Benutzer-42
abgemeldet
- 20 April 2006
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Wie und was an einem Notebook ausgetauscht wird, entscheidet immer noch die Firma.
Ich denke, hiermit haben sich deine Ansprüche erledigt...
https://www.medion.de/?agbs.html
§8 (4)
Der Kunde ist für eine regelmäßige Daten- und Softwaresicherung selbst verantwortlich. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Reparaturen eine Löschung der Festplatte erforderlich sein kann.
also
tyrell
die firma entscheidet nichts, jeder arbeotsschritt, der außerhalb der fehlerangabe des kunden liegt, muss dem kunden gemeldet werden und die behebung durch den kunden angeordnet werden
selbst der passus in deren agb schließt nicht die meldepflicht für erweiterte arbeiten gegenüber dem kunden aus
melde das mal der zuständigen handwerkskammer und die freuen sich
denn jede arbeit, die zusätzlich anfällt, egal, ob unter garantie oder bei regulärer reparatur, muss dem kunden angezeigt werden, weil es ja sein kann, dass der kunde eben diese arbeiten nicht gemacht haben will