Müssen Beleidigungen seit dem 30.06.2017 gelöscht werden?

Chrisano

Refjäger
ID: 355739
L
21 Februar 2010
5.619
159
Am 30.06.2017 wurde ein Gesetz verabschiedet, was den Seitenbetreiber verpflichtet Hasskommentare innerhalb von 7 Tagen nach Meldung des Betroffenen zu löschen! Auch wenn das schon immer eine Straftat war, hatten die Admins darauf eher nicht reagiert und man musste mit den 0 Klammern Bewertungen und Beleidigungen leben. Jedoch gibt es bis zu 50 Mio Euro Strafe für den Seitenbetreiber, wenn er seiner Verpflichtung nicht nach kommt. Also schaut am Besten eure Bewertungen nochmal alle durch und wenn Ihr da noch die ein oder andere Beleidigung drin stehen habt, wendet euch an die Admins und weißt auf die 7 Tagefrist hin.

LG

Chrisano
 
Beleidigungen waren hier noch nie erlaubt.
Wenn eine Beleidigung gemeldet wird, dann wird sie auch gelöscht.
 
Vielleicht solltest du das Gesetz bzw. dessen Entwurf erst mal lesen, bevor du versuchst, seine Inhalte zu erklären, denn völlig unabhängig von der Art der Postings, die du beanstanden willst, betrifft dieses Gesetz Klamm sicher nicht (siehe §1 Absatz 2).
 
Beleidigungen in Bewertungen habe ich - zum Glück - noch nie erhalten.
In Kommentaren zu News habe ich ab und zu welche gelesen, die wurden aber recht zeitnah gelöscht.
Meiner Wahrnehmung nach funktioniert das hier recht gut. :)
 
Also in einer Bewertung von mir steht "Betrüger" hab es gemeldet und wurde als Meinungsäußerung abgetan, vor allem kenne ich den User gar nicht .... auch wenn er nicht mich meint damit ist es eindeutig eine Beleidigung....

Dein Absatz bedeutet das die Berichtspflicht von ca. 10 Sozialen Netzwerken in Deutschland mit ca. 2 Mio Nutzern zu den Behörden erfolgen muss, sagt aber nicht aus das andere Communities von der Haftung ausgeschlossen sind, was auch gegen Eu-Recht verstoßen würde Im Rahmen des Wettbewerbes...

Ist ja nicht so, dass wir 2017 haben und die Gleichgeschlechtliche Eheschließung in good old Germany xx Jahre nach Holland erst eingeführt wird ....


LG

Chrisano
 
Dein Absatz bedeutet das die Berichtspflicht von ca. 10 Sozialen Netzwerken in Deutschland mit ca. 2 Mio Nutzern zu den Behörden erfolgen muss
Nö, §1 definiert den "Anwendungsbereich" des Gesetzes, und da steht nunmal drin, dass Soziale Netzwerke mit weniger als zwei Mio Nutzern von den definierten Pflichten befreit sind. Also betrifft das Gesetz - im Gegensatz zu deiner Aussage - Klamm nicht. Ob das Ganze damit wettbewerbswidrig ist, spielt in dem Zusammenhang auch keine Rolle. Sollte das so sein, wird darüber irgendwann ein Gericht befinden, dass dann entweder den Gesetzgeber zur Nachbesserung auffordert oder das Gesetz komplett für nichtig erklärt. Ändert aber nichts daran, dass das heute beschlossene Gesetz - und um nichts anderes geht es - keine Anwendung auf Klamm findet.

Mag sein, dass du dich durch die Bewertung beleidigt fühlst, mag sein, dass Klamm darauf reagieren sollte/müsste - ob es objektiv als Beleidigung zu werten ist, dürfen gerne andere entscheiden, aber das heute beschlossene Gesetz hat trotzdem nichts damit zu tun.
 
Wikipedia schrieb:
Der Entwurf enthält auch eine Änderung des Paragraphen 14 (Absatz 2) des Telemediengesetzes, der die Herausgabe der Stammdaten von Nutzern betrifft. Schon zuvor war dieser Paragraph dahingehend geändert worden, dass die Herausgabe nicht nur in Fragen der öffentlichen Sicherheit, sondern auch der Verletzung geistigen Eigentums möglich ist,[9] was zu massiver Kritik führte, da unter anderem Abmahnungswellen befürchtet wurden. Der Gesetzesentwurf sieht eine Herausgabe von Daten nicht mehr nur zur „Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“, sondern auch „anderer absolut geschützter Rechte“ vor. Das Telemediengesetz betrifft dabei weitaus mehr Dienste als nur soziale Netzwerke.
Mit dem Gesetz soll es möglich sein, gegenüber Online-Plattformen leichter und schneller Persönlichkeits- und Eigentumsrechte durchzusetzen. So soll jeder, der rechtliche Ansprüche gegenüber einem Nutzer geltend machen will, die Herausgabe von Stammdaten verlangen können, aus denen die Identität des Anspruchsgegners hervorgeht. Wenn sich „beispielsweise eine Person oder eine Firma durch einen Kommentar in einem Internetforum beleidigt oder unangemessen kritisiert fühlt, könnte sie künftig nicht nur vom Forenbetreiber die Löschung des Kommentars fordern, sondern auch die Herausgabe von Stammdaten, um den Urheber etwa abmahnen und eine Unterlassungserklärung verlangen zu können“. Dies würde nach Ansicht der Kritiker neben sozialen Netzwerken auch Plattformen wie Amazon oder Ebay betreffen. Wer dort eine schlechte Bewertung abgebe, muss laut IT-Anwalt Joerg Heidrich mit „teuren Anwaltsbriefen rechnen“.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Netzwerkdurchsetzungsgesetz
~ edit by Totte ~
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja das Telemediagesetz wird ja auch dahingehend geändert im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog for the Admin und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Also habe ich das Recht Bewertungen auf meinem Profil löschen zu lassen egal ob Fatzebook, Ebay oder Klamm, wenn dem nicht Folge geleistet wird from the Admin greift der Bußgeldkatalog.

Was natürlich Sinn macht, bevor man die Herausgabe der Daten des Users einfordert .... Was ja auch der Ursache der Überlegung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist, weil die Verfahrenskosten der im Netz verursachten Streitigkeiten weit aus höher sind ...

Das ist ja das was ich sagen möchte, es betrifft nicht nur Fatzebook, Ebay oder Klamm, es betrifft alle deutschen Communitys ...

Und eine 0 Klammern Bewertung, sollte vielleicht auch bei Klamm wegfallen in Zukunft, ist ja nur mal ein Tip.....

Da eine 0 nach Definition neutral ist, jedoch auch als positiv und negativ zur selben Zeit betrachtet werden kann und ich eine 0 Bewertung als Beleidigung empfinde und ich schon oft damit abgespeist wurde, nichts dagegen unternehmen zu können from the Klammadmin nur mal so am Rande. Selbst im Zweifelsfall sollte the Admin lieber einmal mehr löschen, als einmal zu wenig...
 
Zuletzt bearbeitet:
@Mone macht ihre Arbeit sehr gewissenhaft und hat alle Bewertungen mit Beleidigungen seit Anbeginn gelöscht, deshalb mache ich mir darüber keine Sorgen darüber, dass im Forum Kontakt zu Admins die Leute Schlange stehen würden, so wie Du jetzt mit Deinem ersten Beitrag unterstellst, wobei das Gesetz ja nicht gilt, wie @marac richtigerweise festgestellt hat.
 
Was verstehst du, wenn du das hier liest:

Wenn sich „beispielsweise eine Person oder eine Firma durch einen Kommentar in einem Internetforum beleidigt oder unangemessen kritisiert fühlt, könnte sie künftig nicht nur vom Forenbetreiber die Löschung des Kommentars fordern, sondern auch die Herausgabe von Stammdaten, um den Urheber etwa abmahnen und eine Unterlassungserklärung verlangen zu können.

könnte sie künftig nicht nur vom Forenbetreiber die Löschung des Kommentars fordern

Eine Verlinkung von verschiedenen Gesetzen zur Rechtssprechung ist einfach, auch wenn es hier nicht steht, aber denke doch mal logisch nach! Wozu wird ein Bußgeldkatalog ausgearbeitet ....

Das mit den mehr als 2 Mio Usern sollte doch auch klar sein, die hätten die Strafen bezahlt nach dem Bußgeldkatalog ohne Probleme. Wie also kriege ich als Gesetzgeber diese Plattformen dazu gezwungen künftige Prozeße zu vermeiden. Ergo kommt das gestern beschlossene NetzGesetz. Einen Zusatz im Telegesetz für alle anderen Plattformen im Zusammenhang der 7 Tage Frist aus dem gestern beschlossenem NetzGesetz in Verbindung des Anhangs zum Bußgeldkatalog for the Admin wäre eine logische Schlußfolgerung. Den wie sonst kann ich die Löschung einer 0 Klammern Bewertung bei einem Forenbetreiber sonst fordern. Was nützt mir das Fordern der Löschung wenn dem nicht folge geleistet wird. Dann brauch man auch kein Bußgeldkatalog ausarbeiten für 10 Soziale Netzwerke und es im Anhang machen, wenn man nicht mit einem Anderen Gesetz darauf verweisen möchte. Also was passiert wenn ich etwas fordern kann und es nicht bekomme ohne Konsequenzen des Verpflichteten, was ja in dem Wikiauszug als künftig steht ....

Was auch unlogisch ist, wenn es nur die Strafen für 10 deutsche Netzwerke geben würde, dann geh ich zu Nummer 11 und darf da Wilde Sau spielen oder wie. Es gibt Ja auch ein Bußgeldkatalog für Autofahrer und nicht für 10 bestimmte SLK fahrer, die die Strafen nicht jucken würden ....

Versteh doch mal bitte die Zusammenhänge. Es wurde ein Gesetz geschaffen zur Verpflichtung der Mitwirkung Großer Communitys, die die Strafen in Kauf nehmen würden und ein Bußgeldkatalog wurde ausgearbeitet und das Telegesetz wird abgeändert und es steht bereits jetzt schon auf Wiki dass ich die Löschung in Zukunft in Foren fordern kann, was ja wohl eindeutig auf Konsequenzen bei Nichtachtung des Admins hinweist. Telegesetz = Geltungsbereich / Netzgesetz = Verfahrenshinweise / Bußgeldkatalog = Haftungen liest sich dann irgendwie ungefähr so : Laut Telegesetz § 99 Abs. in Verbindung mit Netzgesetz § 99 Abs 7 Tage .... greift Bußgeld in Höhe des Anhangs 99XY ...

klingt komisch, ist aber nach meiner Erfahrung her eindeutig aus dem Wiki Beitrag zu erkennen, wenn man zwischen den Zeilen lesen kann....

Ich denke in 3 Monaten Wissen wir es genau .....
 
Also wenn ich das hier genauer lese, dann, siehe hellrote Markierung, ändert sich das Telemediengesetz §14, Abs. 2 auf
Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum oder anderer absolut geschützter Rechte erforderlich ist.
Die Haltung von Klamm, Benutzerdaten nur an ermittelnde Behörden herauszugeben, ist also weiterhin gedeckt, siehe dunkelrote Markierung. Wie der Wiki-Beitrag darauf kommt, dass nun jeder eine zuständige Stelle sein soll, ist mir schleierhaft.
 
So nochmal langsam zum mitschreiben:

Der Entwurf enthält auch eine Änderung des Paragraphen 14 (Absatz 2)

Bezieht sich auf den gestern beschlossenen Gesetzenentwurf.

Schon zuvor war dieser Paragraph dahingehend geändert worden, dass die Herausgabe nicht nur in Fragen der öffentlichen Sicherheit, sondern auch der Verletzung geistigen Eigentums möglich ist,[9] was zu massiver Kritik führte, da unter anderem Abmahnungswellen befürchtet wurden. Der Gesetzesentwurf sieht eine Herausgabe von Daten nicht mehr nur zur „Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“, sondern auch „anderer absolut geschützter Rechte“ vor.

jetzt kommst du mit der letzten Änderung, die Jedoch mit der geplanten Änderung im Zusammenhang des Netzgesetzes von gestern und dem Bußgeldkatalog in keiner Verbindung steht.

Wenn ein neues GesetzesEntwurf abgewinkt wird, dann tritt es frühestens 3 Monate später in Kraft.

Fakt ist wenn im Gesetzesentwurf ein anderes Gesetz betrifft muss dies abgeändert werden.

Im GesetzesEntwurf stehen ja auch die Rahmenbedingen und was bewirkt werden soll:

Unter Anderem wird nun unter der Maßgabe das Gesetz so augearbeitet bis es in Kraft tritt, das dies auch für anliegende Gesetze schlüssig ist. "Zumindest sollte es so sein"

Netzgesetz wird das Verfahren zur Hasskrimininalität beinhalten, wobei im Geltungsbereich die Großen Netzwerke verpflichtet wurden als Pävention des Ziels des Gesetzesentwurfes Entsprechend Veranwortliche zu benennen und Berichte zu erstatten.

Klamm brauch dies somit nicht. Jedoch Das Verfahren an sich aus dem Netzgesetz findet Anwendung im Bezug der nächsten Änderung des Telegesetzes ......

"So soll jeder, der rechtliche Ansprüche gegenüber einem Nutzer geltend machen will, die Herausgabe von Stammdaten verlangen können, aus denen die Identität des Anspruchsgegners hervorgeht."

So soll die Änderung aussehen....

Das Ziel des Netzgesetzes ist Hasskrimininalität zu unterbinden und beinhaltet das Verfahren dazu. Wie das der Admin nach der Meldung eines Beitrages innerhalb von 7 Tagen gelöscht werden muss und wenn dies nicht geschieht ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden wird.

Das Hauptziel ist jedoch die Kosten für die unnötigen Prozesse zu minimieren, den wenn der Beitrag vom Admin innerhalb von 7 Tagen gelöscht wurde, ist es aus dem Leben und oft auch aus dem Sinn und erfordert keinen Prozeß zwischen den Usern, der ja durch das Verfahren des Netzgesetzes vermieden werden soll.

"Wenn sich „beispielsweise eine Person oder eine Firma durch einen Kommentar in einem Internetforum beleidigt oder unangemessen kritisiert fühlt, könnte sie künftig nicht nur vom Forenbetreiber die Löschung des Kommentars fordern, sondern auch die Herausgabe von Stammdaten, um den Urheber etwa abmahnen und eine Unterlassungserklärung verlangen zu können“."

vom Forenbetreiber künftig die Löschung des Kommentares fordern .... Fordern kann ich nur von jemanden etwas, wenn er dazu verpflichtet ist. Verpflichtet ist jemand der wenn er es nicht tut eine Strafe zu erwarten hat. Ich hoffe du kannst mir folgen ...

Das Bussgeld soll kleine Admins möglichst dazu bringen auch entsprechend zu handeln und die Bewertung löschen Im Rahmen des Verfahrens der 7 Tage aus dem Netzgesetz und des dazugehörigen Bussgeldkataloges.

Welche Möglichkeit habe ich als User wenn der Admin dies nicht tut den sonst, ich komme an die Daten des Cybermobbers nicht ran und gelöscht wird die Attacke auch nicht und selbst du B2T musstest so etwas hier über dich ergehen lassen und genau das wird geändert. Wenn den Admin das nicht abschreckt kann ich ein Bussgeldverfahren anleiern und die Herausgabe der Daten des Cybermobbers verlangen um weitere rechtliche Schritte einzuleiten gegen den Cybermobber.

Bislang wurde durch die Wahrung der Anonymität und im Netz und dem Grundsatz der freien Meinungsäußerung die sogenannten Cybermobber vor rechtliche Folgen den Hilflosen Opfern geschützt. In 3 Monaten wenn die Änderungen entsprechend in Kraft treten, ist dies nicht mehr der Fall. Ich kann dann als User sagen, diese Bewertung lieber Admin möchte ich gelöscht haben. Und wenn du es nicht tust droht dir ein Bußgeldverfahren und zusätzlich bist du Verpflichtet mir die Daten meines Täters herauszugeben, damit ich Armes Opfer währen kann.

Ich glaube ich habe den Auszug aus Wiki jetzt schon 3 mal versucht zu verdeutlichen, was Das Netzgesetz, die nächste Änderung im Telemediagesetz und der Bußgeldkatalog für Folgen auch für Klamm haben wird.

"Wer dort eine schlechte Bewertung abgebe, muss laut IT-Anwalt Joerg Heidrich mit „teuren Anwaltsbriefen rechnen“."

Daher hier nochmal der Apell bis in 3 Monaten auch schon mal aktiv zu werden, Beim Bewertungssystem die 0 Klammern Bewertungen gänzlich rauszunehmen und sämtliche 0 Klammern Bewertungen zu löschen, von den Usern die sich in der Adminsprechstunde melden.

Weil die Kritiker sagen ja das das Netzgesetz eine Einschränkung der Meinungsfreiheit ist, jedoch sind diese Kritiker genau wie bisher die Befürworter der 0 Klammern als rechtliche Freie Meinungsäußerung auf dem Holzweg. Den Ich darf zwar alles in der Öffentlichkeit sagen, jedoch damit keine Anderen Menschen verletzen, den laut Verfassung ist die Würde des Menschen unantastbar. Also wenn mich jemand in der Öffentlichkeit bewertet dann ist dies nur noch positiv möglich, sollte es zumindest schon längst sein um nicht als Hasskriminalität im Netz gewertet werden zu können.

Oder B2T wie hast du dich gefühlt, bei deiner ersten 0 Klammernbewertung, obwohl du hier jeden Tag ziemlich stark für die Community arbeitest. Ist bestimmt ein tolles Gefühl als Dank eine 0 zu bekommen, obwohl man für die Community quasi lebt. Hilflos, ausgesetzt obwohl Sonderstatus ... ja schon quasi machtlos, weil es bislang kein Gesetzesverstoß war. Und genau so fühlen sich Opfer und die Täter werden geschützt. Und genau das wurde gestern auf die Bahn geschickt, dass dies in Zukunft auch Konsequenzen im Netz hat für alle Beteiligten.

LG

Chrisano
 
Das verlinkte "das hier" von meinem vorgehenden Beitrag enthält dazu folgende klare Aussage:
Außerdem wird es Opfern von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz ermöglicht, aufgrund gerichtlicher Anordnung die Bestandsdaten der Verletzer von Diensteanbietern zu erhalten.
Ohne Gerichtsbeschluss geht jedenfalls gar nichts. Klar, das ist jetzt eine andere Lesart, als die, die ich angelegt habe, aber die Datenherausgabe einfach so wird es auch weiterhin nicht geben.

Bei mir ist es eher so gewesen, dass ich ja als normaler User angefangen habe, der leicht fanatisch als selbsternannter Promoter für das Call-In-TV-Forum unterwegs gewesen ist. Meist habe ich die 0-Klammern ausgeteilt, deswegen ist z.B. meine 0-Klammer von @NightWalker mit dem extremsten Text ein Resultat meiner Umtriebe gewesen.

Ich habe sogar mal bei @Mone nachgefragt, ob es möglich wäre, dass eine Klammerbewertung durch einen Administrator geändert werden kann: Leider geht aber kein Entschärfen, entweder behalten, oder es wird ganz gelöscht.

Ganz ehrlich haben mich damals eher meine ersten Negativrenommees beeindruckt, in der Klammunity ist es wegen der Anonymität viel verbreiteter gewesen, sich durch die Renommierung auszulassen. Wenn man anfängt als Moderator zu arbeiten, muss es einem halt klar sein, dass es auch negative Mod-Renos und Mod-0-Klammern hageln kann.

(...) und selbst du B2T musstest so etwas hier über dich ergehen lassen (...)
Was meinst Du konkret? Alle verbliebenen, in der Vergangenheit erhaltenen 0-Klammern werden mir zum Löschen angeboten (rotes Kreuz rechts neben dem Datum), aber ich behalte sie - mit Absicht; ich finde, sie spiegeln ein Teil meiner Aktivität in der Klammunity wieder. Klar habe ich erst einen Lern-Prozess durchlaufen müssen, bis ich so gedacht habe, keine Frage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil die Kritiker sagen ja das das Netzgesetz eine Einschränkung der Meinungsfreiheit ist, jedoch sind diese Kritiker genau wie bisher die Befürworter der 0 Klammern als rechtliche Freie Meinungsäußerung auf dem Holzweg. Den Ich darf zwar alles in der Öffentlichkeit sagen, jedoch damit keine Anderen Menschen verletzen, den laut Verfassung ist die Würde des Menschen unantastbar. Also wenn mich jemand in der Öffentlichkeit bewertet dann ist dies nur noch positiv möglich, sollte es zumindest schon längst sein um nicht als Hasskriminalität im Netz gewertet werden zu können

Meiner Meinung nach interpretierst du das nicht ganz richtig:
Das Grundgesetz verbietet nicht, dass jemand eine negative Meinung von mir hat und diese angemessen äußert, sondern dass er diese in beleidigender Form äußert.
Ist die Bewertung beleidigend, hat man genau wie bisher auch die Möglichkeit, dies zur Anzeige zu bringen, und die ermittelnden Behörden haben dann das Recht, die Nutzerdaten anzufordern, um den Tatbestand aufklären zu können.
Ich würde daher nicht den Weg über den Betreiber wählen, denn wenn die Beleidigung einfach gelöscht wird, entfällt die Möglichkeit, den Verursacher rechtlich anzugehen.

Eine Löschung aller 0-Klammern ist meiner Meinung nach nicht sinnvoll, denn zum einen muss es doch möglich sein, schlechte Erfahrungen mit einem user sachlich äußern zu können, zum anderen wird dann eben die 1-Klammer-Bewertung zur schlechtesten und damit genauso deutlich wie vorher die 0.
Oder meinst du, es soll nur noch möglich sein, die Topbewertung zu vergeben?
 
Du kannst ja gerne Klamm auf Löschung und Datenherausgabe verklagen. Mal sehen, ob das Gericht nach Gesetzen oder nach Wikipedia-Artikeln urteilt...
 
Mal sehen, ob das Gericht nach Gesetzen oder nach Wikipedia-Artikeln urteilt...
Ich verstehe es auch nicht ganz, wie die Interpretation von @Chrisano zustandekommt. Die zugrundeliegenden Materialen, hier nochmal explizit verlinkt, sind:
In NetzDG, Artikel 2, heißt es ausschließlich
In § 14 Absatz 2 des Telemediengesetzes, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2016 (BGBl. I S. 1766) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Eigentum“ die Wörter „oder anderer absolut geschützter Rechte“ eingefügt.
Etwas anderes steht dort nicht. Von der Einführung eines neuen Bußgeldkatalogs im TMG steht jedenfalls dort nichts. Der Link auf das TMG entspricht dem Stand vom 21. Juli 2016. Und alle Links stammen aus dem Wikipedia-Artikel über das NetzDG.

EDIT: Ich habe allerdings folgendes weitergelesen (siehe Entwurf des NetzDG, Seite 28):
(...) „Ärztebewertung I“-Entscheidung des BGH vom 1. Juli 2014 (BGHZ 201, 380) (...) Der BGH sah sich jedoch an einer Verurteilung zur Auskunft dadurch gehindert, dass die datenschutzrechtliche
Ermächtigungsnorm des § 14 Absatz 2 TMG die Durchsetzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
als Herausgabezweck nicht erwähnte und auch eine Analogie nicht möglich war.
BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - Az. VI ZR 345/13
a) Dem durch perso?nlichkeitsrechtsverletzende Inhalte einer Internetseite (hier: zur Bewertung von A?rzten) Betroffenen kann ein Unterlassungsanspruch gegen den Diensteanbieter zustehen (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219). Daru?ber hinaus darf der Diensteanbieter nach § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 5 Satz 4 Telemediengesetz (TMG) auf Anordnung der zusta?ndigen Stellen im Einzelfall Auskunft u?ber Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten erteilen, soweit dies u.a. fu?r Zwecke der Strafverfolgung erforderlich ist.

b) Der Betreiber eines Internetportals ist in Ermangelung einer gesetzlichen Erma?chtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Abs. 2 TMG dagegen grundsa?tzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfu?llung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Perso?nlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu u?bermitteln.
Mein Punkt ist aber der, dass immer noch zuständige Stellen anfordern müssen, weil sich gerade der Textteil von §14 Abs. 2 TMG nicht geändert hat. :think:
 
Du kannst noch so oft aus dem Wikipedia-Artikel zitieren (ohne die Zitate zu kennzeichnen), er wird dadurch keine Gesetzeskraft erlangen.
 
@ B2T nach dem jetzigen Gesetzeslage hast du Recht. Jedoch steht bei Wikipädia auch, das das Telegesetz geändert wird "Zukunft". Die Änderung die du herausgesucht hast (Jetzt). um diese geht es nicht. Weil die Änderung erst herausgearbeitet werden muss, bis das Netzgesetz in Kraft treten kann. Es handelt sich hierbei nur um einen Entwurf. Wiki hat jedoch bereits darauf hingewiesen, dass es künftig, Also wenn das Gesetz verabschiedet und in Kraft getreten ist, so abgeändert wird, dass du es schwarz auf weiß nachlesen kannst, dass ich künftig das Recht habe, beim Forenbetreiber die Löschung der Bewertung einfordern kann. Das du jetzt noch nichts dazu findest ist klar, weil es ja nicht in Kraft getreten ist mit den Passagen worauf ich mich beziehe.

Vergleichsbeispiel: Gleichgeschlechtliche Eheschließungen. ist noch nicht in Kraft getreten wurde zufälliger weise auch an dem Tag beschlossen. Heute kann Mann und Mann oder Frau und Frau noch nicht heiraten, erst wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Von der Verabschiedung bis es In Kraft tritt haben die Gesetzgeber aber noch einiges zu tun und müssen dies herausarbeiten als Gesetzestext, andere Gesetze anpassen, eventuelle andere Änderungen vornehmen. Ein Gesetzesentwurf ist ein Entwurf wo es hingehen soll.

Wiki beruft sich auf den Entwurf, was noch nicht als Gesetzestext verankert ist mit der Aussage das ich künftig die Löschung einer Bewertungen beim Forenbetreiber einfordern kann. Der Gesetzestext dazu den gibt es noch gar nicht, im Entwurf ist jedoch eine Änderung for the future vorgesehen im Telegesetz. nicht die grad vorgenommene kürzliche Änderung die du gefunden hast.

Also mit dem Stand 30.06. kann ich vielleicht noch nicht die Löschung der Bewertung einfordern, aber mit in Kraft treten der noch nicht Ausgearbeiteten Gesetzesänderungen im Bezug worauf sich der Wikibeitrag konzentriert. Spätestens am 1.10.2017 schon.

Ist zwar aus jetziger Sicht ein Blick in die Glaskugel, wie genau das im Gesetz definiert wird. Jedoch sind hier entsprechend meiner vorherigen Interpretationen nicht von der Hand zu weisen, wenn man die geplanten Änderungen nach dem Entwurf und die Rahmenbedingungen berücksichtigt....



Hier nochmal Wiki :

Wenn sich „beispielsweise eine Person oder eine Firma durch einen Kommentar in einem Internetforum beleidigt oder unangemessen kritisiert fühlt, könnte sie künftig nicht nur vom Forenbetreiber die Löschung des Kommentars fordern,

"künftig die Farbe des Daches", auf dem Entwurf noch grau, jedoch bei in Kraftreten im strahlendem rot, Also am Tag der Eröffnung des Gebäudes .... Jedoch kann sich der Wiki schon sehr gut vorstellen aus dem Entwurf heraus, wie das Dach am Tag der Eröffnung aussehen wird ....