Medion hat die Festplatte gelöscht? Möglichkeit auf Schadesersatz?

Wie und was an einem Notebook ausgetauscht wird, entscheidet immer noch die Firma.

Ich denke, hiermit haben sich deine Ansprüche erledigt...
https://www.medion.de/?agbs.html
§8 (4)
Der Kunde ist für eine regelmäßige Daten- und Softwaresicherung selbst verantwortlich. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Reparaturen eine Löschung der Festplatte erforderlich sein kann.



also

tyrell
die firma entscheidet nichts, jeder arbeotsschritt, der außerhalb der fehlerangabe des kunden liegt, muss dem kunden gemeldet werden und die behebung durch den kunden angeordnet werden

selbst der passus in deren agb schließt nicht die meldepflicht für erweiterte arbeiten gegenüber dem kunden aus

melde das mal der zuständigen handwerkskammer und die freuen sich
denn jede arbeit, die zusätzlich anfällt, egal, ob unter garantie oder bei regulärer reparatur, muss dem kunden angezeigt werden, weil es ja sein kann, dass der kunde eben diese arbeiten nicht gemacht haben will
 
@witti

Ich denke mal, daß sich Medion dbzgl. ausreichend abgesichert hat. Da wird wohl nichts mehr zu machen sein.

@canon

Wenn Du von Deinen Daten noch irgendwas retten willst, solltest Du Deine Festplatte jemandem geben, der Plan von einer solchen Geschichte hat.
Jedes Programm daß Du auf der Festplatte installierst reduziert einen möglichen Erfolg einer bezahlbaren Datenrettung.
Ein sehr gutes Tool für Dein Problem ist z.B "testdisk", weil es in der Lage ist die alten Partitionen wieder herzustellen.
Also - Platte ausbauen - an einen anderen Rechner hängen und mal Testdisk rüberlaufen lassen ...
Viel Erfolg !
 
Ich würde auch die Platte entfernen, weil sie Sensible daten enthält. Von persönlichen Fotos, über Studiums-Arbeiten, Über Passwörter, bis hin zu geschäftsdaten wie Rechnungen Adressen etc.

Wer garantiert mir, das da keine sich die daten zieht....
Das ist zwar fast schon wieder die positive Seite, aber hab mal gesehn, dass einer in ner PC-Reparatur-Abteilung davon gesprochen hat, dass jmd Kinderpornographie auf der Platte hatte und das an die Polizei weitergeleitet wurde. Gut, in dem Fall eigentlich was positives, aber möchte nicht wissen wie viel Inhalte man sich ansehen muss um dann zufällig auf sowas zu stoßen - man beachte, dass "solche Leute" bestimmt nicht Kinderficker auf der Stirn stehen haben sondern damit dezent/unauffällig umgehen.
 
[...] aber möchte nicht wissen wie viel Inhalte man sich ansehen muss um dann zufällig auf sowas zu stoßen [...]
Von so einem Fall habe ich auch mal gehört!

Die Leute in der Werkstatt werden dein System wohl kaum systematisch danach durchsuchen, aber wenn irgendetwas verdächtiges schon auf dem Desktop liegt gehen die der Sache sicherlich auf den Grund. :-?
 
Auch, wenn das Thema soweit erledigt ist, nur noch diese Anmerkung: Wer Schadenersatz fordern will, der muss den exakt beziffern können. Man klagt auf eine Summe und die muss man vor Gericht belegen können. Und den Schaden einer gelöschten Doktoarbeit belegen zu können wird schwierig.

Marty


also ich denke er hätte sogar recht gute Aussichten bei ner Schadensersatzlage
und die Summe ist entweder das was es kostet die Daten wieder herzustellen oder der Arbeitsaufwand den man gebraucht hat um sie zu erstellen ( den zu belegen dürfte allerdings wieder sehr schwierig sein)

Aber das sind alles Sachen die muss man mitn guten Anwalt klären und nicht in nen Forum wo Laien aus dem Kaffeesatz vorlesen :)
 
also

tyrell
die firma entscheidet nichts, jeder arbeotsschritt, der außerhalb der fehlerangabe des kunden liegt, muss dem kunden gemeldet werden und die behebung durch den kunden angeordnet werden

Das mag bei einem normalen Rechner sicherlich zutreffen, da es sich um ein modulares System handelt. Bei einem Notebook ist das allerdings nicht der Fall. Somit gilt ein Notebook als ein zusammenhängendes Gerät. Und wenn eine Reperaturmaßnahme vorgenommen wird, ist es somit egal, was daran ausgetauscht wird. Wenn du deine Digitalkamera einsendest, weil du der Überzeugung bist, dass die Strombuchse kaputt ist, aber in Wirklichkeit der optische Sensor defekt ist, dann wird halt der optische Sensor ausgetauscht, oder die komplette Kamera. Darauf wirst du keinen Einfluss haben. Genau das gilt auch für Notebooks, da diese ebenfalls keine modularen Systeme sind.

also ich denke er hätte sogar recht gute Aussichten bei ner Schadensersatzlage
Wie kommst du zu dieser sehr interessanten These?
 
Wie kommst du zu dieser sehr interessanten These?

Aus Erfahrung was so geht und was nicht.....also für mich sieht es so aus als hätten die Schuldhaft nen Schaden hinterlassen der sich auch in Euro fassen lassen sollte und das dürfte schon für ne Schadensersatzklage reichen....

aber um das genau zu klären sollte man natürlich vorher zum lieben Anwalt ;)
 
hast du dir schonmal die bestandteile eines notebooks angesehen?

das ist ebenso modular, wie auch ein pc
motherboard, hdd, fd, cd, ram, netz

und wenn ein reparaturunternehmen mehr an arbeiten aufwenden muss, als durch die eigentliche fehlerbeschreibung durch den kunden abgesegnet, so ist die informationspflicht beim unternehmen
keine info, keine arbeit
sollte eine mehrarbeit ohne vorherige absprache geleistet worden sein, so muss der kunde diese nichtmal bezahlen, da nicht in auftrag gegeben
 
Aus Erfahrung was so geht und was nicht.....also für mich sieht es so aus als hätten die Schuldhaft nen Schaden hinterlassen der sich auch in Euro fassen lassen sollte und das dürfte schon für ne Schadensersatzklage reichen....

aber um das genau zu klären sollte man natürlich vorher zum lieben Anwalt ;)

Es wurde durch die AGB abgesichert, dass für Diagnose und Reperaturmaßnahmen die Festplatte gelöscht werden kann. Mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen war der Kunde offensichtlich einverstanden, sonst hätte er sich nicht das Notebook von Medion gekauft. Damit sieht die Lage relativ aussichtslos aus.

Außerdem ist man als Kunde für ein Backup verantwortlich, wenn man die Daten aus der Hand gibt. Ich gehe davon aus, dass er nicht mal durchkommen würde, wenn der entsprechende Teil nicht in den AGB stehen würde.
 
er käme sogar durch, auch wenn das in den agb steht

denn es gilt deutsches recht
nach dem recht hat die agb sich dem recht zu beugen, nicht das recht der agb

oder wie fändest du es, wenn in den agb der autowerkstatt stünde:

Um den Schaden an Ihrem Fahrzeug besser zu lokalisieren wird der Wagen der Länge nach aufgeflext

und wozu eine festplatte löschen?
zur fehlersuche?

dann sind da nur stümper am werk, denn zur fehlersuche kann ich die platte rausnehmen und durch eine werkseigene tauschen, die tests fahren und dann die eigentliche wieder einsetzen
 
Ne, ganz sicher nicht. Ich möchte sehen, wie du das Mainboard eines Notebooks austauschst.


wo liegt denn da das problem?

wie bei jedem 08/15 pc hat das notebook alles on board

also werden prozessor, hdd, ram und anbeuteile gelöst, das mainboard entfernt, mit einem neuen ausgetausch und die anbeuteile wieder eingesetzt

du solltest wissen, dass ich aus dem elektrobereich komme, gelernter kommunikationstechniker bin
 
Also witti hat schon recht, die hätten an der festplatte nichts zu tun gehabt.
Rein garnichts.
Der Techniker meinte am Telefon, die haben die Festplatte in ihren uhrsprung zurückversetzt, lediglich aus dem Grund, dass die einige Test durchführen lassen mussten.
Dann meinte der noch....Ja..da hätte sie eigentlich ein Techniker vorher anrufen sollen.
@Witti, was du sagst hört sich recdht schlüssig an, kannst du mir zu einer vorgehensweise raten.

Danke
Canon
 
du solltest wissen, dass ich aus dem elektrobereich komme, gelernter kommunikationstechniker bin

Das mag sicherlich sein. Das qualifiziert dich auch evtl., solche Reperaturmaßnahmen vorzunehmen. Aber für die restlichen 90 Millionen Menschen in diesem Land, die nicht gelernte Kommunikationstechniker sind, gilt das leider nicht. Daher gilt bei einem Notebook, genauso wie bei jedem anderen nicht modularen Gerät: Öffnen und selber rumpfuschen verwirkt die Garantie.

edit: Wünsche viel Spaß mit euren Anwälten...
 
Der Vergleich hinkt, wie ein angeschossener Marine, der Laptop hat sicherlich keine Wertmilderung erfahren, schließlich wurde am Material nichts verändert.

wieso hinkt das

grafikdesign und diplomarbeit, die nun fehlen, das ist eine erhebliche wertminderung

wenn mir das passieren würde, dass die mir die platte löschen, dann wäre das, in arbeitsstunden aund co aufgerechnet, rund 5000€ schaden ...

also hinkt der vergleich wohlkaum, eher ist er überspitzt, aber mit dem fünkchen wahrheit, den es bedarf


außerdem reden wir hier nicht von den ungelernten, sondern von einer firma, wo eigentlich fachkräfte arbeiten sollte, und für die ist es sehr wohl möglich, eben die anbeuteile zu entfernen, sollte man zumindest annehmen, sonst sollten die kündigen
 
er käme sogar durch, auch wenn das in den agb steht

denn es gilt deutsches recht
nach dem recht hat die agb sich dem recht zu beugen, nicht das recht der agb
Für mich als Laie: Wo im Gesetz steht, dass eine Firma im Rahmen dieser Garantiereparatur den Kunden auf weitere Arbeitsschritte hinweisen muss?

Die Leute in der Werkstatt werden dein System wohl kaum systematisch danach durchsuchen, aber wenn irgendetwas verdächtiges schon auf dem Desktop liegt gehen die der Sache sicherlich auf den Grund. :-?
Quatsch, die suchen gezielt nach lustigen Videos und MP3 zur Vervollständigung ihrer privaten Sammlung. Genauso wie der Mechaniker in der Autowerkstatt auch die CD-im Autoradio probehört bei der Probefahrt. Das ist völlig normal (auch, wenn es nicht erlaubt sein sollte). Und wer sein Notebook mit solchen Daten zu so einem Service einschickt, der sollte vorher eine Sicherung machen, aber das Thema hatten wir ja schon.

Marty
 
Für mich als Laie: Wo im Gesetz steht, dass eine Firma im Rahmen dieser Garantiereparatur den Kunden auf weitere Arbeitsschritte hinweisen muss?


ich kann dir nur ein zitat aus den richtlinien der handwerkskammer gegen, diese wird sich aber garantiert auf bestehende rechtssprechung stützen:

wird ein betrieb beauftrag, reparaturen vorzunehmen, so darf er nur die Arbeiten ausführen und berechnen, die bestandteil des auftrages waren.



dieser satz deutet wohl garantiert darauf hin, dass darüber hinausgehgende arbeiten nicht durchgeführt werden dürfen

hatte ähnlichen fall sogar selbst schon
fahrzeig zur reparatur in der werkstatt
komme zur abholung und sehe, dass der preis um ein vielfaches höher liegt, als veranschlagt (ok, ein paar prozent darf der kostenvoranschlag ja abweichen)
nach erklärung kam dann raus, dass sämtliche motorflüssigkeiten geprüft / erneuert wurden, luftfilter neu kam, etc

abgewiegelt wurde damit, dass das service sei und normal ist

als ich nun nicht bezahlen wollte, wollte man den wagen dann auch nicht rausrücken

kurzer anruf zur anwältin und die sache war gegessen, denn die aufgewendete merharbeit war nicht bestandteil und man hätte sich vorher eine zustimmung holen müssen



und wenn ich meinen fall und die weisung der handwerkskammer auf diesen fall hier beziehe, dann zeigt sich deutlich, dass hier eine mehrarbeit außerhalb der arbeitsanweisung durch den kunden, erfolgt ist

gleichzeitig wurde ein schaden verursacht, der durch fachgerechtes arbeiten so nicht hätte entstehen können

ergo ist medion hier ganz klar auf der schlechteren position
 
Die Frage, die bleibt, wäre dann noch, welche Auswirkungen es auf den Fall hat, dass hier eine Garantie eingelöst wurde, deren Bedingungen sagen, dass im Rahmen dieser Garantieabwicklung eine Löschung der Festplatte gemacht werden darf.

Wenn man also Deine PKW-Reparatur nimmt, was wäre, wenn Du auf dem Auftragsformular stehen hast "Zur eventuellen Fehlersuche sind wir berechtigt, ohne Berechnung von Kosten Ihr Öl abzulassen und neues einzufüllen!" und Du akzeptierst das?

So sehe ich das nämlich hier. Der Kunde hat klar akzeptiert, dass seine Platte gelöscht wird, und wenn es nur zu Prüfzwecken ist. Berechnet wird ihm das ja auch nicht. Und er hat ja keinen Auftrag gegeben, sondern einen Garantieanspruch angemeldet.

Marty
 
[...]

Wenn man also Deine PKW-Reparatur nimmt, was wäre, wenn Du auf dem Auftragsformular stehen hast "Zur eventuellen Fehlersuche sind wir berechtigt, ohne Berechnung von Kosten Ihr Öl abzulassen und neues einzufüllen!" und Du akzeptierst das?[...]

Marty

LOL? Wenn die das Öl ersetzen schädigt mich das aber nicht, wenn meine Festplatte gelöscht wird ist da sehr wohl ein Schaden! Dann müssten sie wenigstens ein Backup erstellen, denn wer eine Festplatte zurücksetzen kann, der kann diese auch eben mal als Image erstellen.