dann gegeben, wenn ein Student seinen BaföG-Anspruch durch einen unbegründeten Studienwechsel nach dem 4. Semester verliert und als Folge ALG II erhalten würde. In solchen und ähnlichen Fällen ist die Ablehnung von ALG II für Studierende vom Gesetzgeber weitestgehend gewollt"

"Dennoch will der Gesetzgeber auch, dass Studierende in Härtefällen ein Recht auf ALG II in Form eines zinslosen Darlehens haben. Er ist sich der Tatsache bewusst, dass das Leben manchmal nicht in allgemeine Normen gepackt werden kann. Er benennt nur keine bestimmten Härtefälle. Er legt die Auslegung dieses Rechtes ins Ermessen der ARGEn."

Quelle: https://www.readers-edition.de/2006/08/14/alg-ii-fuer-studenten


Dennoch will der Gesetzgeber auch, dass Studierende in Härtefällen ein Recht auf ALG II in Form eines zinslosen Darlehens haben.

Er= Bundeswehr
Sie = Studentin

Härtefall ?! Oder müssen die beiden erst noch Nachwuchs züchten damits hilfe gibt ?

Ich will damit sagen: Es kommt ganz nach der Laune der ARGE. Ist sowas wie Glücksrad glaub ich...leider
 
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Eine wie auch immer begründete Härtefallregelung kann aber hier überhaupt noch nicht in Betracht gezogen werden, da der BAFöG-Anspruch noch völlig ungeklärt ist. Dieser ist jedoch immer vorrangig zu prüfen.
 
Nein trifft nicht zu, da die Freundin Studentin ist und somit das SGB II keine Anwendung findet (sagte ich aber bereits glaube ich :roll:).

@aessitt: Schon möglich. Nur die Hilfebedürftigkeit aus dem SGB II herzuleiten passt halt nicht (sorry for Klugschice 8)).

Sehe ich anders. Nur weil der § 7 Absatz 5 sagt, dass nicht jeder Hilfebedürftige Anpruch auf Leistungen hat muss doch die Definition von "Hilfebedürftigen" nicht unwirksam sein. Da der § 9 nichts über eine Leistungsberechtigung aussagt, sehe ich auch keinen Konflikt.
Aber garantieren möchte ich es auch nicht :D
 

Na ja, möglicherweise sind die Begriffe der Hilfsbedürftigkeit nach § 12 WehrpflG und der Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II vergleichbar. Dennoch würde ich zunächst mal in dem Gesetz bleiben, aus dem ich einen Anspruch herleiten möchte.

Zumal die Hilfebedürftigkeit i.S.d. SGB II mangels ungeklärtem BAFöG-Anspruch ohnehin (noch) nicht festgestellt werden könnte.
 
Na ja, möglicherweise sind die Begriffe der Hilfsbedürftigkeit nach § 12 WehrpflG und der Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II vergleichbar. Dennoch würde ich zunächst mal in dem Gesetz bleiben, aus dem ich einen Anspruch herleiten möchte.

Zumal die Hilfebedürftigkeit i.S.d. SGB II mangels ungeklärtem BAFöG-Anspruch ohnehin (noch) nicht festgestellt werden könnte.

Das mag schon eher sein, aber das Wehrpflichtgesetz trifft darüber keine Aussage, was auch nicht der Zweck dieses Gesetzes ist. ;)
 
Ähh, sorry, aber wenn in einem Gesetz ein Begriff benutzt wird, dann ist dieser auch in irgendeinerweise definiert (sei es nun durch Gesetzesmaterialien, Kommentierungen oder die Rechtsprechung).

Und die Bedeutung gleichlautender (-klingender) Begriffe kann in Bezug auf verschiedene Gesetze auch durchaus recht unterschiedlich sein.
 
Du kannst aber auch zur Freiwilligen Feuerwehr gehen und dort ersatz Dienst leisten.
Ok da bist du dann halt bedeutlich länger als die 9 Monate GWD aber du bist zuhause und kannst deinem Job nachgehen und du siehst deine Freundin öfter wie beim Bund.
Die Feuerwerhr ist glaube 1-2 mal die Woche wo du dann aber auch hingehen musst.
Wenn du aus Beruflichen Gründen ein mal nicht hin kannst wird nichts passieren, aber du musst immer wissen das wenn du nicht hin gehst du schneller beim Bund bist als du nein sagen kannst.
Ich war selber bei der Feuerwehr und ich muss sagen es hat echt Spass gemacht dort.
Diesen Schritt solltest du aber nur machen wenn du auch wirklich Spass daran hast.
 
richtig ich mach auch Ersatzdienst, allerdings beim THW. Soviel ich weiß muss man 120Stunden im Jahr machen, also gerade mal 10 Stunden im Monat. Wenn man aber einen halbwegs aktiven OV hat, kommt man locker damit hin wenn man zwei oder drei größere Veranstaltungen macht. Muss halt mit denen abgestimmt sein. Allerdings verpflichtet man sich dann auf 6 Jahre, sollte einem bewusst sein.

Bund ist btw nur noch 9 Monate, keine 10.