[logwin.de] Neue Losebank

Teilzeitelf schrieb:
Soo,

ich habe gerade die Rechnung rausgeschickt, ich werde jetzt wie folgt vorgehen:

Ich bin von einem Wert von 2,5 Euro pro Millionen Lose ausgegangen, das erscheint mir für die Wartezeit / Wiederbeschaffung / Ärger angemessen. Ich habe jetzt die erste Rechnung rausgeschickt mit 2 Wochen Zahlungsfrist. Wenn die Zeit verstreicht geht die erste dann die zweite Mahnung raus und dann weiter in den Rechtsanwalt / Inkasso. Ganz normaler Ablauf für nicht Zahler.

Bei mir geht's auch nicht um große Summen, aber hier geht's ums Prinzip und ich empfehle euch ähnlich vorzugehen, wert euch gegen Abzocke !

Tolle Vorhergehensweise, jedoch wette ich drum, dass gruby bis zur zweiten mahnung wartet. Sowas sollte man nicht öffentlich schreiben :roll:
 
@Teilzeitelf hast du ihr per post angemahnt oder per Mail?
Ich will auch meine Lose da rausholen.
Werde heute in ein Schreibwarenladen gehen und mir so ein Vordruck holen und damit zum Amtsgericht um die Ecke gehen.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung da werd ich auch mal anrufen und fragen ob die das übernehmen.

bei ca. 70 Mio Lose zu je 1 Mio 2,50€uro da lohnt sich der weg zum Amtsgericht um die Ecke!

@gruby, sorry aber von dir kommt ja kein Statement daher gehe ich davon aus das du es drauf ankommen lässt das jeder dich verklagt.

Habe lange genug zugeschaut jetzt folgen taten von mir.
Ich werde dir Schriftlich eine Auszahlaufforderung zukommen lassen.
Alleine die Zinsen die Du Zahlen musst sind der Wahnsinn schalt die Zinszahlung ab. Du wirst sonst nicht mehr froh.
 
mensound schrieb:
bei ca. 70 Mio Lose zu je 1 Mio 2,50€uro da lohnt sich der weg zum Amtsgericht um die Ecke!


Wieso eig. 2,50€?!

Kann man dann auch hingehn und sagen ich will pro Mio. 10€?! Wie wollen die das kontrollieren?Oder schaun die hier vorbei und sagen nein, 2,50 ist auch falsch, er liegt gerade bei 85 CEnt!?!
 
Es sind schon vollstreckungsbescheide durch bei denen die Lose mit 5€/Mio angerechnet wurden.. Da sind 2,50/mio schon recht human angesetzt...
 
Was angemesse ist entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht, ich hab den Losepreis nicht auf 1 Euro / Millionen angesetzt weil das der Losepreis ist den ich erwarte bei einem reibungslosen Ablauf, davon kann aber keine Rede sein, ich habe lange auf die Lose gewartet, viel geschrieben / gelsen, oder kurz gesagt viel Zeit investiert.
Theoretisch könnte man auch versuchen den Wiederbeschaffungswert von 1 Euro = 10k Lose einzuklagen (KLamm Ausgabe Kurs), da ich aber auch nichts davon habe wenn er privat Insolvenz anmelden muss, habe ich den Preis gewählt der mir angemessen für Wert und Zeitaufwand war und bin bei den 2,50 Euro rausgekommen.

Ich habe auch mit Leuten gesprochen die beruflich mit dem Thema Recht zu tun haben, und die hielten den Betrag auch für angemessen und durchsetzbar.

Ich habe die Rechnung an die im Impressum angegebene Mail Adresse geschickt, die Mahnung gibts dann per Post, die Adresse steht ebenfalls im Impressum. Ich habe auch Screenshots von meinem Guthaben und dem Impressums Eintrag gemacht sollte die Seite in den nächsten Tagen ganz verschwinden.
 
Teilzeitelf schrieb:
Soo,

ich habe gerade die Rechnung rausgeschickt, ich werde jetzt wie folgt vorgehen:

Ich bin von einem Wert von 2,5 Euro pro Millionen Lose ausgegangen, das erscheint mir für die Wartezeit / Wiederbeschaffung / Ärger angemessen. Ich habe jetzt die erste Rechnung rausgeschickt mit 2 Wochen Zahlungsfrist. Wenn die Zeit verstreicht geht die erste dann die zweite Mahnung raus und dann weiter an den Rechtsanwalt / Inkasso. Ganz normaler Ablauf für nicht Zahler.

Bei mir geht's auch nicht um große Summen, aber hier geht's ums Prinzip und ich empfehle euch ähnlich vorzugehen, wert euch gegen Abzocke !

Kann ein Privatmann überhaupt eine Rechnung und Mahnungen inkl. Mahngebühren verschicken??
Würde mich mal interessieren!
 
Teilzeitelf schrieb:
Was angemesse ist entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht, ich hab den Losepreis nicht auf 1 Euro / Millionen angesetzt weil das der Losepreis ist den ich erwarte bei einem reibungslosen Ablauf, davon kann aber keine Rede sein, ich habe lange auf die Lose gewartet, viel geschrieben / gelsen, oder kurz gesagt viel Zeit investiert.
Theoretisch könnte man auch versuchen den Wiederbeschaffungswert von 1 Euro = 10k Lose einzuklagen (KLamm Ausgabe Kurs), da ich aber auch nichts davon habe wenn er privat Insolvenz anmelden muss, habe ich den Preis gewählt der mir angemessen für Wert und Zeitaufwand war und bin bei den 2,50 Euro rausgekommen.

Ich habe auch mit Leuten gesprochen die beruflich mit dem Thema Recht zu tun haben, und die hielten den Betrag auch für angemessen und durchsetzbar.

Ich habe die Rechnung an die im Impressum angegebene Mail Adresse geschickt, die Mahnung gibts dann per Post, die Adresse steht ebenfalls im Impressum. Ich habe auch Screenshots von meinem Guthaben und dem Impressums Eintrag gemacht sollte die Seite in den nächsten Tagen ganz verschwinden.



das prop ist nur under dieser adresse die im impresum schtet habe ich in im telefon bun und bei der auskunft nicht finden können
 
listi38 schrieb:
das prop ist nur under dieser adresse die im impresum schtet habe ich in im telefon bun und bei der auskunft nicht finden können

Das muss nicht zwangsweise was heissen - gibt viele die man nicht im Telefonbuch findet (mich zum Beispiel :roll: ).. man wird ja sehen ob die Adresse stimmt, spätestens wenn die schriftlichen Mahnungen zurückkommen.
 
thought schrieb:
Das muss nicht zwangsweise was heissen - gibt viele die man nicht im Telefonbuch findet (mich zum Beispiel :roll: ).. man wird ja sehen ob die Adresse stimmt, spätestens wenn die schriftlichen Mahnungen zurückkommen.


da gebe ich dir ja recht aber als angeblich selpstätiker mit einer getränke firma sollte man im telefon buch schtehen oder
 
Habe mal ne email an BIZZ geschickt, die sollen mal Roman J. das Fass ohne Boden überreichen!

Wer dies auch tun möchte, hier die eMail von Kabel eins [email protected] . FOB = Fass Ohne Boden!

Jemehr mal eine email schreiben, desto sicherer ist der Beitrag!
 
pitbull93 schrieb:
Habe mal ne email an BIZZ geschickt, die sollen mal Roman J. das Fass ohne Boden überreichen!

Wer dies auch tun möchte, hier die eMail von Kabel eins [email protected] . FOB = Fass Ohne Boden!

Jemehr mal eine email schreiben, desto sicherer ist der Beitrag!

die Idee is verdammt geil...nur... wie können die das senden? So nen richtigen Beitrag können die nicht draus machen, da sich alles im Inet abspielt und keiner der Menschen da draußen ne Ahnung von "losen" hat. Am Ende denken die noch, dasse aufm Jahrmarkt sind^^
 
United98 schrieb:
Es sind schon vollstreckungsbescheide durch bei denen die Lose mit 5€/Mio angerechnet wurden.. Da sind 2,50/mio schon recht human angesetzt...

Diese Preise solltest du aber schon vorher vereinbart haben, ansonsten kannst du nur die Wiederbeschaffungspreis ansetzen! ;)
 
Lolator schrieb:
die Idee is verdammt geil...nur... wie können die das senden? So nen richtigen Beitrag können die nicht draus machen, da sich alles im Inet abspielt und keiner der Menschen da draußen ne Ahnung von "losen" hat. Am Ende denken die noch, dasse aufm Jahrmarkt sind^^

Was Lose sind, wird am anfang des Beitrages dann sicher erklärt!!
Die meisten fälle bei FOB sind nur im Internet passiert! Das sollte sicher nicht das Problem sein!!
 
toni schrieb:
Diese Preise solltest du aber schon vorher vereinbart haben, ansonsten kannst du nur die Wiederbeschaffungspreis ansetzen! ;)

Das tue ich, aber ich berechne in dem Fall nicht nur den Wert der Lose (sagen wir ca. 1 Euro pro Millionen) sondern rechne auch den Zeitaufwand mit rein. Und das ist mein gutes Recht, hatte schonmal gegen die Post geklagt und auch ordentlich Aufwandsentschädigung mit eingeklagt und auch Recht bekommen.

Wie schon ein vorposter geschrieben hatte, es wurden auch schon Umrechnungen von 1 Millionen = 5 Euro durchgesetzt. Das Gericht muss zu der Überzeugung gelangen das die veranschlagten Kosten gerechtfertig sind.

Rein theoretisch könnte Gruby noch mehr blühen, gerade da hier sehr viele betroffen sind, könnte sich vielleicht auch ein Betrug nachweisen lassen, da ginge es dann nicht mehr ums Zahlen sondern wäre auch bis zu 1 Jahr Bewehrungsstrafe durchaus drinne bei der Summe. Aber in die Richtung habe ich mich noch nicht weiter informiert...
 
Teilzeitelf schrieb:
Wie schon ein vorposter geschrieben hatte, es wurden auch schon Umrechnungen von 1 Millionen = 5 Euro durchgesetzt. Das Gericht muss zu der Überzeugung gelangen das die veranschlagten Kosten gerechtfertig sind.

:mrgreen: Jo, richtig , rate mal wer das war? :mrgreen: