[logwin.de] Neue Losebank

Na hoffentlich haste nicht auf den EF überwiesen. ;) Denn dann holen sich die User jetzt ihre Lose und die die zu langsam waren schauen in die Röhre und grubys Konzept mit dem Script konnte er dann auch nicht anwenden. :ugly:
 
Na hoffentlich haste nicht auf den EF überwiesen. ;) Denn dann holen sich die User jetzt ihre Lose und die die zu langsam waren schauen in die Röhre und grubys Konzept mit dem Script konnte er dann auch nicht anwenden. :ugly:
Die Auszahlung ist doch deaktiviert. Also müssen jetzt alle nur noch warten bis gruby Zeit hat zum Auszahlen. ;)
 
ich bin gleich fertig mit dem script...

die heutigen 250 mio sind für den letzten sonntag...für diesen sonntag werde ich spätestens am samstag schon kaufen...

sobald ich fertig bin sage ich hier gleich bescheid...

@Ex
mit 1,80/Mio kommst du nicht durch...das habe ich dir auch schon per pn mitgeteilt...wir haben davor nichts vereinbart also kannst du denn preis nicht verlangen...

bis gleich
gruby
 
Ich würde mit gruby nicht wetten, Wettschulden sind Ehrenschulden und nicht klagbar... 8) Und Ehre... naja was is das schon wert gell gruby?
 
Gruby, es gab bereits Gerichtsurteile welche sogar bis zu 5 € je Mio veranschlagt hatten. Wetten, dass er also durchkommt? ;)

ja, aber der preis wurde vor dem vertragasbschluss vereinbart...
nachdem der user den vertragsbedienungen zugestimmt hat, kann der betreiber dann den vereinbarten preis verlangen...

nachtrag...

und du meinst bestimmt toni´s klagen ;)
 
Gruby, ich würde empfehlen, hier nicht zu diskutieren, sondern die Zeit sinnvoll zur Vollendung Deines Scriptes und der Auszahlung der User zu nutzen.

Ob er damit durch kommt oder nicht, wirst Du ja dann sehen.
Und ob Du dem Mahnbescheid wirklich widersprechen willst, das wage ich zu bezweifeln.
 
Gruby, ich würde empfehlen, hier nicht zu diskutieren, sondern die Zeit sinnvoll zur Vollendung Deines Scriptes und der Auszahlung der User zu nutzen.

Ob er damit durch kommt oder nicht, wirst Du ja dann sehen.
Und ob Du dem Mahnbescheid wirklich widersprechen willst, das wage ich zu bezweifeln.

dem mahnbescheid nicht...aber dem umrechnungs kurs ja!

nachtrag:
und jetzt mache ich weiter!
 
dem mahnbescheid nicht...aber dem umrechnungs kurs ja!

na ja, hier lernst Du noch etwas dazu für dein restliches Leben.

Du kannst einen gerichtlichen Mahnbescheid nur widersprechen, diesen aber nicht einfach "abändern". Wenn Du widersprichst nimmt das seinen normalen Lauf, im Endeffekt als Zivilprozessverfahren. Dann kannst Du erklären, warum 1.80 EUR nicht berechtigt sind. Bis dahin hast Du aber soviel Zeit; Geld und Energie verplempert, dass der Aufwand sich wahrscheinlich nicht gelohnt haben wird.

Und nicht vergessen: rechtzeitig Widerspruch einlegen, ansonsten kommt die Vollstreckung.....
 
... Bis dahin hast Du aber soviel Zeit; Geld und Energie verplempert, dass der Aufwand sich wahrscheinlich nicht gelohnt haben wird.

Und nicht vergessen: rechtzeitig Widerspruch einlegen, ansonsten kommt die Vollstreckung.....

warum nicht gelohnt?

anstatt 902€ ist doch besser 400,88€ zu bezahlen...und die gerichtskosten trägt dann Ex wenn er verliert :)
wenn er es so weit kommen lassen will nur zu!
er ist bißchen voreilig gewesen...und hat auf paar sachen nicht geachtet!
 
warum nicht gelohnt?

anstatt 902€ ist doch besser 400,88€ zu bezahlen...und die gerichtskosten trägt dann Ex wenn er verliert :)
wenn er es so weit kommen lassen will nur zu!
er ist bißchen voreilig gewesen...und hat auf paar sachen nicht geachtet!

Das mit den Gerichtskosten ist wirklich interessant. Ich denke aber fast, hier würde geteilt werden, wenn das geht. Hier wird nämlich in der Sache der Kläger nicht verlieren.

Mein Rat, eher realistische Kurse einklagen.
 
warum nicht gelohnt?

anstatt 902€ ist doch besser 400,88€ zu bezahlen...und die gerichtskosten trägt dann Ex wenn er verliert :)
wenn er es so weit kommen lassen will nur zu!
er ist bißchen voreilig gewesen...und hat auf paar sachen nicht geachtet!

Ok, grundsätzlich hast Du natürlich recht. Es ist möglich, dass die 1,8 EUR von einem Richter kassiert werden. Wäre nätürlich einmal schön zu sehen, wie sich ein deutscher Richter mit dem Thema Lospreisbewertung auseinandersetzt :biggrin: . Du kannst natürlich einen Teilwiderspruch einlegen und es darauf ankommen lassen, ob dein Antragsgegner einen Vollstreckungsbescheid über die restliche Summe erwirkt.
 
wer ist von den betroffenen jetzt gerade online?
ich brauche min. 1 user der mir seine K-ID nennt...ich schaue dann wieviel e auf dem konto hat und sage wieviel er bekommen müsste...werde dann mit 15 mio versuchen ob es funktioniert...

danke für die hilfe schon im vorraus!

gruby
 
wer ist von den betroffenen jetzt gerade online?
ich brauche min. 1 user der mir seine K-ID nennt...ich schaue dann wieviel e auf dem konto hat und sage wieviel er bekommen müsste...werde dann mit 15 mio versuchen ob es funktioniert...

danke für die hilfe schon im vorraus!

gruby


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