Müssen Beleidigungen seit dem 30.06.2017 gelöscht werden?

Also wenn das Gesetz verabschiedet und in Kraft getreten ist, so abgeändert wird, dass du es schwarz auf weiß nachlesen kannst, dass ich künftig das Recht habe, beim Forenbetreiber die Löschung der Bewertung einfordern kann.
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Also mit dem Stand 30.06. kann ich vielleicht noch nicht die Löschung der Bewertung einfordern, aber mit in Kraft treten der noch nicht Ausgearbeiteten Gesetzesänderungen im Bezug worauf sich der Wikibeitrag konzentriert. Spätestens am 1.10.2017 schon.
Wie schon mehrfach erwähnt, hast du auch jetzt schon (vor dem 30.6.) das Recht, beleidigende Bewertungen löschen zu lassen.
Ich glaube, du läufst hier irgendwie im Kreis ...
 
Zitat Anfang:

.Diensteanbieterwerdendannnach§24Absatz1Nummer2BDSG n.F. zurDatenverarbeitungzum ZweckederErfüllungvonzivilrechtlichenAuskunftsansprüchenberechtigtsein: „§24VerarbeitungzuanderenZweckendurchnichtöffentlicheStellen [...] Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten erhoben wurden, durch nichtöffentliche Stellen ist zulässig, wenn [...] sie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist, sofern nicht die Interessen der betroffenen Person an dem AusschlussderVerarbeitungüberwiegen.“
DeutscherBundestag–18.Wahlperiode –29– Drucksache 18/12356
DiesekünftigeRechtslagenimmtdieinArtikel2vorgeseheneÄnderungdesTelemediengesetzesinmodifizierter FormvorwegunderöffnetbereitsmitInkrafttretendiesesGesetzeseinendurchsetzbarenAuskunftsanspruchdes Opfers gegenüber sozialenNetzwerkenbeiPersönlichkeitsrechtsverletzungen undVerletzungen anderer absolut geschützterRechte.

Zitat Ende:
 
Von der Verabschiedung bis es In Kraft tritt haben die Gesetzgeber aber noch einiges zu tun und müssen dies herausarbeiten als Gesetzestext, andere Gesetze anpassen, eventuelle andere Änderungen vornehmen.
Ach, Gesetze werden erst geschrieben, nachdem sie vom Parlament beschlossen wurden. Mensch, da hätt ich ja auch selbst drauf kommen können...
 
Mein Punkt ist aber der, dass immer noch zuständige Stellen anfordern müssen, weil sich gerade der Textteil von §14 Abs. 2 TMG nicht geändert hat. :think:
Das letzte Puzzleteil habe ich jetzt doch noch gefunden: Für das Persönlichkeitsrecht ist der Betroffene selbst verantwortlich, aber der Betroffene braucht einen Gerichtsbeschluss für die Herausgabe der Daten, und wenn Anwaltspflicht besteht, dann tritt der vom Betroffenen konsultierte Anwalt an die Stelle der zuständigen Stelle.

Mir ging es in meinen letzteren Ausführungen schließlich nur darum, vorzuanalysieren, ob sich durch das Inkrafttreten des NetzDG irgendetwas für die Vorgehensweise seitens Klamm (hier: Klamm = Klamm-Administration) ändern wird, was die Herausgabe von Daten betrifft. Meine Antwort: leider ja, aber ohne Gerichtsbeschluss geht gar nichts. Letzendlich kann diese Voranalyse aber keine Rechtsberatung für Klamm darstellen, rechtsverbindliche Auskunft kann nur der Anwalt erteilen.
 
Ich find es lustig das so eine Diskusion aufgekommen ist nur weil Chrisano "Betrüger" in einer seiner Bewertungen steht und er dies als Beleidigung sieht diese aber nicht gelöscht wurde :D was für unnütze sachen für Diskusionen sorgen :D :D
 
Also wenn das Gesetz verabschiedet und in Kraft getreten ist, so abgeändert wird, dass du es schwarz auf weiß nachlesen kannst, dass ich künftig das Recht habe, beim Forenbetreiber die Löschung der Bewertung einfordern kann.

Was wirst Du in Zukunft ein Pech haben, da es hier im Forum keine negativen Bewertungen gibt.
Und nun?
 
da es hier im Forum keine negativen Bewertungen gibt.
Wenn klamm.de keine Bagatell-Community wäre, also ein "Soziales Netzwerk" im Sinne des NetzDG, dann wären neben dem eigentlich Forum auch alle Funktionen des Portals, die Meinungsäußerungen zulassen, Gegenstand des NetzDG, wie Klammerbewertung, Gästebuch, *räusper* Blog mit -kommentaren, Newskommentare etcetera. ;)
 
Stimmt schon @B2T, aber wenn man das Portal meint sollte man nicht Forum sagen / schreiben.
 
Im ersten Beitrag steht etwas von Klammer-Bewertungen, also ist nichts von Forum gesagt geworden. Es geht ganz genau gesagt darum, ob Lukas als Betreiber des Portals nicht auch einen "Forenbetreiber" im Sinne des Wikipedia-Artikels darstellt wegen der Meinungsäußerungsfunktionen im Portal.

Hier noch ein Hinweis in einer anderen Sache:
(...) und selbst du B2T musstest so etwas hier über dich ergehen lassen (...)
Was meinst Du konkret?
@Chrisano: Nach der Überwindung meines eigenen, für mich sehr bedauerlichen Gedankenaussetzers, habe ich doch noch decodiert, was Du gemeint hast. Ich kann an dieser Stelle nur das Stichwort "Gießkannen-0-Klammerer" erwähnen, und kann Dir versichern, dass ich mich nicht bewußt dumm stellen wollte ...