[logwin.de] Neue Losebank

Moin,

so leider noch nichts ganz neues.
MB wird ihm zugestellt, warten jetzt auf Ablauf der Widerspruchsfrist um den VB zu beantragen.
Dies wird alles nach gesetzlich vorgegebenen Fristen von meinem Anwalt gemacht. Also gibt es erst neues wenn VB beantragt wurde und ich eine entsprechende Mitteilung von meinem Anwalt per Fax bekomme.

Auf jeden Fall ist eins sicher.
Die Summe ist festgeschrieben, Gebühren und Zinsen kommen hinzu.

Wie ich bereits angekündigt hatte werde ich dann nach Erhalt der zahlung meine Kosten dagegen verrechnen und vom Restbetrag Lose hier kaufen und dann mit diesen Losen noch andere auszahlen bis alles bei mir aufgebraucht ist. Darüberhinaus werde ich dort nichts mehr machen.

Ich denke damit habe ich einigen einen Gefallen getan, der Rest der dann noch über ist muss am besten den gleichen Weg gehen wie ich, auch wenn es kleinere Summen sind. Verschenken würde ich an eurer Stelle nichts.

Übrigens wer immer noch glaubt das man die Lose nicht einklagen kann dem kann ich nur raten einen Anwalt aufzusuchen ;)
Wir haben heute 3 Vollstreckungsbescheide und weitere 5 Mahnbescheide gemacht und dies bei säumigen Usern die ihren Kredit bei K4L net bezahlt haben. Ein VB wurde sogar nach Widerspruch gegen den MB erfolgreich beantragt, nachdem wir dem Gericht klargemacht haben was genau abgelaufen war. Klammlose die verliehen oder verkauft wurden und man sie entweder nicht wieder oder kein Geld bekommt interessiert die Gerichte sehr wohl.

Noch ein Nachtrag zu Gruby:
Mein Anwalt prüft zudem, vor allem wegen der ganzen Hinhaltetaktik, weitere rechtlcihe Schritte gegen ihn. Nur mal kurz angerissen wären dies eventuelle Unterschlagung oder Betrug, je nachdem was man ansetzen kann.
Ich denke er wird hier mitlesen und diesmal hat er wohl ausgereizt.
 
@excali: Danke für den ausführlichen Bericht, der meine Aussagen der letzten Wochen und Monate bestätigt. Gerade weil ich diesem expliziten Fall nicht selbst handeln konnte.

Ein Tip für die Vollstreckung: Anwälte gehen gewöhnlich in kleinen Schritten vor, weil sie damit mehr abrechnen können. Ich rechne damit, dass Gruby die Summe nicht beim ersten Vollstreckungsversuch aufbringen kann. Bestehe bei Deinem Anwalt darauf, dass er gleich mit dem ersten Vollstreckungsversuch die EV abfordert. Wenn diese vorliegt, habt ihr mehr Möglichkeiten auch in Konten, Geschäftsvermögen (Leergut
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), Privatvermögen etc. hineinzupfänden.

Formulierungsvorschlag von mir, damit Du Deinem Anwalt über die Schuler gucken kannst:

Sollten die Voraussetzungen des § 807 Abs. 1 ZPO vorliegen, wird beantragt dem/der Schuldner/in die eidesstattliche Versicherung abzunehmen. Weiterhin wird beantragt, der Schuldnerin die Vollstreckungskosten aufzulasten und mit der Vollstreckung einzuziehen.
 
Alles schon besprochen, sollte nichts zu holen sein durch den GV nach VB, wird umgehend gepfändet. Sollte auch dort nichts sein, selbst keine Pfandflaschen mehr die man dann mit LKW wegbringen kann und zu Geld macht, wird die Ladung zur Abgabe der EV umgehend folgen.
Mein Anwalt kennt keine kleinen Schritte er macht die schnellsten die es bei diesen Wegen gibt ;)
Beispiel:
14 Tage Widerspruchsfrist bei MB, am 15. Tag wird dort angerufen ob einer eingegangen ist und wenn nicht bereits am 16. automatisch der VB beantragt ;)

Aber ich glaube nicht das er noch soviele Flaschen hat ;)
 
Ich sehe, dass Du einen fähigen Anwalt hast
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Ich bin gespannt, wann Du die Ev in Händen hast! Dann wird hier vermutlich eine Seifenblase platzen und die Begründung zu manch einer weiteren Strafanzeige gegeben sein ;)
 
Stark das es einer wenigstens durchzieht!

Und dann noch für so viele User... die Klammwelt ist schon eine komische Welt... :ugly: das kein anderer etwas gemacht hat kann ich garnicht glauben.

Ich muss aber sagen, einmal hat Gruby sein Wort gehalten!

Und zwar als er sagte "Sobald ich den ersten brief von Anwalt oder Polizei bekomme melde ich mich hier garnichtmehr"... das setzt er rigeros um. Schade das es mit dem Tilgungsplan nicht genausogut geklappt hat.

Es hätte dir eine Menge erspart gruby aber daran wirst du wohl selbst jeden Tag denken und dir in den Arsch beißen das du diese vielen Chancen vergeigt hast die dir gegeben wurden.

MfG.
 
Alle Daumen hoch sage ich nur, vielen Dank Excali, vielleicht ist diese "endlich mal richtig durchgreifen bei Lose Vergehen" ein Signal an die übrigen User sich nicht mehr alles gefallen zu lassen und ein Denkzettel an alle User die ähnlichen Betrug wie Gruby planen.
 
Hi, hab gesehen das man eine Anzeige bei polizei -online machen kann.
Gruby schuldet mir über 249 Millionen. weiss jemand die genaue Internet adresse der Polizei?
Ich würde ja auch einen Rechtsanwalt einschalten aber habe keinen Rechtschutz!
 
Hi, hab gesehen das man eine Anzeige bei polizei -online machen kann.
Gruby schuldet mir über 249 Millionen. weiss jemand die genaue Internet adresse der Polizei?
Ich würde ja auch einen Rechtsanwalt einschalten aber habe keinen Rechtschutz!

Sofern du im Recht hast muß Gruby deine Auslagen (Anwaltskosten) tragen. Ehm die Leute die sich damit besser auskennen als ich mögen mich korrigieren sollte ich daneben liegen.
 
Sofern du im Recht hast muß Gruby deine Auslagen (Anwaltskosten) tragen. Ehm die Leute die sich damit besser auskennen als ich mögen mich korrigieren sollte ich daneben liegen.

Wenn keiner weiter eine Anzeige erstattet hat, kann die Anzeige in die Hose gehen. Wenn das Verfahren eingestellt wird bleibst du auf deinen Kosten sitzen!
Ansonsten bekommste über das Gerichtsverfahren deine Kosten erstattet, aber deine Lose/Geld hast du dann immer noch nicht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte mal unterscheiden zwischen Strafrecht und Zivilrecht.

Strafrecht:
- Anzeige online machen
- kein Anwalt nötig
- keine Kosten
- Staatsanwalt ermittelt und verfolgt das oder stellt das Verfahren ein
- die Lose gibt es auf keinen Fall zurück, auch kein Geld

Zivilverfahren:
- müsst ihr machen, wenn ihr die Lose zurückwollt oder das Geld
- Anwalt muss trotzdem nicht sein (Mahnverfahren kann man auch alleine durchziehen)
- kann nicht von staatlicher Seite eingestellt werden
- Wenn es bis vor ein gericht kommt, ist ein Anwalt sinnvoll, den bezahlt der, der verliert

Marty
 
Danke Marty, bist mir zuvorgekommen, weil ich hier so oft nicht mehr reingucke. Deshalb
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Aber aus der Praxis:

MartyMcFly schrieb:
Strafrecht:
- Staatsanwalt ermittelt und verfolgt das oder stellt das Verfahren ein
- die Lose gibt es auf keinen Fall zurück, auch kein Geld

Nicht ganz! Es gibt auch die Möglichkeit, dass der Staatsanwalt bei erwiesener Schuld von der Anklage absieht, wenn der Beschuldigte einen Tilgungsplan einhält und die Schulden aus der Straftat damit tilgt und somit den Schaden aus der Straftat minimiert.

Also ist auch das Strafverfahren mit einer berechtigten Hoffnung auf Rückerstattung des entstandenen Schadens verbunden :mrgreen:
 
@Excalibur100

Hallo
Wenn Sie wollen können Sie meine 86 Mio Lose mit einklagen
würde sie Ihnen für 35 Mio überlassen
 
hallo
ist da vielleicht noch jemand, der meine 16.148.970 lose mit einklangen kann? fänd ich sehr nett.

gruss
badhuman
 
Sorry bei mir geht erstmal nichts, da ich mit Anwalt meine Summe schon abgerechnet hab und alles schon aufm Weg ist.

Für so kleine Summen laufe ich nicht nochmal extra ;)
Aber macht es doch selbst, denn die über 70 Mio sind auch locker 126 Euro und dazu die Kosten, da lohnt sich schon ein MB ;)