Kuriose deutsche Gesetze

Da steht "wer überholt wird" und nicht "wer jemanden hinter sich hat, der zu überholen droht" und da steht "langsame Fahrzeuge" und nicht "normal aber langsamer als der Wunsch der Hintermanns fahrende Fahrzeuge".. ;)

Das mit dem nicht beschleunigen hat übrigens einen ganz praktischen Nutzen. Einer meiner regelmäßigen Strecken führt über mehrere Kilometer mit einigen Ortschaften dazwischen durch recht unüberschaubare Streckenteile. Die Teile außerorts sind nur an wenigen Stellen mit Ortskenntnis und je nach eigenem Auto mit ausreichend Schwung zum sicheren Überholen geeignet. Wenn man also schon ein paar Kilometer hinter einem 60er (60 Jahre, 60 km/h außerorts, 60 km/h innerorts -> warum werde ich [also er] geblitzt? *flenn*) hängt, dann an eine solche Stelle ohne Gegenverkehr kommt und derjenige plötzlich meint ausgerechnet jetzt seinen Motor ausfahren zu müssen, kann es sehr sehr brenzlig werden. :evil:
 
Ist es dort nicht eher so, dass nach 22:00 Uhr generell kein Alkohol mehr verkauft werden darf? Egal ob an Autofahrer oder nicht?

Ist mir jedenfalls so bekannt, bei diversen Durchfahrten...

Als ehemaliger Mitarbeiter der Tankstelle mit dem Gelb-Roten Logo kann ich da ganz klar sagen: Nein, Gesetzlich verboten ist es nicht.

Allerdings gab es bei uns auch so ein Schild an der Kasse von wegen Gesetzliches Verbot ab 22 Uhr (bevor wir Bayern unser neues gesetz bekamen), wie mein Chef mir erklärte war das aber nur ein Fake um uns rausreden zu können wenn Jugendliche oder Gammler kamen und Alkohol kaufen wollten da diese sich meist gleich hinter oder neben der Tanke niederlassen zum Trinken und das dann immer Ärger mit den Anwohnern gibt.
Stammkunden und korrekt (Spießig) gekleideten Erwachsenen durften wir aber zu jeder Zeit Alk verkaufen, eben da es nicht wirklich ein Gesetz gab/gibt.
 
Da steht "wer überholt wird" und nicht "wer jemanden hinter sich hat, der zu überholen droht" und da steht "langsame Fahrzeuge" und nicht "normal aber langsamer als der Wunsch der Hintermanns fahrende Fahrzeuge"..
Der Überholvorgang beginnt mit der Ankündigung desselben und dem Ausscheren, soweit mir bekannt. Also fahren wir alle an der Ampel los, ich gebe Lichthupe und fahre links raus. Damit bin ich im Überholvorgang. Und was sind denn "langsame Fahrzeuge", wenn damit nicht langsamere gemeint sind als andere?

Ist jetzt jemand, der bei erlaubten 70 km/h nur 30 fährt, langsam, oder auch jemand, der 55 fährt? Beide dürfen nämlich überholt werden. Jemand, der dort 60 oder schneller fährt, darf eh nicht mehr "überholt" werden, weil der Gesetzgeber (oder vielmehr Richter) Überholen als "Vorbeifahren mit mehr als 10 km/h Differenz" bezeichnet haben.

Das mit dem nicht beschleunigen hat übrigens einen ganz praktischen Nutzen.
Natürlich hat es das, das wusste ich auch. Trotzdem fand ich diese Formulierung schon lustig.

Leider gilt das nicht auf Autobahnen, sonst würden wir alle stehen, weil dort ja immer überholt wird. :)

Marty
 
Also 10 km/h schneller must du schon sein zum überhohlen. Der gag sit aber eher das dieses gesetz auch im Überhohlverbot gilt. hauptsächlich ist es dazu gedacht, damit nciht leute die überholt werden sich das nicht gefallen alssen woll, vollgas geben und der andere dann mit evtll mit dem gegenverkehr kollideirt weil sich der ü+berhohlweg auf einmal verdoppelt hat.
 
Irgendwie kann ich mir die Straßensituation, in der du deine Überholen-beim-Ampelstart-Nummer durchziehen willst, nicht so ganz vorstellen. Wenn man als 2. an einer Ampel steht und den Vordermann direkt überholen wollte, käme man doch unweigerlich über die Linksabbiegerspur des Gegenverkehrs bzw. die durchgezogenen Linien, die in jedem Ampelbereich vorhanden sind, selbst wenn es mitten in der Nacht keinen Gegenverkehr gäbe, ist rein rechtlich überhaupt kein Platz für einen Überholvorgang oder falls man es doch tun würde, spielt der Vordermann auch keine Rolle mehr.

Nach deinem eigenen Zitat ist es erst dann ein Überholvorgang, wenn man vorbei fährt. Irgendwas hintendran ankündigen (auch wenn rechtlich tatsächlich die Hupe (nur) zum Ankündigen eines Überholvorgangs gedacht ist :LOL: ) oder aufschließen ist es jedenfalls noch nicht.
 
Leider gilt das nicht auf Autobahnen, sonst würden wir alle stehen, weil dort ja immer überholt wird. :)

Meinste wirklich?
Also nützlich für die Autobahn wärs allemal.
Ich fahr nen 45PS Corsa, ders bergab und auf gradder Strecke auf knappe 170 km/h bringt. Will ich jemanden mit 140 km/h überholen, dann gehts leichtbergauf und der Typ gibt Gas komm ich net vorbei und auch nimmer rechts rüber, weil dahinter möglicherweise auch Autos sind, damit blockier ich dann die linke Spur bis ich es wieder pack´ rüber zu kommen.
 
Irgendwie kann ich mir die Straßensituation, in der du deine Überholen-beim-Ampelstart-Nummer durchziehen willst, nicht so ganz vorstellen.
Ein Überholvorgang ist auch dann einer, wenn er rechtswidrig ist. Wenn ich also zum Überholen über eine durchgezogene Linie fahre, dann darf ich das als Überholer natürlich nicht, schon klar. Wenn ich es aber trotzdem mache, darf der Überholte trotzdem nicht einfach beschleunigen. Selbst, wenn ich mitten auf einer Kreuzung überhole, dürfte das der Überholte nicht.

Logisch ist mein Beispiel nur Theorie, aber das Gesetz gibt das so her.

Nach deinem eigenen Zitat ist es erst dann ein Überholvorgang, wenn man vorbei fährt. Irgendwas hintendran ankündigen (auch wenn rechtlich tatsächlich die Hupe (nur) zum Ankündigen eines Überholvorgangs gedacht ist :LOL: ) oder aufschließen ist es jedenfalls noch nicht.
Der Beginn des Überholvorgangs ist aber schon vorher, nicht erst, wenn man daneben ist. Mit der Ankündigung beginnt der schon.

Meinste wirklich?
Also nützlich für die Autobahn wärs allemal.
Gerade für Dich nicht. Weil Du dann nach einem Bergaufstück nie selber überholen könntest, du würdest ja dauernd von anderen (schnelleren) überholt und dürftest deshalb selber nie beschleunigen.

Marty
 
Klar kann man viel machen. Es soll auch Autofahrer geben (;)), die Abbiegerspuren benutzen sollen, um sich durch einen Blitzstart an einer langsamen Kolonne vorbei zu mogeln.

Nur wen wolltest du mit deinem Szenario beeindrucken? Einen Polizisten, der sich die Szene anschaut und den trotzdem beschleunigenden Auto eine Strafe aufdrücken soll? Den Richter, wenn es zu einer Kollision gekommen ist, um dem beschleunigenden Fahrzeug eine Mitschuld aufzudrücken? Ich schätze ein, dass du die alleinige Schuld bekämst, weil das Auto vor dir 1. nicht beschleunigt, um deinen Überholvorgang zu vereiteln (sondern einfach um anzufahren) und 2. weil man an solchen Stellen (kommt natürlich auf die einzelne Straßensituation an) nicht mit solchen haarsträubenden Überholmanövern rechnen muss. Letztendlich ist.
Da dieses Szenario auch dermaßen praxisfern und mehr als theoretischer Natur ist, würde ich die Gesetzesstelle als nicht unbedingt kurios kategorisieren, da diese für andere relevante Situationen ausgelegt ist.