Lehrerin verweigert meinem Sohn das Pausenbrot!

  1. Die Leherin muss ihre Respekposition verteidigen da sie sich sonst schnell nichtmehr durchsetzten kann
  2. Dem Kind darf nicht verboten werden etwas zu essen. Allerdings kann die Leherin ihm verbieten etwas bestimmtes zu essen um die Gleichberechtigung der Schüler zu gewährleisten.
mfg
Aradiv

:mrgreen: Ich Sage Grundgesetz lesen,

I. Die Grundrechte

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. <<<< ;)
Damit Kann Niemand Einem Vorschreiben was er Essen Darf und was Nett ;)
 
:mrgreen: Ich Sage Grundgesetz lesen,
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*blub*
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Damit Kann Niemand Einem Vorschreiben was er Essen Darf und was Nett ;)
Mal ganz angesehen davon, daß der Thread mehr als veraltet ist und das deutsche Grundgesetz in Österreich nur bedingt Anwendung finden dürfte.

Das Grundgesetz ist auch nur sehr bedingt direkt anwendbares Recht, sondern mehr Grundlage für weitere Gesetze, die dieses z.T. sehr scharf beschneiden.
So endet dein Recht auf freie Entfaltung deiner Persönlichkeit spätestens an meiner Haustüre.

Oder anders gesagt: Daheim kannst du bestimmt essen was und wann du willst, wenn die Hausordnung in der Schule, im Kino oder sonstwo aber etwas anderes festlegt ist das bindend.

Gruß Aru