Benutzer-42
abgemeldet
- 20 April 2006
- 22.497
- 1.328
ich glaube, der Fall unterscheidet sich dann in Verleumdung und übler Nachrede
da sind wohl kleine Feinheiten, was das eine ins andere übergehen lässt, die reine Frage würde wohl zur üblen Nachrede kommen, strafbar nicht, aber durchaus zivilrechtlich belangbar, von wegen Ausfall von Einnahmen, etc
aber nagel mich nicht darauf fest ...
da sind wohl kleine Feinheiten, was das eine ins andere übergehen lässt, die reine Frage würde wohl zur üblen Nachrede kommen, strafbar nicht, aber durchaus zivilrechtlich belangbar, von wegen Ausfall von Einnahmen, etc
aber nagel mich nicht darauf fest ...