Loseleihen Kind -> Erwachsener (Rechtsfall)

Der minderjährige könnte nen Verwahngeld in Höhe von 50€ reingedrückt bekommen, da er wissentlich falsche Angaben zu seiner Person gemacht hat.

Die AGB finde ich persönlich auch etwas komisch...
 
Das gilt - wenn überhaupt - nur wenn du falsche Angaben gegenüber dem Staat machst (Beamte etc.) Bei Internetseiten ist das nicht verwarnungsfähig...