Laß mich raten, Jurastudent im ersten Semester?ich habe heute morgen mit meinem anwalt gesprochen ...

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Laß mich raten, Jurastudent im ersten Semester?ich habe heute morgen mit meinem anwalt gesprochen ...

dein anwalt muss ziemlich mies sein...gruby hat vertragsbruch begangen und dafür kann er numla zivilrechtlich belangt werden, da er nicht im stande war die lose zurückzuzahlen als sie gefordert wurden, das er sich verkaluliert hat ist sein problem.nach deutschem recht muss der schuldner jederzeit geld haben um die forderungen zu tilgen....
Laß mich raten, Jurastudent im ersten Semester?![]()
Lug und Betrug ist ihm hier im Thread so einfach nachweisbar, daher stehe ich weiterhin zu meinem "Lügner" und "Betrüger!. Und ansonsten habe ich eigentlich keine Beleidigung gesehen. Du etwa? Wenn ja, wo und welche?er ist nicht mies was meint ihr wenn ihr in anzeigt macht er ne gegen anzeige
wegen beleidigungen mancher user hir das würde ich zumindest machen und hir überhaubt nicht mer auftauchen
Natürlich, gerade so ein Gruby Fall macht doch richtig Spaß.ich habe langsam das gefühl das ir einfach geil drauf seit leute anzuzeigen
Lug und Betrug ist ihm hier im Thread so einfach nachweisbar, daher stehe ich weiterhin zu meinem "Lügner" und "Betrüger!. Und ansonsten habe ich eigentlich keine Beleidigung gesehen. Du etwa? Wenn ja, wo und welche?
Natürlich, gerade so ein Gruby Fall macht doch richtig Spaß.Wir wollen keine Faker und Betrüger hier, deswegen versuchen wir sie auch mit allen Mitteln auszuschalten. Hast du da etwa was dagegen?
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
........so lange es internet gibt gibs auch betrücker nur ein

ach so, darum muß man alles hinnehmen und dulden![]()
machen wir doch nen Aufruf....am besten soll jeder ne Seite aufmachen und gleich schreiben, her zu mir, ich bescheiß am besten![]()
listi38 schrieb:........so lange es internet gibt gibs auch betrücker nur ein
ach so, darum muß man alles hinnehmen und dulden![]()

Listi, keiner will Dir was böses, aber mal ganz ehrlich:
Würdest Du 665 angemeldete User als "große Zahl von Menschen sehen" ?
Würdest Du "mehr Pfandflaschen, als Du im Jahr verdienst" als falsche Tatsache sehen?
Würdest Du die Aussage "kaufe wieder Lose und zahle mit Zinsen wieder an die User aus." aus Grubys ersten Post als falsch ansehen?
Hast Du mal bei Gewerbeamt Wuppertal nachgefragt, ob diese Aussage überhaupt stimmt: "Ich bin ein Händler (Primär: Getränkehändler)." Quelle: Grubys erster Post.
Gut.
Noch Fragen zur Qualität Deines Anwaltes?
Ich habe es schon einmal gesagt und sage es noch einmal.
Das Wort Betrug würde ich immer nur sehr sparsam verwenden. Zum Betrug gehört der Vorsatz. Und ein Vorsatz wird man bei Gruby wahrscheinlich gar nicht finden. Sein Bemühen, die Rückzahlung vorzunehmen, läuft einem Vorsatz entgegen.
Wer hier das Wort Betrug in den Mund nimmt, sollte auch bedenken, dass es im deutschen Rechtssystem so etwas wie die "üble Nachrede" gibt. Dort heißt es "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist,...". Viele Aussagen hier im Forum kommen meines Erachtens dieser Formulierung sehr nahe.
Und die Situation ist doch auch klar. Gruby hat Schulden aus einem geschlossenen Vertrag. Es gibt genug Möglichkeiten einem Schuldner zu Leibe zu rücken. Es wurde hier schon vielfach darauf hingewiesen.
Der Vorsatz ist gegeben, wenn nur eine einzige Angabe im ersten Posting gelogen war. Es steht jedem frei, beim Gewerbeamt anzurufen.
was ich oft als Stimmungsmache empfinde.Ich gebe hier meine eigene Meinung wieder. Nicht mehr - nicht weniger.
ja ich habe meine lose fon 9,4 millionen wieder von logwin