Masche von Paidmailern (84% Auszahlung)

De fact ist es doch so, daß du Vorsteuer abzíehst

Falsch - da führt auch schon der Titel dieses Threads in die Irre.

Ich ziehe nichts ab, sondern ich schlage nichts auf! Denn Du als Privatperson erhälst 100% und nicht 116% .

Und wenn ich 16% MwSt. abziehe, sind das auch nicht 84% die übrig bleiben.

@ test1: Mathe 6 - setzen!
 
Falsch - da führt auch schon der Titel dieses Threads in die Irre.

Ich ziehe nichts ab, sondern ich schlage nichts auf! Denn Du als Privatperson erhälst 100% und nicht 116% .

Und wenn ich 16% MwSt. abziehe, sind das auch nicht 84% die übrig bleiben.

@ test1: Mathe 6 - setzen!

Hehe, die Berechnung kam nicht von mir, mal meine anschauen! Die stimmt.

Das mit dem im Hundert, vom Hundert und "um das Hundert herum" behersche ich schon. ;)

Aber du lenkst ab!

Aber mal zurück:

Du ziehst jetzt keine Vorsteuer ab? Also wie jetzt, verstehe ich nicht. Zahlst du etwa nur die X Cent aus, wenn dir einer eine Rechnung schickt?

*verwirrtbin*
 
Im Falle einer Gutschrift ist die Steuernummer bzw. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers und nicht die des die Gutschrift erteilenden Unternehmers anzugeben. Zu diesem Zweck hat der leistende Unternehmer (Gutschriftsempfänger) dem Aussteller der Gutschrift seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Dies gilt auch für einen auslä ndischen Unternehmer, dem von einem inlä ndischen Finanzamt eine Steuernummer oder vom Bundesamt für Finanzen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt wurde.
Als Gutschrift im Sinne des Umsatzsteuerrechts wird jede Urkunde angesehen, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, die an ihn ausgeführt wird. Die Gutschrift unterscheidet sich also von einer Rechnung nur dadurch, dass nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfä nger über die Leistung abrechnet. Danach ist z.B. die Honorarabrechnung eines Verlages an den Autor als Gutschrift anzusehen, so dass in diesen Fä llen die Steuernummer des Autors anzugeben, sofern der Autor im Inland steuerlich registriert ist.

vgl. BMF-Schreiben vom 29. Januar 2004 (Az.: IV B 7 - S-7280 - 19/04)
 
Ich auch nicht!!!!!!

Seht Ihr, das unterscheidet uns - Ihr wollt "glauben" (oder nicht) - Ich WEISS es.

Aber warum streiten wir uns eigentlich? BadBoy, Du bist doch sonst so Spitze im recherchieren - Google einfach mal und Du findest bestimmt was passendes.

Ich hab die Steuergesetzgebung nicht gemacht und bin froh, dafür einen Steuerberater zu haben.

Und wie gesagt: Schaut Euch die Affiliateanbieter an, oder Sedo beim Sedoparking, es machen alle Dienste so - eben weil es korrekt ist!
 
Falsch - da führt auch schon der Titel dieses Threads in die Irre.

Ich ziehe nichts ab, sondern ich schlage nichts auf! Denn Du als Privatperson erhälst 100% und nicht 116% .

Und wenn ich 16% MwSt. abziehe, sind das auch nicht 84% die übrig bleiben.

@ test1: Mathe 6 - setzen!

Original aus AGB:
Bei Erreichen eines Guthabens von 50,00 EUR erfolgt eine automatische Auszahlung per Moneybookers an die registrierte E-Mail-Adresse des Mitglieds. Die Auszahlung erfolgt generell unter Abzug der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die vom Anbieter an das Finanzamt abzuführen ist.

Also ist da ein Abzug oder nicht???????
 
... ich fahre fort:

Die Personen (die Privat-Paidmail-Klicker-User), welche nicht Unternehmer im Sinne des UStG sind, dürfen keine MwSt in Rechnung stellen. Desweiteren auch solche nicht die nach §19 UStG optiert haben (Kleinunternehmer). Ergo sind alle Unternehmer (und nur diese) verpflichtet die USt zu erheben und abzuführen. Das Abzugsverfahren (nach dem es hier aussieht) ist nur für Bauleistungen gegeben - in diesen Fällen wird aber in der Regel nie eine Gutschrift erteilt, sondern eine Rechnung erstellt.
 
Seht Ihr, das unterscheidet uns - Ihr wollt "glauben" (oder nicht) - Ich WEISS es.

Aber warum streiten wir uns eigentlich? BadBoy, Du bist doch sonst so Spitze im recherchieren - Google einfach mal und Du findest bestimmt was passendes.

Ich hab die Steuergesetzgebung nicht gemacht und bin froh, dafür einen Steuerberater zu haben.

Und wie gesagt: Schaut Euch die Affiliateanbieter an, oder Sedo beim Sedoparking, es machen alle Dienste so - eben weil es korrekt ist!

Hm,

wir haben (wir als Angesteller) mal ne ziemlich angesehene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft relativ schnell "rausgeworfen", von daher ist eine Meinung von einem Steuerberater evt. nicht soo relevant?

Ich muss hier überhaupt nicht googlen. Wie gesagt. Steuerlich interessant.

Wettbewerbszentrale ist für mich immer interessant, damit habe ich überhaupt kein Problem, das werden auch schon einige gemerkt haben?

Edit:

Hast du mal meinen Post gelesen, der auf 86,2% kam. Stell mich bitte nicht für blöder dar als ich bin! Also, du führst keine Mwst. ab, sondern kürzt einfach mal die Vergütung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Original aus AGB:
Bei Erreichen eines Guthabens von 50,00 EUR erfolgt eine automatische Auszahlung per Moneybookers an die registrierte E-Mail-Adresse des Mitglieds. Die Auszahlung erfolgt generell unter Abzug der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die vom Anbieter an das Finanzamt abzuführen ist.

Also ist da ein Abzug oder nicht???????

Ich weiss nicht, wo Du diese AGB her hast, meine sahen anders aus.
 
... und weiter:

Das Entgelt ist immer so anzugeben, daß es sich um ein NETTO-Entgelt handelt. Die Frage ob die Gutschrift eine Position USt enthält entscheidet sich allein aufgrund der Frage, ob der Gutschriftsempfänger Unternehmer i.S.d. UStG ist (vgl. oben). Zum Bleistift:

Vergütungsvereinbarung muß lauten:
Die Vergütung beträgt 1,00 Euro pro bestätigter EMail. Unternehmer i.S.d. §2 UStG wird zusätzlich die gesetzliche USt ausgewiesen und ausgezahlt. Für die Abführung derselben ist er alleine verantwortlich.

ohne Unternehmereigenschaft: ausgezahlt werden 1,00 Euro
mit Unternehmereigenschaft: ausgezahlt werden 1,00 Euro (netto) zzgl. 0,16 Euro (MwSt.) = 1,16 Euro (brutto)

Alles klar?
 
Ich weiss nicht, wo Du diese AGB her hast, meine sahen anders aus.

Habe die soeben aus den AGB (5cent****) kopiert und eingefügt. das einzige was ich getan habe ist das fettmarkierte 50,oo und unter Abzug......

Verstehst du jetzt meinen Ärger????

Gruß
 
.... wusst ichs doch! :LOL: :LOL:

Nö,

das ist doch ne interessante Alternative. Kostet nichts und sie machen auch nur was, wenn sie sich Erfolg versprechen. Also, wo liegt das Problem bzw. dein Problem wenn ich etwas der Wettbewerbszentrale melde?

Wenn es nicht zu tun gibt, machen sie nicht.

P.S. Ich würde auch melden, wenn Ratten durch ne Imbissbude laufen.
 
Habe die soeben aus den AGB (5cent****) kopiert und eingefügt. das einzige was ich getan habe ist das fettmarkierte 50,oo und unter Abzug......

Verstehst du jetzt meinen Ärger????

Gruß

Hab mal meine rausgekramt:
Bei Erreichen eines Guthabens von 50,00 EUR erfolgt eine automatische Auszahlung per Moneybookers an die registrierte E-Mail-Adresse. Die Auszahlung erfolgt als Nettoauszahlung in voller Höhe. Wir führen die MWSt. auf die Auszahlungssumme an das Finanzamt ab. Sollten Sie Unternehmer mit MWSt.-Berechtigung sein, so können Sie uns auch eine Rechnung stellen und Sie erhalten den Auszahlungsbetrag zuzüglich 16% MWSt.
 
... und weiter:

Das Entgelt ist immer so anzugeben, daß es sich um ein NETTO-Entgelt handelt. Die Frage ob die Gutschrift eine Position USt enthält entscheidet sich allein aufgrund der Frage, ob der Gutschriftsempfänger Unternehmer i.S.d. UStG ist (vgl. oben). Zum Bleistift:

Vergütungsvereinbarung muß lauten:
Die Vergütung beträgt 1,00 Euro pro bestätigter EMail. Unternehmer i.S.d. §2 UStG wird zusätzlich die gesetzliche USt ausgewiesen und ausgezahlt. Für die Abführung derselben ist er alleine verantwortlich.

ohne Unternehmereigenschaft: ausgezahlt werden 1,00 Euro
mit Unternehmereigenschaft: ausgezahlt werden 1,00 Euro (netto) zzgl. 0,16 Euro (MwSt.) = 1,16 Euro (brutto)

Alles klar?

Tut mir leid, mich selbst zitieren zu müssen, aber vielleicht geht mal einer auf die einzig wissenschaftliche Herangehensweise in diesem Post ein?
 
Das das das darf, müsste mal überprüft werden. Das das das macht, auch.

Und wenn das das nicht macht, kann es Ärscher geben? Obwohl, ich habe sie richtig in mein Herz geschlossen.

@IAP,

gib mir doch mal bitte den Namen von deinem Steuerberater, der redet bestimmt auch mal 5 Minuten mit mir, ohne das er dir das berechnet oder mir.
 
Überhaupt:

[ironiemodus on] Seid doch froh, das Ihr bei der Lage am Paid4-Markt überhaupt was ausgezahlt bekommt! [ironiemodus off]

(schnell wegduck und davonlauf)
 
Das das das darf, müsste mal überprüft werden. Das das das macht, auch.

Und wenn das das nicht macht, kann es Ärscher geben? Obwohl, ich habe sie richtig in mein Herz geschlossen.

@IAP,

gib mir doch mal bitte den Namen von deinem Steuerberater, der redet bestimmt auch mal 5 Minuten mit mir, ohne das er dir das berechnet oder mir.

Hast Du es nicht gelesen, oder nicht verstanden? Ich habe Netto in voller Höhe ausgezahlt! (siehe 4 Postings vorher, meine AGB)